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Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

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    Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

    Hallo zusammen,

    nach mehrern Tagen Googlen und durchforsten des Internets muss ich doch euch eine Frage stellen.
    Ich fülle zum ersten mal selbst die Einkommensteuer aus. Leider war ich nicht so interelligent mir von den anderen Kopien zu machen sonst würden die Fragen hier nicht aufkommen.
    Ich habe die Wiso Steuer Start 2015 CD für Einkommensteuer 2014.

    Frage1 Anlage AV Nr. 8
    Ich habe Riester und gebe bei Nr. 8 in Zeile 402 meine Beiträge an.
    Bei Nr. 10 in Zeile 306 die 1 für Ja und bei Angabe zu Kindern bei Nr. 21 Zeile 315 die 1 ist das so korrekt?

    Frage2 Anlage Kind Seite 2 Nr. 37
    Ich habe für meine Tochter eine Private Krankenzusatzversicherung ( Brille Zahnersatz etc) den Jahresbeitrag, geben ich diesen nur bei Nr. 37 ein ist das richtig?

    Steinigt mich wenn ich solch einen Beitrag in der Suche nicht gefunden haben.
    Danke schonmal im vorraus.

    LG Sabrina

    #2
    AW: Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

    Und aaaaab geht's in richtige Unterforum ...

    - - - Aktualisiert - - -

    Bist Du verheiratet und machst eine Zusammenveranlagung ? Ansonsten nämlich 302 bei Anlage AV. Ansonsten wohl korrekt, wenn ich davon ausgehe, dass Wiso das so macht wie die normalen Formulare.

    Deine Frage bei Anlage Kind dürfte so auch stimmen. Da Du vermutlich die Höchstbeträge schon erreicht hast, wird sich die Eintragung aber vermutlich nicht weiter positiv für Dich auswirken.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

      Ja verheiratet und Zusammenveranlagung.
      Was mich noch wundert ist, dass wir die Jahre zuvor immer an die 250-300€ Nachzahlungen hatten und jetzt auf einmal "angeblich" eine Erstattung.
      Es hat sich nichts geändert, außer die Zusatzversicherung für unsere Tochter und das wir dieses Jahr für 2014 die Betreuungskosten angeben können.

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        #4
        AW: Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

        Um das richtig festzustellen musst Du schon mal beide Bescheide oder Steuerberechnungen direkt nebeneinander legen. In der Regel -nicht böse gemeint, ich habe das vor Monaten schon einmal bei gleicher Frage gepostet- stellt sich dann nämlich heraus, dass wirklich Alles identisch war, nur letztes Jahr war die Person Single, hat doppelt so viel verdient, hatte noch Vermietungs- und gewerbliche Einkünfte, hatte einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, und und und. Ach ja, es gab dann doch einen unterschied: Das Geburtsdatum und der Vorname hatten sich geändert

        Natürlich können Kinderbetreuungskosten einen Einfluss haben, keine Frage. Aber wie viel, hängt auch davon ab, ob es 20 € oder 20.000 € waren.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage AV Nr.8 und Anlage Kind Nr. 37

          Hallo,

          und da ist SIe schon die "gleiche Steuererklärung"... wenn du in 13 keine und in 14 aber Kinderbetreuungskosten hast, dürfte das die Abweichung sein, weil die sich als Sonderausgaben (2/3) auswirken.

          Vielleicht ist es aber auch das Riesterlein, weil die Beiträge als Sonderausgabe mit zusätzlichem Steuerabzug plötzlich günstiger sind als die Zulage..

          Da hilft nur Wiso-Berechnugn ausdrucken und neben Vorjahresbescheid legen...


          Schöne Grüße

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