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Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

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    Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

    Hallo, benötige Eure Hilfe.
    Sitze über der Einkommensteuer und kann nicht weiter.Erledige die Steuer mit dem WISO-Programm.
    Mein Mann ist pensionierter Beamter; auf der Lohnsteuerbescheinigung steht bei Punkt 29 - Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (zu 8 )

    In Zeile 8 - In 3. enthaltene Versorgungsbezüge ( höherer Betrag als in Zeile 29 )
    Gehe ich anschließend in "Direkt zugeordnete Werbungskosten" steht als erstes " Zu den Versorgungsbezügen lt. Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung.
    Frage: muß ich hier die Summe von Punkt 29 einsetzen?

    Danke im voraus.
    Grüße

    #2
    AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

    Zitat von christa1502 Beitrag anzeigen
    Erledige die Steuer mit dem WISO-Programm.
    Hier ist das Unterforum für ElsterFormular. Ich verschieb dann mal wieder ...

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      #3
      AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

      Danke, aber sind nicht alle Anlagen N identisch?
      Sowie auch der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?
      Gruß

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        #4
        AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

        Zitat von christa1502 Beitrag anzeigen
        Danke, aber sind nicht alle Anlagen N identisch?
        Sowie auch der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?
        Gruß
        Grundsätzlich ja, aber die Eingabehilfe ist bei verschiedenen Softwareprodukten anders.
        Grundsätzlich sollte die LStB 1zu1 übernommen werden, aber OHNE überflüssige Nullen.

        Ich glaube, WISO hat auch ein Anwenderforum.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

          Zitat von christa1502 Beitrag anzeigen
          sind nicht alle Anlagen N identisch?
          Ich weiß nur dass das bei der SteuerSparErklärung ganz anders aussieht.

          Zitat von christa1502 Beitrag anzeigen
          Gehe ich anschließend in "Direkt zugeordnete Werbungskosten"
          Wo ist das z. B.? Ich habs spontan im Vordruck nicht finden können

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            #6
            AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

            Gehe ich anschließend in "Direkt zugeordnete Werbungskosten" steht als erstes " Zu den Versorgungsbezügen lt. Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung.
            Frage: muß ich hier die Summe von Punkt 29 einsetzen?
            Die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag hat mit Werbungskosten nun wahrlich nichts zu tun.

            Viele Versorgungsempfänger haben außer vielleicht dem Beitrag zu einem Berufsverband und Kontoführungsgebühren so gut wie keine Werbungskosten, da kommt dann eben nur der Versorgungspauschbetrag von 102 € zum tragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag - Anlage N

              Direkt zugeordnete Werbungskosten kenne ich nur von der Anlage V+V (Vermietung).
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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