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Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

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    Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig.
    Zum ersten mal versuch ich die Steuererklärung allein zu machen und hab einige Fragezeichen im Kopf.

    Mein bis jetzt größtes Problem ist die erste Tätigkeitsstätte meines Mannes. Er arbeitet für eine Leihfirma, fährt aber nie zu dieser Firma direkt. Er wird zum großen Teil immer bei der gleichen Firma ausgeliehen, aber hat verschiedene Arbeitsorte. Die Firma hat auch einen Hauptsitz, den wollte ich als erste Tätigkeitsstätte angeben, doch auch dort fährt er ja nie hin.
    Da ich im Formular angeben muss wie oft er da hin fährt, bin ich ratlos und weiß nicht mehr weiter.
    Was nehme ich denn nun als erste Tätigkeitsstätte?

    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

    #2
    AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

    Steuerberatung gibt's nur beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und darf hier nicht erfolgen.
    Grundsätzlich ist seit 2014 bei Zeitarbeiter die erste Tätigkeitsstätte dort wo sie arbeiten.
    Mehr Infos gibt's auch im Internet.
    Mfg

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      #3
      AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

      Ich wollt ja auch keine Steuerberatung, sondern nur einen Hinweis was ich in das Elsterformular eintragen soll. Gut, trotzdem danke dann werd ich wohl woanders hilfe suchen müssen.

      Und mein Mann arbeitet fast jeden Tag an einem anderen Ort.

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        #4
        AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

        Zitat von Kitta Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich hoffe ich bin hier richtig.
        Zum ersten mal versuch ich die Steuererklärung allein zu machen und hab einige Fragezeichen im Kopf.

        Mein bis jetzt größtes Problem ist die erste Tätigkeitsstätte meines Mannes. Er arbeitet für eine Leihfirma, fährt aber nie zu dieser Firma direkt. Er wird zum großen Teil immer bei der gleichen Firma ausgeliehen, aber hat verschiedene Arbeitsorte. Die Firma hat auch einen Hauptsitz, den wollte ich als erste Tätigkeitsstätte angeben, doch auch dort fährt er ja nie hin.
        Da ich im Formular angeben muss wie oft er da hin fährt, bin ich ratlos und weiß nicht mehr weiter.
        Was nehme ich denn nun als erste Tätigkeitsstätte?

        Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
        Bei welcher Software suchst Du den Knopf?
        EOP
        EF
        andere Software?
        Zuletzt geändert von stiller; 20.03.2015, 17:45.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

          Lohnsteuerhilfeverein und darf hier nicht erfolgen.
          Grundsätzlich ist seit 2014 bei Zeitarbeiter die erste Tätigkeitsstätte dort wo sie arbeiten. \



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          Nawaz

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            #6
            AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

            Grundsätzlich ist seit 2014 bei Zeitarbeiter die erste Tätigkeitsstätte dort wo sie arbeiten.
            Ganz so einfach ist es bei Zeitarbeitern nach wie vor nicht. Wenn es so einfach wäre, bräuchte es kein vielseitiges Schreiben des BMF!

            http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1


            Für Zeitarbeiter besonders interessant sind die Hinweise und Beispiele ab Randnummer 12
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Verwirrung bei erster Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit

              Ich habe das Problem nun doch allein lösen können. Ich danke trotzdem für die Hilfe

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