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Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

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    Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

    Hallo Zusammen,

    ich habe meine Einkommenssteuererklärung mit TAX erstellt und angegeben, dass ich den bescheid online anrufen möchte.
    Nun habe ich die Email erhalten, dass der Bescheid abgerufen werden kann.

    Nur wo?
    Ich finde keinerlei Infos dazu.

    Vielen Dank für eure Hilfe und/ oder sogar den direkten Link dazu

    #2
    AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

    Hallo,

    das geht normalerweise über die Software mit der die Steuererklärung übertragen wurde.

    Wie genau das bei TAX ist kann ich nicht sagen, aber eine Hilfe gibt es dort sicher auch (und in der kann man auch suchen, versuch' es mal mit "abrufen").

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

      Hallo Stefan,

      danke - habe inzwischen zumindest den betrag gefunden.
      Den bescheid abrufen konnte ich bisher noch nicht - bzw. habe nicht gefunden, wo und wie.

      LG
      sabrina

      Kommentar


        #4
        AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

        Zitat von SabrinaW Beitrag anzeigen
        Hallo Stefan,

        danke - habe inzwischen zumindest den betrag gefunden.
        Den bescheid abrufen konnte ich bisher noch nicht - bzw. habe nicht gefunden, wo und wie.

        LG
        sabrina
        Sehr geehrte Damen und Herren,

        für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (xxx) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 20xx) zur Abholung bereitgestellt.

        Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.xx.2015
        auf Ihren PC herunterladen!
        Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.

        Ich weiss nicht, wie diese Funktion bei TAX aussieht und verschiebe mal.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

          Spam doch bitte woanders
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

          Kommentar


            #6
            AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

            Hallo Kontierung,

            der Administrator hat gebeten, solche Spambeiträge zu melden, damit sie zeitnah gelöscht werden können.

            Der Spambeitrag, auf den sich der vorstehende Beitrag von @Kontierung bezog, wurde zwischenzeitlich gelöscht!
            Zuletzt geändert von Charlie24; 19.10.2015, 18:02. Grund: Spam inzwischen gelöscht
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Wo Einkommenssteuerbescheid abrufen

              oK, werde dran denken, danke für die Rückmeldung
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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