Hallo,
ich war 2014 in den beiden Monaten Januar und Februar in einem Betrieb beschäftigt, der den Lohn für diese beiden Monate nicht an mich ausgezahlt hat.
Lohnabrechnung mit allen Abzügen, etc. habe ich aber wie gewohnt erhalten.
Später ging die Firma insolvent und ich bekam von der Arbeitsagentur das Geld ausgezahlt.
Muss ich denn bei der Steuererklärung nun sowohl die Lohnabrechnung UND das Insolvenzgeld eintragen oder nur das Insolvenzgeld, da dies nur ausgezahlt wurde?
Es macht irgendwo beides Sinn, da beim ersten Fall das Finanzamt wissen muss, woher welches Geld kommt, beim anderen Fall jedoch hört sich das für einen Laien wie mich so an, als ob es doppelt besteuert werden würde.
Kann mir diesbezüglich jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Johnny
ich war 2014 in den beiden Monaten Januar und Februar in einem Betrieb beschäftigt, der den Lohn für diese beiden Monate nicht an mich ausgezahlt hat.
Lohnabrechnung mit allen Abzügen, etc. habe ich aber wie gewohnt erhalten.
Später ging die Firma insolvent und ich bekam von der Arbeitsagentur das Geld ausgezahlt.
Muss ich denn bei der Steuererklärung nun sowohl die Lohnabrechnung UND das Insolvenzgeld eintragen oder nur das Insolvenzgeld, da dies nur ausgezahlt wurde?
Es macht irgendwo beides Sinn, da beim ersten Fall das Finanzamt wissen muss, woher welches Geld kommt, beim anderen Fall jedoch hört sich das für einen Laien wie mich so an, als ob es doppelt besteuert werden würde.
Kann mir diesbezüglich jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Johnny
Kommentar