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Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

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    Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

    Hallo, wer kann helfen? Also ich arbeite seit Jahren mit dem Steuerprogramm "Quicksteuer" (von Lexware) Ausgerechnet dieses Jahr war nun alles anders wie zuvor. Ich kann nirgendwo mehr die Angaben von der Lohnsteuerkarte meiner Frau eintragen. Nun habe ich versucht dies von ELSTER abzurufen. Aber auch das gelang mir bisher nicht. Wie also kann ich Angaben über die nichtselbstständige Tätigkeit meiner Frau machen, wenn ich nicht die Möglichkeit haben, ihren Verdienst sowie die Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil) einzutragen. Bin nun schon über der Abgabefrist hinaus aber es will mir einfach nicht gelingen. Hoffe an dieser Stelle Hilfe zu bekommen.

    #2
    AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

    Hallo KES-AW,

    offensichtlich bist du aber kein Arbeitgeber der Lohnsteuerbescheinigungen erstellen will.
    Du machst also deine Einkommensteuererklärung als Ehepaar und findest nicht die Anlage N für die Ehefrau ?
    Hat Sie denn keine Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers erhalten ?
    Was meinst du mit von Elster abrufen ? Wie hast du es den voriges Jahr gemacht ?

    Falls du den Belegabruf meinen solltest kannst du dich hier umfassend informieren ->https://www.elster.de/belegabruf/stbuerger.php
    Da sind also einige Voraussetzungen erforderlich -> eine Registrierung im ElsterOnlineportal, Teilnahme am Belegabruf aktivieren, Freischaltcode für die Ehefrau besorgen usw.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

      Ich kenn mich jetzt auch nicht mit Quicksteuer aus. Aber hast Du dem Programm schon mitgeteilt dass Du verheiratet bist und eine Zusammenveranlagung erstellst, bzw. die Grunddaten Deiner Frau eingegeben? Vielleicht ist die Anlage N der Ehefrau einfach nicht vorhanden weil das Programm von einer Einzelveranlagung ausgeht?

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        #4
        AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

        Hallo Forum,
        ich denke meine Anfrage passt hier dran. Ich benutze seit -zig Jahren ebenso Quicksteuer, dieses Jahr erstmalig + ELSTER. Belegabruf zur vorausgefüllten Steuererklärung war bei mir problemlos. Bei Zusammenveranlagung (Belegabruf Ehefrau) jedoch erhalte ich immer die Meldung "Ihre Anfrage wurde bearbeitet, es wurde(n) 0 Element(e) gefunden". Den ganzen Aufwand mit Freischaltcode etc. habe ich betrieben, im ELSTER-OnlinePortal ist der Status dafür auch OK "Berechtigung zum Abruf... unbefristet".
        Kann hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank, Gruß elligate.

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          #5
          AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

          Guten Abend,
          warum werden derartige Anfragen nicht in der Quicksteuerrubrik unter www.lexware.de gestellt? Dort gibt es sogar eine Rubrik "Fragen&Antworten", die neben der programminternen Hilfe und dem Handbuch auch der Hilfestellung dient..
          https://support.lexware.de/support/p...-und-antworten
          Zuletzt geändert von Kontierung; 18.06.2015, 20:58. Grund: Link eingefügt
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

            Hallo elligate,

            wieviel Zeit ist denn verstrichen zwischen Erhalt des Freischaltcodes und Versuch die Daten der Ehefrau abzurufen ?

            Die Daten für den Belegabruf werden bei Beantragung eines Abrufcodes bzw. Freischaltcodes auf einen extra Server zusammengestellt, da können schon zwischen Erhalt des Briefes und Abrufmöglichkeit ein paar Tage dazwischen liegen.
            Ansonsten bist Du bestimmt beim Support von Quicksteuer besser aufgehoben wie Kontierung schon schrieb.

            Tschüß

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              #7
              AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

              Hallo Forum,
              danke für die heute bei mir "erfolgreiche" Hilfe. Hätte mit dem Abruf doch noch einen Tag länger warten sollen.
              @Kontierung: meine Entscheidung fiel zugunsten des Forums aus.
              Schönes WE wünscht elligate.

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                #8
                Hallo zusammen, habe ich die Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigung online in das Elster Formular abzurufen oder muss. Werktag keine monatliche Änderungsliste zum Abruf zur Verfügung gestellt. Hallo zusammen, habe ich die Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigung online in das Elster Formular abzurufen oder muss ich. Beginn des elektronischen Verfahrens jederzeit über das ElsterOnline-Portal abrufen. Das bedeutet, dass ein Nichtabruf der ELStAM für den Arbeitgeber ein hohes. Die für Sie gespeicherten ELStAM können Sie nach einer einmaligen kostenfreien Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de abrufen. Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte.
                - Signatur aufgrund von Werbung entfernt.

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                  #9
                  AW: Abruf der Lohnsteuerkarte bei Elster

                  Hallo lauradgibs,

                  vielleicht stellst du konkrete Fragen für ein konkretes Problem oder lässt das Spammen sein.

                  Tschüß

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