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Kinderbetreuungskosten und Bezuschussung & einbehaltener Solizuschlag

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    Kinderbetreuungskosten und Bezuschussung & einbehaltener Solizuschlag

    Ich beziehe mich auf die Verwendung von Wiso Steuer-Sparbuch 2015. Vermutlich werde ich also mit Anhängen und Formularen bis ich sie gegoogelt habe nicht wirklich etwas anfangen lönnen, wie all die alten Steuerhasen hier. Bitte berücksichtigen.

    Mein Problem ist folgendes.

    Wir haben zwei Kinder die auch in die Kita gehen. Dafür fallen natürlich monatliche Kosten an.
    Nun liegen meine Frau und ich mit unseren Gehältern und Verpflichtungen unter einem gewissen Satz, der uns berechtigt
    eine gewisse Beihilfe zu den Betreuungskosten in der Kita zu beziehen.

    Ich bin mir nun nicht sicher wie ich die einzutragen habe.

    Trage ich bei den steuerlich zu berücksichtigenden Kindern den Gesamtbetrag ein der für die Betreuung anfällt und in einem anderen Formular dann die Zuschüsse. Wenn ja, wo muß ich das machen?

    Oder trage ich bei den steuerlich zu berücksichtigenden Kindern bereits nur den tatächlich anfallenden Betrag ein (also x - Zuschuss) und muß mir um den Zuschuss keine weiteren Gedanken machen?

    Ausserdem bin ich gerade etwas verwirrt, steht doch bei meinem Mann auf der Lohnsteuerbescheinigung Pos.5 "einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3" 0,00 und unter Pos. 6 "einbehaltene Kirchensteuer von 3" 0,00.
    Auf den Lohnabrechnungen ist für beides aber in der Spalte Jahressumme aufgeführt. In der Dezemberabrechnung steht dann noch eine Zeile mit Solidaritätszuschlag ez und eine Solidaritätszuschlag lfd. selbes bei Kirchensteuer.

    Bei mir wird das monatlich aufgeführt und taucht auch in der Software so auf die mit den Elster Daten der vorausgefüllten Steuererklärung gefüttert wurde. Bei meinem Mann steht auch dort 0.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten und Bezuschussung & einbehaltener Solizuschlag

    Guten Morgen,
    was hat Ihre Anfrage mit der Anwendung "ELSTER" zu schaffen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten und Bezuschussung & einbehaltener Solizuschlag

      Wo die steuerfreien Erstattungen bei WISO genau einzutragen sind, weiß ich natürlich nicht.

      Die Anlage Kind (amtlicher Vordruck bei ElsterFormular) sieht die Angabe in Zeile 68 (Seite 3) vor. Daraus schließe ich, dass nicht saldiert werden darf.

      Es gibt hier im Übrigen ein eigenes Unterforum für Fremdprogramme.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten und Bezuschussung & einbehaltener Solizuschlag

        Um kurz den Fauxpas der falschen Kategorie zu erklären. Ich hatte mehrere Tabs des Elster Forums geöffnet und beim Erstellen des Beitrags dann geschludert. Mea culpa. Vielen Danl für das verschieben des Beitrags.

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