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Halber Verpflegungsmehraufwand

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    Halber Verpflegungsmehraufwand

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits die Forumssuche bemüht jedoch nicht passendes finden können.

    Ich bin seit 01.06. als IT Berater tätig und war 2014 insgesamt 114 Tage beim Kunden.
    Auf Grund der 3 Monatsregel, wurden mir 2014 lediglich 94 Tage steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt.

    Jedoch zahl der Arbeitgeber keine 12 € pro Tag bei einer Anwesenheit von 8 Stunden, sondern lediglich die hälfte. Nach ausgiebiger Recherche habe ich gesehen, dass das durchaus ok ist und häufig praktiziert wird. Die Aussage in diversen Quellen ist die, dass man die Differenz in der Steuererklärung geltend machen kann.

    Bis hierher scheint ist es soweit klar. Man trägt die 94 Tage in Zeile 52 Anlage N - Auswärtstätigkeit ein und gibt den steuerfrei erstatteten Betrag des Arbeitgebers in Zeile 57 an.

    Meine Frage jedoch bezieht sich auf die verbleibenden 20 Tage, die versteuert wurden. Wie wird das eingetragen, bzw. verrechnet. Hätte der Arbeitgebern 12 € ausgezahlt und versteuert, käme ich auf ca 6 € pro Tag. Bei einer Auszahlung von 6*€, dementsprechend auf ca. 3 €. Wie können die 20 Tage á 3*€ geltend gemacht, bzw. eingetragen werden?

    Das scheint auf relativ wenig hinaus zu laufen, jedoch kann es in 2015 durchaus sein, dass ich ein halbes Jahr beim selben Kunden bin und dementsprechen 115 Tage zu versteuern habe.

    Könnt ihr mir dabei helfen?



    Vielen Dank

    Suerte

    #2
    AW: Halber Verpflegungsmehraufwand

    Gar nicht.
    Verpflegungsmehraufwand gibt's nur für die ersten 3 Monate.
    Wie du da auf 94 Tage kommst, kann ich auch nicht nachvollziehen.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Halber Verpflegungsmehraufwand

      Die 94 Tage teilen sich auf zwei verschiedene Kunden auf. Ich war 3,5 Monate bei einem und bis Ende des Jahres beim zweiten. Da ich zwei Wochen im Urlaub war, und später noch Weihnachtsurlaub etc. komme ich auf 94 Tage.


      Und Danke für die schnelle Info, dann versuche ich das mit meinem AG zu klären.

      Kommentar


        #4
        AW: Halber Verpflegungsmehraufwand

        Ok, das macht Sinn.
        Mfg

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