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    Quellensteuer

    Guten Morgen zusammen!
    Kann mir jemand sagen, wo ich genau die Quellensteuer eintrage die ich zurückfordern will (DBA)? Ich suche mir irgendwie einen Wolf bei den Einnahmen qaus Kapitalerträgen, aber irgendwie bin ich blind.

    Danke für die Hilfe!
    Jürgen

    #2
    AW: Quellensteuer

    Ausländische Quellensteuer willst du vom deutschen Fiskus zurück?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Quellensteuer

      Klar!
      Wenn man ausländische Aktien in seinem Depot hat, und bei der Dividendenausschüttung wird im Ausland Quellensteuer erhoben, wird bei der Angabe der Dividendeneinnahmen in der deutschen Steuererklärung die Einnahme doppelt besteuert. Daher kann sich der deutsche Steuerzahle die Quellensteuer erstatten lassen. Ich habe nur leider keine Ahnung wo das eingetragen werden soll.

      Kommentar


        #4
        AW: Quellensteuer

        Dann such dir mal das für dich in Betracht kommende Formular raus und stell den Erstattungsantrag dort, wo er zu stellen ist und nicht beim deutschen Finanzamt! Von dem erhältst du nämlich nur die Ansässigkeitsbescheinigung.

        http://www.steuerliches-info-center....euer_node.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Quellensteuer

          Zitat von Grummeldaddy Beitrag anzeigen
          Klar!
          Wenn man ausländische Aktien in seinem Depot hat, und bei der Dividendenausschüttung wird im Ausland Quellensteuer erhoben, wird bei der Angabe der Dividendeneinnahmen in der deutschen Steuererklärung die Einnahme doppelt besteuert. Daher kann sich der deutsche Steuerzahle die Quellensteuer erstatten lassen. Ich habe nur leider keine Ahnung wo das eingetragen werden soll.
          1. Die Frage hat nichts mit Elster zu tun.
          2. Auskünfte, inwieweit ausländische Quellensteuern auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, erfolgen hier nicht.
          3. Schau dir die Zeilen 50 und 51 der Anlage KAP an.
          4. Wer seine ausländischen Aktien in einem deutschen Depot hält, bekommt eine Steuerbescheinigung mit Zeilenangaben, die er einfach nur abtippen hat.
          5. Wer eine ausländisches Depot hat, muss selber wissen, was er tut, oder sich kompetente Hilfe suchen. Survival of the fittest.
          6. Ansonsten ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Aktiendividenden auf 15% beschränkt, liegt sie darunter, ist alles unproblematisch, liegt sie drüber, kann der Differenzbetrag nur im Ursprungsland erstattet werden.
          7. Nur im letzten Fall ist die Antwort von charlie24 auch nur ansatzweise hilfreich.

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            #6
            AW: Quellensteuer

            Ergänzend zu neysee:

            In der Anlage KAP können an ausländischen Steuern nur Beträge eingetragen werden, die das andere Land ZU RECHT erhoben hat. Steht dem anderen Land die Quellensteuer nicht oder nur tw. zu, dann erstattet natürlich der DEUTSCHE Fiskus nicht, sondern das ist deine Sache beim ausländischen Fiskus.

            Außerdem bekommst Du ausländische Quellensteuer natürlich nur raus, wenn es überhaupt zu einer Doppelbesteuerung führt. Wenn Deine Kapitaleinkünfte z.B. nur 800 € insgesamt betragen und das im Ausland versteuert wurde, BLEIBT es dabei auch, das deutsche Finanzamt zahlt Dir nichts. Es soll ja nur eine DOPPELbesteuerung im Ausland UND hier verhindert werden, aber nicht zu einer Nichtbesteuerung kommen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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