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Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

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    Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

    Hallo an alle...

    Hoffe ich bekomme hier meine Antworten...Kurz zu mir: bin seit dem 14.09.2014 in Elternzeit für 1 Jahr...Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und haben somit die Steuerklasse 1...

    1 Frage:
    Sitze gerade vor meiner Steuererklärung und bin fast durch damit...Nun soll ich die Zeilen 22a und 23a auf die Richtigkeit prüfen, da die Beträge zu hoch wären...Dabei habe ich sie doch original aus meinem Bescheid übertragen...Hab ich was verkehrt gemacht..?

    2 Frage:
    Muss ich die Kinderfreibeträge auch eintragen?

    3 Frage:
    Kann es sein das man auch statt Nachzahlungen auch Erstattungen bekommen kann?
    Laut meinem Programm ( SmartSteuer ) würde ich eine hohe Erstattung bekommen...


    Lieben Gruß und vielen Dank für die Antworten...:-)

    #2
    AW: Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

    Hallo,

    zu 1 nochmals vergleichen (Zahlendreher?)
    zu 2 Anlage Kind hinzufügen. Dann ergibt sich das automatisch
    zu 3 Ja ,klar entweder oder oder gar nichts

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

      Ich geh davon aus dass es Dir nicht um eine Lohnsteuererklärung geht, sondern um die Einkommensteuererklärung. Zudem verwendest Du Smart Steuer, hast aber im Arbeitgeberforum gepostet. Werd ich dann verschieben.

      Zitat von Tatilou2014 Beitrag anzeigen
      Nun soll ich die Zeilen 22a und 23a auf die Richtigkeit prüfen
      Die Einkommensteuererklärung hat ja den Hauptvordruck und mehrere Anlagen. Zeile 22a gibts z. B. im Hauptvordruck nicht, aber evtl. in der Lohnsteuerbescheinigung (die bei ElsterFormular in die Anlage N integriert ist). Die Zahlen die dort eingetragen werden, sind nicht

      Zitat von Tatilou2014 Beitrag anzeigen
      aus meinem Bescheid
      zu übertragen, sondern aus der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.

      Zitat von Tatilou2014 Beitrag anzeigen
      Muss ich die Kinderfreibeträge auch eintragen?
      Ich kenn mich mit Deiner Software nicht aus. Aber grundsätzlich ist natürlich für jedes Kind eine Anlage Kind auszufüllen.

      Zitat von Tatilou2014 Beitrag anzeigen
      Kann es sein das man auch statt Nachzahlungen auch Erstattungen bekommen kann?
      Bei der Einkommensteuererklärung sind (oft kleine) Erstattungen die Regel. Sie kann aber auch zu Nachzahlungen führen

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

        Vielen Dank für die Antworten...
        Habe tatsächlich keinen Zahlendreher oder ähnliches... Und ja ich meinte tatsächlich die Einkommenssteuererklärung...Sorry...

        Ne Frage bezüglich des Kindergeldes hab ich doch noch...
        Ich habe bei der Einkommenssteuer für meinen Partner das Kindergeld mit einbezogen und wenn ich die jetzt für mich mache, setze ich das Kindergeld auf Null?

        Oh menno...das ist echt kompliziert auszufüllen in der Elternzeit...:-(

        Grüße...

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteurerklärung In Elternzeit?!

          Ohne dass ich mir nochmal den ganzen Thread durchlese: es ist der Anspruch auf Kindergeld einzutragen.

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