AW: Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
Hallo MaRichter,
wenn du zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen kannst, hast du ja einen Ehepartner im Normalfall, dann gibt es natürlich zwei Steuernummern für die Einzelveranlagung.
Natürlich reicht ein Zertifikat wie schon erwähnt -> man weiss damit wer hat welche Steuererklärung für Person A oder B oder C abgegeben.
Tschüß
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Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
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Es ist also richtig, dass ich auch bei der EINZELveranlagung (mit einer Steuernummer) mit EINEM ELSTER-Zertifikat auskomme?
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AW: Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenJa, man kann mit dem Aldi-Programm auch zwei Einzelveranlagungen übermitteln.
Auch in meinem Steuerprogramm gibt es die Wahl zwischen Einzel-u. Zusammenveranlagung.
Es ist also richtig, dass ich auch bei der EINZELveranlagung (mit einer Steuernummer) mit EINEM
ELSTER-Zertifikat auskomme?
Je nach Vorteilhaftigkeit wechsle ich evtl. von Jahr zu Jahr die Art der Veranlagung.
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AW: Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
Hi,
ich lasse es zusätzlich noch von einem Steuerberater überprüfen.
Danke für dein Feedback
Grüße
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AW: Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
Ja, man kann mit dem Aldi-Programm auch zwei Einzelveranlagungen übermitteln.
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Frage zum Wechsel - Zusammenveranlagung / Einzelveranlagung
Hallo,
ich habe mal eine Frage und eventuell kann mir da jemand etwas zu sagen.
Wir haben unsere Steuer für 2014 abgegeben und hierfür die Aldi Steuer CD genommen. Wir sind Verheiratet (Steuerklasse 3 und 5). Nun haben wir unsere Daten angegeben und bei der Zusammenveranlagung kamen knapp 1.200 Euro raus. Die Rückzahlung und die Berechnung der Aldi Steuer CD haben auf den Cent genau gepasst. Wir haben nun mal aus "Spaß" die Daten einzeln angegeben mit Einzelveranlagung und nun soll ich knapp 3.000 Euro erhalten und meine Frau knapp 800.
Meine Frage:
Wir haben den Steuerbescheid für 2014 (Zusammenveranlagung) erhalten. Wäre folgendes möglich:
- Wir geben einzeln eine Steuererklärung ab (Einzelveranlagung)
- Sollte unsere Berechnung nicht passen, dann gegen den neuen Steuerbescheid Einspruch einlegen, damit die Zusammenveranlagung wieder greift
Geht das ?Stichworte: -
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