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Außerordentliche Einkünfte

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    Außerordentliche Einkünfte

    Hallo,

    folgende Frage:

    A hat eine Zugehörigkeitsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Die Lohnsteuerbescheinigung weist, sagen wir mal, 50.000 Euro brutto aus. In Zeile 10 sind die 1.000 Euro aufgeführt.

    So wurde das Ganze in Elster übertragen.

    Nun hat A den Steuerbescheid erhalten und das FA hat das Gesamtbrutto auf 51.000 Euro gesetzt, aber die 1.000 Euro trotzdem nach § 34 EStG versteuert.

    Hat der Arbeitgeber von A einen Fehler gemacht oder das FA?

    #2
    AW: Außerordentliche Einkünfte

    Wie sieht das in der Steuerberechnung von ElsterFormular aus? Wurde der Bescheid erläutert?

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      #3
      AW: Außerordentliche Einkünfte

      Elster hat normal gerechnet. Es ergibt sich nun zwischen der Berechnung von Elster und dem Steuerbescheid eine relativ hohe Differenz.

      Im Bescheid steht keine Erläuterung dazu, leider.

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        #4
        AW: Außerordentliche Einkünfte

        Hallo,

        >>>Im Bescheid steht keine Erläuterung dazu, leider.

        Dann Einspruch einlegen, Abweichungen von der Erklärung müssen grundsätzlich erläutert werden.

        Und das die 1000 Euro doppelt besteuert wurden ist auch ziemlich sicher falsch, streiten kann man nur, ob es Einkünfte für mehrere Jahre sind oder nicht (also ob Zeile 3 oder Zeile 10).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Außerordentliche Einkünfte

          Hat der Arbeitgeber von A einen Fehler gemacht oder das FA?
          Der Arbeitgeber hat sicher keinen Fehler gemacht, denn unter 3. der Lohnsteuerbescheinigung ist der Bruttoarbeitslohn ohne die Beträge unter 9. und 10. zu bescheinigen.

          Das Finanzamt hat dann einen Fehler gemacht, wenn es den gesamten Bruttolohn von 51.000,00 € normal besteuert und 1.000,00 € davon dann noch einmal ermäßigt besteuert hätte.
          Das lässt sich doch leicht nachrechnen und hat mit ElsterFormular nichts zu tun.

          Betriebszugehörigkeitsprämien sind wohl unstreitig Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, es sei denn, sie würden bereits für eine Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr gewährt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Außerordentliche Einkünfte

            Im Steuerbescheid werden die 51.000 immer als Bruttoarbeitslohn angesetzt (also normaler AL plus ermäßigt besteuerter AL).
            Das Finanzamt hat also hier (noch?) keinen Fehler gemacht.

            Schau dir den Steuerbescheid nochmal genau an.

            Sagen wir mal du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 48.000 Euro. Dann werden davon 47.000 normal versteuert und die 1000 Euro begünstigt.

            Ich kann laut deiner bisherigen Schilderungen daher noch keinen Fehler des Finanzamts entdecken.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.06.2015, 12:49.
            Mfg

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              #7
              AW: Außerordentliche Einkünfte

              Hallo,

              >>>Im Steuerbescheid werden die 51.000 immer als Bruttoarbeitslohn angesetzt (also normaler AL plus ermäßigt besteuerter AL).

              Das könnte stimmen (hab' jetzt keine Lust das nachzustellen).

              Wie sieht denn der Bescheiddatenvergleich aus? Oder der manuelle Vergleich zwischen Elster-Berechnung und Bescheid? Gibt es da Unterschiede beim zu versteuernden Einkommen?


              >>>Betriebszugehörigkeitsprämien sind wohl unstreitig Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, es sei denn, sie würden bereits für eine Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr gewährt.

