EÜR-Verwirrung

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  • senfei
    Neuer Benutzer
    • 12.03.2015
    • 2

    #1

    EÜR-Verwirrung

    Hallo liebe Leute,

    Es geht um die Anlage EÜR und die Umsatzsteuer.

    Man nehme an:

    Einnahmen inkl MwSt: 24000 (also ca. 4000 als MwSt), vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet: 1000.

    Was trage ich ein?

    Ich dachte:

    Zeile 12: die Nettoeinahmen, also 20000
    Zeile 14: die vereinahmte USt also 4000 (die is ja im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ja schon an das FA erstattet worden.)
    Zeile 15: vom FA verrechnet usw also 1000

    Was kommt dann unter Betriebsausgaben als gezahlte Vorsteuer (Zeile 48): Die Differenz von Zeile 14 und Zeile 15? also 3000? (Wie gesagt, die 4000 habe ich ja schon im Rahmen der monatlichen UST-VA schon geblecht).

    Oder die 1000, welche ich im Rahmen der Betriebsausgaben als Ausgabe hatte.

    Vielen Dank!
  • Kontierung
    Neuer Benutzer
    • 28.02.2010
    • 752

    #2
    AW: EÜR-Verwirrung

    Guten Tag,
    wie bei allen anderen Einträgen kommt auch hier "nur" der Saldenausweis in den Vordruck und zwar bei einem Vorsteuerüberhang in die Pos 141 und bei einer Zahllast in die Pos 186
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar

    • Ronald_Fe
      Neuer Benutzer
      • 04.12.2008
      • 438

      #3
      AW: EÜR-Verwirrung

      Zitat von senfei Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Leute,

      Es geht um die Anlage EÜR und die Umsatzsteuer.

      Man nehme an:

      Einnahmen inkl MwSt: 24000 (also ca. 4000 als MwSt), vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet: 1000.

      Was trage ich ein?

      Ich dachte:

      Zeile 12: die Nettoeinahmen, also 20000
      Zeile 14: die vereinahmte USt also 4000 (die is ja im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ja schon an das FA erstattet worden.)
      Zeile 15: vom FA verrechnet usw also 1000

      Was kommt dann unter Betriebsausgaben als gezahlte Vorsteuer (Zeile 48): Die Differenz von Zeile 14 und Zeile 15? also 3000? (Wie gesagt, die 4000 habe ich ja schon im Rahmen der monatlichen UST-VA schon geblecht).

      Oder die 1000, welche ich im Rahmen der Betriebsausgaben als Ausgabe hatte.

      Vielen Dank!
      Gezahlte Vorsteuern ist die Summe der Beträge an Umsatzsteuer, die man an Lieferanten und andere Leistungserbringer gezahlt hat.

      Beispiel:

      Kauf einer Maschine für 23.800 Euro brutto - Bezahlung im Jahr 2014 - gezahlte Vorsteuer in 2014 = 3.800 Euro. Völlig unabhängig von den Zeitpunkten der UStVA-Zahlungen bzw. -Meldungen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

      Kommentar

      • senfei
        Neuer Benutzer
        • 12.03.2015
        • 2

        #4
        AW: EÜR-Verwirrung

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Tag,
        wie bei allen anderen Einträgen kommt auch hier "nur" der Saldenausweis in den Vordruck und zwar bei einem Vorsteuerüberhang in die Pos 141 und bei einer Zahllast in die Pos 186

        Welcher Betrag wäre das dann in meinem obigen Beispiel?

        Danke.

        - - - Aktualisiert - - -

        Was ich halt nicht raffe ist, warum die in meinem Beispiel (4000)als Einnahme deklarieren muss, obgleich ich diese Summe bereits an das FA im Rahmen der USTA-VA vollständig bezahlt habe.

        Wahrscheinlich habe ich einen Denkfehler.

        Kommentar

        • Ronald_Fe
          Neuer Benutzer
          • 04.12.2008
          • 438

          #5
          AW: EÜR-Verwirrung

          Zitat von senfei Beitrag anzeigen
          Welcher Betrag wäre das dann in meinem obigen Beispiel?

          Danke.

          [/COLOR]

          Was ich halt nicht raffe ist, warum die in meinem Beispiel (4000)als Einnahme deklarieren muss, obgleich ich diese Summe bereits an das FA im Rahmen der USTA-VA vollständig bezahlt habe.

          Wahrscheinlich habe ich einen Denkfehler.
          Ja, wahrscheinlich.

          Die USt wird ja nicht nochmal bezahlt. Sie wird nur gewinnerhöhend bzw. -mindernd in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerberechnung einbezogen. Dann wird darauf der persönliche Steuersatz erhoben.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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          • billhood
            Neuer Benutzer
            • 31.03.2015
            • 2

            #6
            AW: EÜR-Verwirrung

            Man nehme an:

            Einnahmen inkl MwSt: 24000 (also ca. 4000 als MwSt), vom Finanzamt erstattet bzw. verrechnet: 1000.

            Was trage ich ein?
            Nawaz

            Kommentar

            • Kontierung
              Neuer Benutzer
              • 28.02.2010
              • 752

              #7
              AW: EÜR-Verwirrung

              Guten Morgen,
              bei welchem Formular sind wir gedanklich??
              Kristallkugel hat Ausgang
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                AW: EÜR-Verwirrung

                Hallo,
                das klingt wieder verdächtig nach Spam der Beitrag von billhood.
                Ich bin im Forum Sicherheit glaube ich auch wieder reingefallen auf den Beitrag von Pontona.

                Tschüß

                Kommentar

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