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Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

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    Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

    Hallo,

    in einer Erbengemeinschaft befinden sich außer mir noch drei weitere Personen, unter ihnen zwei Ausländer (Großbritannien). In der Feststellungserklärung habe ich nun das Problem, dass ohne Steuernummer kein Versand in Elster erfolgen kann. Ich habe hier schon den Tipp gelesen, in diesem Fall die Steuernummer der Gemeinschaft einzutragen. Da diese neu ist, hat sie aber auch (noch) keine Steuernummer. Kann ich hier überhaupt einen Onlineversand vornehmen oder akzeptiert das Finanzamt in diesem Fall auch einen Papierbescheid?

    Vielen Dank für die Hilfe und Grüße
    Schiri99

    #2
    AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

    Welche Software verwendest Du? Kommt eine Fehlermeldung, die man nicht ignorieren kann? Ob Du auf Papier abgeben darfst kann Dir grundsätzlich nur das Finanzamt sagen.

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      #3
      AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

      Da diese neu ist, hat sie aber auch (noch) keine Steuernummer
      Die Steuernummer für die Gemeinschaft kann man bekanntlich beim zuständigen Finanzamt vorab beantragen.

      Grundsätzlich ist die Feststellungserklärung für bis zu 50 Beteiligte elektronisch zu übermitteln.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

        Verstehe ich das richtig, dass Du weder die Steuernummer der Gemeinschaft (1) noch die der zwei ausländischen Beteiligten (2) hast, das ganze aber an Grund (1) hakt ? Oder an Punkt (2) oder AUCH an Punkt (2) ?

        Zu (1) siehe Charlie24. Der Punkt (2) würde mich wundern, wenn das ein Hindernis wäre. Die Steuernummer der Gemeinschaft darf da jedenfalls nicht rein.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

          Im ElsterOnline-Portal führt das Weglassen der Steuernummer eines Beteiligten nach meiner Erfahrung nicht zu Problemen, allerdings sind die Beteiligten der Erbengemeinschaft, die ich verwalte, alle Gebietsinländer und haben eine persönliche ID, die ich natürlich angegeben habe
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

            Ich kann dies bestätigen, zumindest im ElsterOnlinePortal ist die Steuernummer des Beteiligten keine Musseingabe. Eine Datenübermittlung ist möglich.

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              #7
              AW: Feststellungserklärung - Ausländische Beteiligte ohne Steuernummer

              Notiz am Rande :
              Wenn die Erbengemeinschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung hat, dann sind die Engländer in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und müssten daher entsprechende Steuererklärungen abgegeben. Da erhalten sie auch entsprechende Steuernummern.

              Anders sieht es aus, wenn nur Kapitalerträge fließen.
              Mfg

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