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Insolvenzgeld

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    Insolvenzgeld

    Hallo,

    ich war 2014 in den beiden Monaten Januar und Februar in einem Betrieb beschäftigt, der den Lohn für diese beiden Monate nicht an mich ausgezahlt hat.

    Lohnabrechnung mit allen Abzügen, etc. habe ich aber wie gewohnt erhalten.

    Später ging die Firma insolvent und ich bekam von der Arbeitsagentur das Geld ausgezahlt.

    Muss ich denn bei der Steuererklärung nun sowohl die Lohnabrechnung UND das Insolvenzgeld eintragen oder nur das Insolvenzgeld, da dies nur ausgezahlt wurde?

    Es macht irgendwo beides Sinn, da beim ersten Fall das Finanzamt wissen muss, woher welches Geld kommt, beim anderen Fall jedoch hört sich das für einen Laien wie mich so an, als ob es doppelt besteuert werden würde.

    Kann mir diesbezüglich jemand helfen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Johnny

    #2
    AW: Insolvenzgeld

    Guten Tag,
    auch das Insolvenzgeld (nur dieses) gehört zu den Lohnersatzleistungen und wird in die Anlage N eingetragen, hier einfach den Erläuterungen und Hilfestellungen in den Formularen folgen
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...satzleistungen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Insolvenzgeld

      Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
      Guten Tag,
      auch das Insolvenzgeld (nur dieses) gehört zu den Lohnersatzleistungen und wird in die Anlage N eingetragen, hier einfach den Erläuterungen und Hilfestellungen in den Formularen folgen
      https://www.lohnsteuer-kompakt.de/te...satzleistungen
      Danke für die schnelle Antwort, aber meine Fragestellung bleibt leider immer noch unbeantwortet. Jeder Sachverhalt steht auf der Seite für sich und nicht im Bezug zu einander. Daher muss ich konkreter nachfragen.

      Wir haben ja im Elster-Programm die Möglichkeit auch das Insolvenzgeld wegzulassen (Natürlich nur zu Kalkulationszwecken). Demnach würde ich Geld zurückbekommen. Nehmen wir das Insolvenzgeld rein, muss ich nachzahlen.

      Und ich hab in der Vergangenheit mit Steuerklasse 1 nie zurückgezahlt, eher im Gegenteil. Es kommt mir einfach spanisch vor, dass man nachzahlen muss, wenn man unverschuldet arbeitslos geworden ist, in der Zeit wenig Arbeitslosengeld bekommen hat und jetzt dafür auch noch mit einer Rückzahlung "bestraft" wird...

      Daher nochmal die Frage: Muss ich beide Angaben machen (Lohnabrechnung UND Insolvenzgeld eintragen) oder nur das Insolvenzgeld, da ich ja darüber "entlohnt" wurde?

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        #4
        AW: Insolvenzgeld

        Hallo,
        wie hier schon mehrfach gepostet: Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen und unterbestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerhilfevereinen gestattet.
        Nutze doch einfach mal das Internet, einen Link hatte ich schon beigefügt!
        Was soll ein nicht bezahltes Arbeitsentgelt in der Anlage N?
        Lohnersatzleistungen unterliegen nun mal dem Progressionsvorbehalt, wäre das Insolvenzgeld als Arbeitsentgelt gezahlt, würden davon doch auch Lohnsteuer, Nebenabgaben und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, warum sollte es hierfür eine Besserstellung geben?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Insolvenzgeld

          Hallo Johnny1985,

          gehen Sie so vor, wie die den vergangenen Jahren auch:
          Tragen Sie in Anlage N die ERSTE Lohnsteuerbescheinigung, welche von Ihrem insolventen Ex-Arbeitgeber oder dessen Insolvenzverwalter kam, ein. Sie enthält für den Zeitraum 0101-2802 Nullwerte für steuerpflichtiges Einkommen, aber auch Nullwerte für die Sozialversicherungsbeiträge.
          Tragen Sie dann die ZWEITE oder weitere Lohnsteuerbescheingung für bsp. 0103 - 3112 oder 0105 - 3112 oder wann auch immer in Anlage N ein.
          Die Bescheinigung der Agentur für Arbeit für steuerliche Zwecke, welche Sie Ende Februar/Anfang März erhalten haben, übernehmen Sie ebenfalls nach Anlage N.

          Aus der Anzahl U=1 auf der ersten Lohnsteuerbescheinigung und der Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Lohnersatzleistungen (Insolvenzgeld) wird dem Finanzamt der Fall eindeutig dargelegt, und es kommt nicht zu Nachfragen, - geschweige denn, zu Nachzahlungen!
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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