              Da bin ich mir nun nicht ganz sicher. Wenn beispielsweise ein findiger Arbeitgeber denkt, er könnte jedes Jahr eine solche Prämie auszahlen (von mir aus auch erst ab dem zweiten Jahr), dafür aber dann etwa das Weihnachtsgeld streichen oder den Lohn kürzen/nicht erhöhen, dann könnte das schon Gestaltungsmissbrauch sein. Auch muss imho die Höhe der Prämie angemessen sein.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Außerordentliche Einkünfte

                Ich habe das mal überprüft: In der Tat werden die Einkünfte der Zeile 3 und Zeile 10 addiert, folglich weist der Steuerbescheid ein höheres Gesamtbrutto aus als das Brutto der Zeile 3 in der Lohnsteuerbescheinigung ist. Der Fehler muss also woanders liegen.

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                  #9
                  AW: Außerordentliche Einkünfte

                  Weil Zeile 10 in Zeile 3 gar nicht enthalten ist.
                  lies dir nochmals meinen Beitrag aufmerksam durch...
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Außerordentliche Einkünfte

                    Hallo,

                    nochmal: Wie sieht denn der Bescheiddatenvergleich aus? Oder der manuelle Vergleich zwischen Elster-Berechnung und Bescheid? Gibt es da Unterschiede beim zu versteuernden Einkommen?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Außerordentliche Einkünfte

                      Ich konnte nun alles sichten und weiß nun, woher die Differenz kommt.

                      Die die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte wurden richtig festgesetzt. Es wurden nur einige Positionen der Werbungskosten nicht anerkannt und ich weiß auch warum.
                      WISO hat einige "Pauschalen" hinzugefügt, die nicht anerkannt wurden. Finde ich schon etwas lustig, dass das Programm solche Pauschalen reinnimmt, obwohl sie nicht entstanden sind...

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                        #12
                        AW: Außerordentliche Einkünfte

                        Möchte Dir nicht zu nahe treten, aber nachdem WISO jetzt doch einige Jahre am Markt ist, könnte ich mir eher vorstellen, dass Du die eine oder andere Frage missverstanden hast und DADURCH WISO "falsche" Pauschalen reinbastelte. Will sagen: Könnte es sein, dass das "Problem" zumindest teilweise VOR dem PC sitzt ?

                        Ich arbeite nicht mit WISO und kenne es persönlich nicht. Das vorsichtshalber, damit nicht Jemand glaubt, ich hätte mit dem Anbieter etwas zu tun.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Außerordentliche Einkünfte

                          Ich denke kaum, dass du damit Recht hast. Zum einen arbeite ich auch nicht mit WISO. Zum anderen habe ich gesehen, dass WISO in der betroffenen Steuererklärung diverse Pauschalen in die Erklärung reingenommen hat, wie z.B. für Reinigung von Arbeitskleidung, Pauschale für Arbeitskleidung, ect. Möglicherweise wurde der Benutzer gefragt, ob ihm solche Ausgaben entstanden sind. Ob das der Fall war, entzieht sich meiner Kenntnis.

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                            #14
                            AW: Außerordentliche Einkünfte

                            Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof

                            DU -nicht ich- hast doch gesagt, dass WISO Pauschalen eingefügt hat. Wenn Du aber gar nicht mit WISO arbeitest, wie kann das passieren ? Der Benutzer bist also nicht Du ? Dann kann doch meine -provokative- Behauptung trotzdem stimmen, dass das Problem -der Benutzer- vor dem PC saß, oder ?

                            Darf ich i.ü. verschieben, denn mit Elsterformular scheint das ja nun doch nichts zu tun zu haben ?
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                              #15
                              AW: Außerordentliche Einkünfte

                              Ob es am Benutzer liegt, weiß ich nicht. Du könntest mit deiner Vermutung richtig liegen. Ich selbst denke aber, weil ich denjenigen kenne, der mit WISO die Steuererklärung verfasst hat, dass er diese Pauschalen nicht selbst eingefügt hat.

                              Ja, du kannst es verschieben. Entgegen der ursprünglichen Annahme, war es doch kein Elster-Problem :-)

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