Guten Tag liebe Community,
ich habe ein paar Fragen zu meiner Einkommenssteuererklärung 2014, die mit der Suchfunktion nur teilweise/unzureichend beantwortet werden konnten.
Kurz zu meinem Status: ich habe im Jahr 2014 bis zum 14.10. in Vollzeit gearbeitet und studiere seit dem 1.10.2014 in Vollzeit.
Da mein Studium im Zusammenhang mit meiner vorausgehenden Berufsausbildung (und -tätigkeit) steht, gehe ich davon aus, dass das Studium als Fortbildung gewertet wird.
Somit gehe ich davon aus, dass ich die Kosten die mir für diese Fortbildung anfallen von der Steuer absetzen kann bzw. ich diese in Zukunft über einen Verlustvortrag angeben kann.
Nun meine Fragen:
- Ich zahle meine (studentische) Krankenversicherung selber, kann ich diese auch absetzen? Wenn ja, wo kann ich diese gesondert angeben?
- Vor Beginn des Studiums habe ich mir als Arbeitsmaterial ein Tablet zugelegt. Kann ich dies absetzen?
- Ich habe einige Bücher gebraucht gekauft und habe aufgrund dessen keine Belege. Kann ich diese trotzdem angeben? Gibt es eine Pauschale?
Ich gehe davon aus, dass ich meine Studiengebühren (ca. 300€) und die Umzugspauschale (715€) geltend machen kann - dann würde sich jeder weitere, direkt studienbezogene
Kostenfaktor auf meine Steuererklärung auswirken, da ich dann über dem 1000€ Werbungskostenpauschalbetrag liege - ist das richtig?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
EDIT: ich denke das passt hier nicht rein, könnte ein admin das bitte in die korrekte Kategorie verschieben - Danke
ich habe ein paar Fragen zu meiner Einkommenssteuererklärung 2014, die mit der Suchfunktion nur teilweise/unzureichend beantwortet werden konnten.
Kurz zu meinem Status: ich habe im Jahr 2014 bis zum 14.10. in Vollzeit gearbeitet und studiere seit dem 1.10.2014 in Vollzeit.
Da mein Studium im Zusammenhang mit meiner vorausgehenden Berufsausbildung (und -tätigkeit) steht, gehe ich davon aus, dass das Studium als Fortbildung gewertet wird.
Somit gehe ich davon aus, dass ich die Kosten die mir für diese Fortbildung anfallen von der Steuer absetzen kann bzw. ich diese in Zukunft über einen Verlustvortrag angeben kann.
Nun meine Fragen:
- Ich zahle meine (studentische) Krankenversicherung selber, kann ich diese auch absetzen? Wenn ja, wo kann ich diese gesondert angeben?
- Vor Beginn des Studiums habe ich mir als Arbeitsmaterial ein Tablet zugelegt. Kann ich dies absetzen?
- Ich habe einige Bücher gebraucht gekauft und habe aufgrund dessen keine Belege. Kann ich diese trotzdem angeben? Gibt es eine Pauschale?
Ich gehe davon aus, dass ich meine Studiengebühren (ca. 300€) und die Umzugspauschale (715€) geltend machen kann - dann würde sich jeder weitere, direkt studienbezogene
Kostenfaktor auf meine Steuererklärung auswirken, da ich dann über dem 1000€ Werbungskostenpauschalbetrag liege - ist das richtig?
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
EDIT: ich denke das passt hier nicht rein, könnte ein admin das bitte in die korrekte Kategorie verschieben - Danke
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