Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelt Krankenversicherung gezahlt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelt Krankenversicherung gezahlt

    Hallo,
    ich studiere und habe in den Semesterferien gearbeitet. In dieser Zeit habe ich meinen Krankenversicherungsbeitrag weiter bezahlt (Pauschale als Student). Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Punkt 28 "Beiträge zur Privaten Krankenversicherung .... oder Mindestversorgungspauschale". Bekomme ich diesen Betrag zurück erstattet? Und wenn ja wo muss ich diesen ansetzen?

    Gruß
    Fabian

    #2
    AW: Doppelt Krankenversicherung gezahlt

    Hallo,

    Vom FA bekommst du es nicht ersetzt.Vom FA bekommst du NIE etwas ersetzt.
    Klär es mit der Krankenkasse

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelt Krankenversicherung gezahlt

      Und wenn ja wo muss ich diesen ansetzen?
      Den unter Punkt 28 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag musst du nirgendwo ansetzen. Dieser Betrag wurde beim Lohnsteuerabzug als Vorsorgepauschale berücksichtigt und hat in der Einkommensteuererklärung nichts verloren.

      Deine von der Krankenkasse für 2015 tatsächlich bescheinigten Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X