Liebe Elster-User,
ich habe heute früh vorab meine Bescheiddaten für die Steuererklärung 2014 aus dem Elstar Programm abgerufen.
Beim Abgleich der Bescheiddaten mit der Indikativen Berechnung, die man in Elster erstellen kann, komme ich an einer Stelle ins holpern.
Ich hatte 2014 Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten von ca 1.400 EUR. Meine Partnerin und ich sind nur verlobt, deshalb gibt es getrennte Steuererklärungen von uns, die Kosten habe aber ich getragen und entsprechend auch so in beiden Steuererklärungen vermerkt, wo man ja seit 2014 auch genau darstellen kann, wieviel welcher Elternteil an Aufwendungen getragen hat (bei mir: 100%, Partnerin: 0%).
Angerechnet wurden nun 414 Euro. Die dazugehörige Erläuterungen verstehe ich - nach mehrmaligem Durchkesen - nicht im geringsten. Wortwörtlich heißt es:
"Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur
mit 2/3 der Aufwendungen berücksichtigt werden.
Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen
außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte
Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der
Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die
Kinderbetreuungskosten in Höhe von 414 EUR zu mindern."
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es scheitert an meiner Intelligenz und jemand von Euch ist so nett mir zu erklären. was gemeint ist
- Es ist wohl ein Fehler unterlaufen.
PS: Bei den Kinderbetreuungskosten handelt es sich um "klassische" Kinderbetreuungskosten, also kein Musikunterricht, Verpflegung, etc., wo es für Ausnahmeregelungen gibt.
Danke bereits für Eure Unterstützung.
ich habe heute früh vorab meine Bescheiddaten für die Steuererklärung 2014 aus dem Elstar Programm abgerufen.
Beim Abgleich der Bescheiddaten mit der Indikativen Berechnung, die man in Elster erstellen kann, komme ich an einer Stelle ins holpern.
Ich hatte 2014 Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten von ca 1.400 EUR. Meine Partnerin und ich sind nur verlobt, deshalb gibt es getrennte Steuererklärungen von uns, die Kosten habe aber ich getragen und entsprechend auch so in beiden Steuererklärungen vermerkt, wo man ja seit 2014 auch genau darstellen kann, wieviel welcher Elternteil an Aufwendungen getragen hat (bei mir: 100%, Partnerin: 0%).
Angerechnet wurden nun 414 Euro. Die dazugehörige Erläuterungen verstehe ich - nach mehrmaligem Durchkesen - nicht im geringsten. Wortwörtlich heißt es:
"Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur
mit 2/3 der Aufwendungen berücksichtigt werden.
Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen
außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte
Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der
Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die
Kinderbetreuungskosten in Höhe von 414 EUR zu mindern."
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es scheitert an meiner Intelligenz und jemand von Euch ist so nett mir zu erklären. was gemeint ist
- Es ist wohl ein Fehler unterlaufen.
PS: Bei den Kinderbetreuungskosten handelt es sich um "klassische" Kinderbetreuungskosten, also kein Musikunterricht, Verpflegung, etc., wo es für Ausnahmeregelungen gibt.
Danke bereits für Eure Unterstützung.
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