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Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

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    Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

    Hallo Zusammen,
    der Pflegesohn meiner Frau lebt seit seiner Kleinkindzeit nicht mehr bei seiner Mutter. Der leibliche Vater und die leibliche Mutter haben keinerlei Kontakt zum Kind. Von der Mutter weiß man, dass sie noch lebt, vom Vater weiß man nichts.

    Frage:
    Was muss in Anlage Kind eingegeben werden, nachdem meine Frau die Pflegemutter ist? Angaben zum leiblichen Vater oder Angaben zur leiblichen Mutter oder Angaben zu beiden?
    Hinweis dazu: Im EOP ist es möglich, beide leiblichen Elternteile einzutragen, in "WISO Steuersparbuch" hingegen kann nur der leibliche Vater eingetragen werden. Für die Mutter gibt es kein Auswahlmenü.

    Ich erstellte einen Test-Eintrag mit einem "Testpflegekind" als Pflegevater. In WISO verhälte es sich nun genau verkehrtherum: Nur die leibliche Mutter kann eingetragen werden. Kein Eingabefeld für den Vater.
    Programmierfehler in WISO oder unklare Angaben in EOP? Wer kann mir das erklären, auch wenn es hier nicht um WISO geht.
    Danke für eure Mithilfe im Voraus!
    Anton

    #2
    AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

    Guten Abend,
    es ist doch weder ein leibliches oder Adoptivkind? Wird nicht ein Entgelt für die Pflege des Kindes von staatlicher Seite gezahlt?
    http://pflegefamilien-fairsicherung....lung-fur-2014/
    Auch hier kann ich nur empfehlen, die dazugehörigen Zeilen "intensiv" durchzulesen, dann werden die Möglichkeiten ob ein oder KEIN Eintrag erfolgen sollte, klarer...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

      Angaben zum leiblichen Vater oder Angaben zur leiblichen Mutter oder Angaben zu beiden?
      Soweit ich das sehe, kann bei allen Anwendungen, die ich kenne (EOP und ElsterFormular), immer nur ein zusätzliches Kindschaftsverhältnis zu einem der leiblichen Elternteile unter Zeile 11 bzw. Feld 11 eingegeben werden.

      Ich habe im EOP die von dir beschriebene Möglichkeit, beide leiblichen Elternteile unter 11 einzutragen, jedenfalls nicht gefunden. Das geht nur unter Zeile 10. Dort dürfen jedoch nur die Steuerpflichtigen Angaben zum Kindschaftsverhältnis machen Wenn aber zu dir kein Kindschaftsverhältnis besteht, darfst du bei dir unter 10 eigentlich gar keine Angaben machen.

      Wenn der Vater ohnehin unbekannt ist, kann man dann unter 11 eh nur die leibliche Mutter angeben. Wichtiger ist doch, ob die leibliche Mutter ihrer Unterhaltspflicht nachkommt oder nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Soweit ich das sehe, kann bei allen Anwendungen, die ich kenne (EOP und ElsterFormular), immer nur ein zusätzliches Kindschaftsverhältnis zu einem der leiblichen Elternteile unter Zeile 11 bzw. Feld 11 eingegeben werden.

        Ich habe im EOP die von dir beschriebene Möglichkeit, beide leiblichen Elternteile unter 11 einzutragen, jedenfalls nicht gefunden. Das geht nur unter Zeile 10. Dort dürfen jedoch nur die Steuerpflichtigen Angaben zum Kindschaftsverhältnis machen Wenn aber zu dir kein Kindschaftsverhältnis besteht, darfst du bei dir unter 10 eigentlich gar keine Angaben machen.

        Wenn der Vater ohnehin unbekannt ist, kann man dann unter 11 eh nur die leibliche Mutter angeben. Wichtiger ist doch, ob die leibliche Mutter ihrer Unterhaltspflicht nachkommt oder nicht.
        Hallo Charlie,
        ich sehe es genauso wie du, deshalb gab ich nur 1 Elternteil an, und zwar die leibliche Mutter. Meine Unsicherheit rührt aber daher, dass im WISO-Steuerprogramm ein Eintrag für die Mutter gar nicht möglich wäre. Dort kann man NUR Angaben zum Vater machen (Siehe mein Thema oben).

        Was immer auch richtig sein mag, mir ist es jetzt Wurscht! Soll sich der Beamte im FA drum kümmern...
        Gruß,
        Anton

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          #5
          AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

          Zitat von Anton49 Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie,
          ich sehe es genauso wie du, deshalb gab ich nur 1 Elternteil an, und zwar die leibliche Mutter. Meine Unsicherheit rührt aber daher, dass im WISO-Steuerprogramm ein Eintrag für die Mutter gar nicht möglich wäre. Dort kann man NUR Angaben zum Vater machen (Siehe mein Thema oben).

          Was immer auch richtig sein mag, mir ist es jetzt Wurscht! Soll sich der Beamte im FA drum kümmern...
          Gruß,
          Anton
          Die Wurscht sollte im richtigen Unterforum gegessen werden!
          WISO ist Fremdsoftware, soft (wie Eis) aber fremd und mir wurscht.
          Zuletzt geändert von stiller; 29.03.2015, 21:35.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

            Zitat von stiller Beitrag anzeigen
            Die Wurscht sollte im richtigen Unterforum gegessen werden!
            WISO ist Fremdsoftware, soft (wie Eis) aber fremd und mir wurscht.
            Hallo stiller,

            wie ich sehe, sind wir gleicher Ansicht, nämlich jeden von uns ist es "Wurscht". Dem Einen dies, dem Anderen Das.

            Aber ich fürchte, ich habe mein Problem falsch beschrieben, indem ich eine Fremdsoftware erwähnte. Ich hätte so schreiben müssen:
            Es gibt ernst zu nehmende Leute, die der Auffassung sind, dass man unter Anlage Kind im Falle eines Pflegekinds jeweils den noch fehlenden, leiblichen Elternpart eintragen muss.
            Beispiel: Pflegemutter lebt mit Pflegekind. Da leibliche Mutter durch Pflegemutter ersetzt wurde, sind Angaben zum leiblichen Vater zu tätigen. Das ganze geht natürlich umgekehrt mit Pflegevater. Dort sind nur Angaben zur leiblichen Mutter zu tätigen.

            In EOP wird nicht so detailliert differenziert, so dass es möglich ist, den leiblichen Vater oder die leibliche Mutter einzutragen.
            Was erwartet das FA nun tatsächlich? Was sagen die Spezialisten aus der Steuerbranche dazu?
            Schöne Grüße,
            Anton

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              #7
              AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

              Guten Tag,
              warum sollte ein Pflegekind in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Kind erscheinen? Ich schrieb schon einmal "leibliches" oder "Adoptivkind" und beides trifft in Ihrem Falle nicht zu, hierzu hatte ich sogar einen Link geliefert!
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Anlage Kind: Pflegekind - Leibliche Mutter oder/und leiblicher Vater

                Hallo,

                @Kontierung,

                Dein Hinweis ist so nicht richtig. Natürlich kann ein Pflegekind in der Anlage Kind angegeben werden.
                Schau dir mal die Eingabehilfe im ElsterFormular an oder hast du andere Kenntnisse.

                Pflegekinder sind Kinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind und die Sie nicht zu Erwerbszwecken in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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