AW: Mehrere Arbeitslokationen und Umzug in Jahr 2014 - Wege zur Arbeit
@HaGuii
Infos betreffend Ausfüllhilfe, Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit):
http://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-n.html
Anmerkung:
die erste Tätigkeitsstätte ist der Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.
Die regelmäßigen Arbeitsstätten werden in Anlage N ab Zeile 31 eingetragen.
Bei Wohnungswechsel können sich die Entfernungen ändern und müssen entsprechend erklärt werden.
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Keine Ankündigung bisher.
Mehrere Arbeitslokationen und Umzug in Jahr 2014 - Wege zur Arbeit
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AW: Mehrere Arbeitslokationen und Umzug in Jahr 2014 - Wege zur Arbeit
Sorry, da habe ich mich in der Kategorie vertan.
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AW: Mehrere Arbeitslokationen und Umzug in Jahr 2014 - Wege zur Arbeit
Guten Tag,
warum erfolgt der Eintrag in Lohnsteuerbescheinigung und nicht im Unterforum für anderweitige Software?
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Mehrere Arbeitslokationen und Umzug in Jahr 2014 - Wege zur Arbeit
Versehentlich falsche Thema gewählt - hier richtige Einordnung:
https://www.elster.de/anwenderforum/...740#post187740
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem, zu dem ich keine Lösung finden kann:
Von Januar bis April habe ich in meinem Heimatort B gewohnt und zum Mai 2014 habe ich mich in den Ort K umgemeldet.
Von Januar bis März habe ich an der Lokation D gearbeitet, von März bis April war ich in der Berufsschule A, von Mai bis September habe ich am Ort G gearbeitet und den Rest des Jahres an Ort F.
Bis Juni 2014 war ich Azubi und wurde anschließend in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Laut Arbeitsvertrag, der seit Juli gilt, habe ich keine feste Arbeitsstätte, sondern ich habe lediglich eine Region zugewiesen, in der ich arbeite.
Zur Frage: Was gebe ich in der Steuererklärung als erste Tätigkeitsstätte an und wie gebe ich die jeweiligen Fahrtwege zu den anderen Lokationen an?
Die Steuererklärung mache ich mit der WiSo Steuersoftware.
Vielen Dank für Antworten vorab.
Liebe Grüße,
HaGuiiZuletzt geändert von HaGuii; 22.02.2015, 14:21.
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