Hallo zusammen,
ich erledige dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst und zwar mittels WISO Steuer-Software.
2014 habe ich unseren Sohn entbunden und daher Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten.
Nun meine Frage dazu: Das Mutterschaftsgeld habe ich bei "Lohnersatzleistungen" eingetragen. Dazu habe ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung erhalten. Auch das Elterngeld lässt sich mühelos eintragen. Hier liegt ja der Elterngeldbescheid der Familienkasse vor.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist ja steuerfrei. Aber was ist mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber gezahlt hat?
Das wurde ja in meiner normalen Gehaltsabrechnung aufgeführt und dann denke ich mal auch normal versteuert (so wie mein ursprüngliches Gehalt).
Muss ich nun die Monate, in denen ich diesen Zuschuss erhalten habe, summieren und auch bei "Lohnersatzleistungen" eintragen?
Immerhin ist das ja schon auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ausgewiesen und das habe ich ja ganz am Anfang der Software schon eingetippt.
Dann wäre das doch doppelt erfasst oder nicht?
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe!
ich erledige dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst und zwar mittels WISO Steuer-Software.
2014 habe ich unseren Sohn entbunden und daher Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten.
Nun meine Frage dazu: Das Mutterschaftsgeld habe ich bei "Lohnersatzleistungen" eingetragen. Dazu habe ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung erhalten. Auch das Elterngeld lässt sich mühelos eintragen. Hier liegt ja der Elterngeldbescheid der Familienkasse vor.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist ja steuerfrei. Aber was ist mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber gezahlt hat?
Das wurde ja in meiner normalen Gehaltsabrechnung aufgeführt und dann denke ich mal auch normal versteuert (so wie mein ursprüngliches Gehalt).
Muss ich nun die Monate, in denen ich diesen Zuschuss erhalten habe, summieren und auch bei "Lohnersatzleistungen" eintragen?
Immerhin ist das ja schon auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ausgewiesen und das habe ich ja ganz am Anfang der Software schon eingetippt.
Dann wäre das doch doppelt erfasst oder nicht?
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe!
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