Hallo, ich bin gerade daran meine erste Steuererklärung mit dem WISO Steuer-Sparbuch 2015 zu erstellen. Doch, da es bei mir zum 1.10.14 zu Änderungen im Beruf wie auch der Wohnsituation gab, bin ich mir bei einigen Bereichen nicht ganz sicher. Man beachte, dass ich bereits über eine Berufsausbildung verfüge, das Studium aber als Erststudium zählt.
Arbeit/Studium: 01.01.14-30.09.14 Vollzeit (38,5h) Rettungsdienst und 01.10.14-31.12.14 Vollzeitstudium Fernuni Hagen (40h) und Teilzeit (19,25h) als Werkstudent (nicht pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig) im Rettungsdienst.
Wohnsituation: 01.01.14-30.09.14 2er WG mit einem Freund und 01.10.14-31.12.14 2er WG mit meiner Freundin.
Nun möchte ich die Miet-/Neben- und Stromkosten für mein Arbeitszimmer und die Kosten für Schreibtisch, Stuhl etc. angeben und weiss nicht, ob ich diese als "Arbeitszimmer (gemischt genutzt)" hier aber zu 100% "für Ausbildungszwecke" angeben soll, oder ob ich es unter den normalen Werbungskosten als "Arbeitszimmer (voll genutzt)" angeben soll. Macht das überhaupt einen Unterschied? Grundsätzlich ist hier die Frage, ob mein Studium als Beruf oder als Ausbildung deklariert wird. Die Kosten für Schreibtisch etc. muss ich anscheinend alle unter "Arbeitsmittel" angeben.
Abgesehen davon ist die Frage zu klären, ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet (ich arbeite ja noch 19,25 h im Rettungsdienst) oder ob kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Fernstudium).
Unter "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden", wo es um die Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung geht, habe ich nun meinen Freund und meine Freundin eingetragen, obwohl ich ja mit keinem der beiden gleichzeitig zusammenwohnte. Nun hoffe ich, dass der Höchstbetrag in einem Verhältnis 50:50 aufgeteilt wird, obwohl ja insgesamt drei Personen genannt sind.
Da ich ja quasi neben meinem Studium im Rettungsdienst arbeite, möchte ich hier evtl. Reisekosten im Sinne von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand anbringen und wollte wissen, ob das irgendwie zu Missverständnissen führen kann, da ich ja wahrscheinlich hauptberuflich Student bin.
Vielen Dank, Manuel
Arbeit/Studium: 01.01.14-30.09.14 Vollzeit (38,5h) Rettungsdienst und 01.10.14-31.12.14 Vollzeitstudium Fernuni Hagen (40h) und Teilzeit (19,25h) als Werkstudent (nicht pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig) im Rettungsdienst.
Wohnsituation: 01.01.14-30.09.14 2er WG mit einem Freund und 01.10.14-31.12.14 2er WG mit meiner Freundin.
Nun möchte ich die Miet-/Neben- und Stromkosten für mein Arbeitszimmer und die Kosten für Schreibtisch, Stuhl etc. angeben und weiss nicht, ob ich diese als "Arbeitszimmer (gemischt genutzt)" hier aber zu 100% "für Ausbildungszwecke" angeben soll, oder ob ich es unter den normalen Werbungskosten als "Arbeitszimmer (voll genutzt)" angeben soll. Macht das überhaupt einen Unterschied? Grundsätzlich ist hier die Frage, ob mein Studium als Beruf oder als Ausbildung deklariert wird. Die Kosten für Schreibtisch etc. muss ich anscheinend alle unter "Arbeitsmittel" angeben.
Abgesehen davon ist die Frage zu klären, ob das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet (ich arbeite ja noch 19,25 h im Rettungsdienst) oder ob kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Fernstudium).
Unter "Zusätzliche Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden", wo es um die Nebenkosten-/Hausgeldabrechnung geht, habe ich nun meinen Freund und meine Freundin eingetragen, obwohl ich ja mit keinem der beiden gleichzeitig zusammenwohnte. Nun hoffe ich, dass der Höchstbetrag in einem Verhältnis 50:50 aufgeteilt wird, obwohl ja insgesamt drei Personen genannt sind.
Da ich ja quasi neben meinem Studium im Rettungsdienst arbeite, möchte ich hier evtl. Reisekosten im Sinne von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand anbringen und wollte wissen, ob das irgendwie zu Missverständnissen führen kann, da ich ja wahrscheinlich hauptberuflich Student bin.
Vielen Dank, Manuel
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