Einkommenssteuererklärung mittels ElsterFormular und der Software von Akademischen Arbeitsgemeinschaft,
die Steuer-Suite 2015.
Erklärung übermittelt ans Finanzamt elektronisch.
Bescheiddaten abgeholt elektronisch mehrmals an verschiedenen Tagen.
Bescheid im Brief eingegangen paar Tage später.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Werbungskosten
des Ehemanns sind um ca. 3000,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Werbungskosten
der Ehefrau sind um ca. 700,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Kapitalertragssteuer
ist um ca. 1,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA geleitstete Steuerrückzahlung
fällt um genau 1,- Euro geringer als errechnet von Software der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Im Steuerbescheid zugeschickt von FA postalisch zu keine einzige Bemerkung zu den
vom FA vollgezogenen Abzügen an dem vom Steuerzahler Geltendgemachten.
Alle Angaben in Tabellen des Papier-Bescheids praktisch gleich mit Schilderungen der Software von AAG.
PROBLEM
Erwartungshaltung ist dass bei anerkannten Werbungskosten weniger um beinahe 4000,- die resultierende Steuermehrlast ausfällt um vielmehr als nur 1,-.
Es entsteht der Eindruck die elektronische Abholung der Bescheiddaten funktioniert nicht einwandfrei.
FRAGE
Ist es ein bekanntes Problem?
Falls ja, liegen die Ursachen in
* den vom FA zu Zwecken der elektronischen Abholung der Bescheiddaten zugrunden liegenden Datenbeständen
* Datenübertragung
* ElsterFormular
* der genutzten Software die auf Elster aufbaut?
Fuer Sachliche Hinweise vielen Dank im vorab.
die Steuer-Suite 2015.
Erklärung übermittelt ans Finanzamt elektronisch.
Bescheiddaten abgeholt elektronisch mehrmals an verschiedenen Tagen.
Bescheid im Brief eingegangen paar Tage später.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Werbungskosten
des Ehemanns sind um ca. 3000,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Werbungskosten
der Ehefrau sind um ca. 700,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA anerkannte Kapitalertragssteuer
ist um ca. 1,- Euro geringer als vom Steuerzahler in Steuererklärung gelten gemacht.
Den elektronisch abgeholten Bescheiddaten nach die vom FA geleitstete Steuerrückzahlung
fällt um genau 1,- Euro geringer als errechnet von Software der Akademischen Arbeitsgemeinschaft.
Im Steuerbescheid zugeschickt von FA postalisch zu keine einzige Bemerkung zu den
vom FA vollgezogenen Abzügen an dem vom Steuerzahler Geltendgemachten.
Alle Angaben in Tabellen des Papier-Bescheids praktisch gleich mit Schilderungen der Software von AAG.
PROBLEM
Erwartungshaltung ist dass bei anerkannten Werbungskosten weniger um beinahe 4000,- die resultierende Steuermehrlast ausfällt um vielmehr als nur 1,-.
Es entsteht der Eindruck die elektronische Abholung der Bescheiddaten funktioniert nicht einwandfrei.
FRAGE
Ist es ein bekanntes Problem?
Falls ja, liegen die Ursachen in
* den vom FA zu Zwecken der elektronischen Abholung der Bescheiddaten zugrunden liegenden Datenbeständen
* Datenübertragung
* ElsterFormular
* der genutzten Software die auf Elster aufbaut?
Fuer Sachliche Hinweise vielen Dank im vorab.
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