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Ausbildungskosten für volljähriges Kind

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    Ausbildungskosten für volljähriges Kind

    Beim elektronischen Befüllen meiner Steuererklärung stolpere ich darüber, dass ich die Kosten
    für das auswärtige Studium unseres volljährigen Kindes ( Miete, Unterhalt, Krankenversicherung,Semestergebühren, Fahrtkosten etc.)
    zwar eintragen kann, da unser Kind keine eigenen Einkünfte bezieht, gebe ich Unterhalt für einen fremden Haushalt an,
    aber das System akzeptiert diese gesamten Kosten nicht; hängt dies damit zusammen, dass ich nicht mehr als den Freibetrag von 924 €
    geltend machen kann ??? Ich ging davon aus, dass ich die kompletten Kosten, die ich als Steuerpflichtiger trage, geltend machen kann.

    Wer kann helfen? Da ich neu bin, hoffe ich, dass ich meine Frage korrekt platziert habe.

    Danke im Voraus und noch einen schönen Abend!

    #2
    AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

    Um welche Software geht es hier?

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      #3
      AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Um welche Software geht es hier?
      WISO Steuerprogramm

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        #4
        AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

        Zitat von 98Stefan689 Beitrag anzeigen
        WISO Steuerprogramm
        Dann verschieb ich mal.

        Ich kenn das Programm von Wiso nicht. Es hat aber bestimmt auch eine relativ gute Hilfefunktion.

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          #5
          AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

          Wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat :
          Die Aufwendungen für das Studium deines Sohnes sind mit dem Kindergeld bzw Kinderfreibetrag abgegolten.
          Außer vielleicht dem Freibetrag von 924 Euro bei auswärtiger Unterbringung gibt es nichts.
          Mfg

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            #6
            AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Wenn das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat :
            Die Aufwendungen für das Studium deines Sohnes sind mit dem Kindergeld bzw Kinderfreibetrag abgegolten.
            Außer vielleicht dem Freibetrag von 924 Euro bei auswärtiger Unterbringung gibt es nichts.
            vielen Dank. Kind ist älter als 25 >>>> dann ist die Unterhaltzahlung für Bedürftige bei Sonderausgaben
            einzutragen, korrekt ?

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              #7
              AW: Ausbildungskosten für volljähriges Kind

              Wie kommst du auf Sonderausgaben ? Nein, Anlage Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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