Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrkostenerstattung Azubi

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrkostenerstattung Azubi

    Hallo,
    vorab entschluldige ich mich dafür, dass dieses Thema wieder aufgegriffen wird.

    Nun zu meiner Frage/Situation,
    ich habe gerade ausgelernt und habe in der Ausbildung einen Weg von 50 km pro Strecke zum Betrieb gehabt.
    Lohnsteuer habe ich NICHT gezahlt.
    Nun weiss ich auch das nur der Steuern wiederbekommen kann, der auch welche Zahlt.

    Allerdings kamen nun mehrere Mitazubis auf mich zu und fragten wieviel ich denn wiederbekommen hätte und auf meine Antwort: Nix da ich keine Steuernzahle
    bekam ich komische Blicke.
    Sie erzählten mir sie haben alle etwas bekommen, dass es nicht auf die Steuern ankäme, da es bei Azubis andere möglichkeiten gäbe.

    Nun die Frage:

    Gibt es eine möglichkeit Fahrkosten wiederzubekommen?
    Ich habe mal mit WISO 2016 ein "Planspiel" gemacht und dabei kam 0€ raus.
    Jedoch las ich auch, dass wenn Werbungskosten höher als der Bruttolohn seien, man dort etwas machen könne.

    Für hilfreiche Antwort wäre ich überaus dankbar.

    MfG

    Maik

    *edit: Ich habe schon viel Zeit mit der Forumssuche und google verbracht jedoch keine Antworten gefunden, doch folgender Link machte mich stutzig
    https://www.buhl.de/steuernsparen/fa...en-von-azubis/
    Zuletzt geändert von Antailios; 02.02.2016, 19:01.

    #2
    AW: Fahrkostenerstattung Azubi

    Zitat von Antailios Beitrag anzeigen
    Hallo,
    vorab entschluldige ich mich dafür, dass dieses Thema wieder aufgegriffen wird.

    Nun zu meiner Frage/Situation,
    ich habe gerade ausgelernt und habe in der Ausbildung einen Weg von 50 km pro Strecke zum Betrieb gehabt.
    Lohnsteuer habe ich NICHT gezahlt.
    Nun weiss ich auch das nur der Steuern wiederbekommen kann, der auch welche Zahlt.

    Allerdings kamen nun mehrere Mitazubis auf mich zu und fragten wieviel ich denn wiederbekommen hätte und auf meine Antwort: Nix da ich keine Steuernzahle
    bekam ich komische Blicke.
    Sie erzählten mir sie haben alle etwas bekommen, dass es nicht auf die Steuern ankäme, da es bei Azubis andere möglichkeiten gäbe.

    Nun die Frage:

    Gibt es eine möglichkeit Fahrkosten wiederzubekommen?
    Ich habe mal mit WISO 2016 ein "Planspiel" gemacht und dabei kam 0€ raus.
    Jedoch las ich auch, dass wenn Werbungskosten höher als der Bruttolohn seien, man dort etwas machen könne.

    Für hilfreiche Antwort wäre ich überaus dankbar.

    MfG

    Maik

    *edit: Ich habe schon viel Zeit mit der Forumssuche und google verbracht jedoch keine Antworten gefunden, doch folgender Link machte mich stutzig
    https://www.buhl.de/steuernsparen/fa...en-von-azubis/
    Hallo,
    frage mal Deine Deine "wissenden" genau.
    Werbungskosten und Bruttolohn - ergibt noch kein negatives GdE.
    Erstattung durch AG schmälert Werbungskosten.
    Hier im Forum findest Du hunderte von Beispielen.

    Wiederbekommen wirst Du nichts! Du hast vielleicht einen Verlust, der in folgende Jahre übertagen kannst.
    Und wirst dann eventuell weniger Steuer zahlen.
    Zuletzt geändert von stiller; 02.02.2016, 19:21.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrkostenerstattung Azubi

      eben das ist es ja... die einzige auskunft die ich bekomme ist: das hat nix mit der normalen Lohnsteuer zu tun, azubis werden anders berechnet. aber genaues will/kann niemand sagen.
      deshalb habe ich mich an dieses forum gewand.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrkostenerstattung Azubi

        Zitat von Antailios Beitrag anzeigen
        eben das ist es ja... die einzige auskunft die ich bekomme ist: das hat nix mit der normalen Lohnsteuer zu tun, azubis werden anders berechnet. aber genaues will/kann niemand sagen.
        deshalb habe ich mich an dieses forum gewand.
        Wem Dein Arbeitgeber was und in welcher Höhe Kosten erstattet, ist kein Elster-Problem.
        Die Steuer erstattet Dir maximal die gezahlte Steuer, unter Umständen auch erst in den Summen der Verluste der nächsten Jahre.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrkostenerstattung Azubi

          Ich habe mal mit WISO 2016 ein "Planspiel" gemacht und dabei kam 0€ raus.
          Jedoch las ich auch, dass wenn Werbungskosten höher als der Bruttolohn seien, man dort etwas machen könne.
          Ein Verlust, also ein negativer Betrag beim Gesamtbetrag der Einkünfte würde dir in WISO in der Vorausberechnung angezeigt!

          Den könntest du über die Einkommensteuererklärung für 2015 nach 2016 vortragen lassen und so 2016 Steuern sparen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrkostenerstattung Azubi

            Zitat von Antailios Beitrag anzeigen
            Sie erzählten mir sie haben alle etwas bekommen, dass es nicht auf die Steuern ankäme, da es bei Azubis andere möglichkeiten gäbe.
            Die werden dir sicher gern einen Scan ihres Steuerbescheids (anonymisiert) zur Verfügung stellen.

            Kommentar


              #7
              AW: Fahrkostenerstattung Azubi

              Entweder sie haben mehr verdient als du oder dich aufs Korn genommen.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Fahrkostenerstattung Azubi

                Hallo Antailios ,

                ......oder sie hatten einen "netten" Arbeitgeber der sich an ihren Fahrtkosten beteiligt hat.
                Warum sollten Azubis nicht nach der normalen Lohnsteuer abgerechnet werden. Als Azubi verdient man im Normalfall etwas weniger wie ein Facharbeiter im Betrieb und wird dann natürlich "anders" behandelt, weil noch keine Lohnsteuer anfällt lt. Tabelle usw.

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X