Hallo zusammen,
seit Jahren gebe ich meine Erklärung elektronisch ab, bin sozusagen von Anfang an dabei und hatte bisher nie Probleme.
Zugegeben, ich bin (oft) verspätet, aber ich mache meine Steuererklärung selbst und bis teilweise alle Belege da sind und ich die Zeit finde, dauert es etwas, außerdem veranlagen wir zu Zweit, es kommen Rente und Telearbeit sowie Pflege und Behinderung dazu, alles etwas knifflig ;-)
Zwischenzeltlich habe ich Elster "nativ" benutzt, in der Regel aber eine vorgeschaltete Software. Für das letzte Jahr WISO Steuer. Im Dezember habe ich dann alles zusammengehabt und abgeschickt. Ein ordentlicher Sendebericht liegt mir vor, dieser hat keinen Fehler ausgewiesen.
Nun erhalte ich den Bescheid, aber eine Schätzung. Eine Erklärung sei nicht eingegangen - natürlich mit Verspätungszuschlag etc.
Woran kann es liegen, dass die Behörde die Erklärung trotzdem nicht erhalten hat? Ist dies überhaupt möglich bei ordnungemäßem Versand und fehlerfreiem Sendebericht? Bin ICH jetzt trotzdem der Dumme? (In diesem Fall würde ich sofort wieder auf das "Papierverfahren" umstellen und alle Unterlagen wieder persönlich abgeben und quittieren lassen...) - Wer ist hier in der Nachweispflicht?
Natürlich habe ich erstmal die Behörde angeschrieben und um unverzügliche Klärung gebeten. Aber mir wäre wichtig die "technische" Seite mal zu hören...
Danke und Gruß,
Thomas
seit Jahren gebe ich meine Erklärung elektronisch ab, bin sozusagen von Anfang an dabei und hatte bisher nie Probleme.
Zugegeben, ich bin (oft) verspätet, aber ich mache meine Steuererklärung selbst und bis teilweise alle Belege da sind und ich die Zeit finde, dauert es etwas, außerdem veranlagen wir zu Zweit, es kommen Rente und Telearbeit sowie Pflege und Behinderung dazu, alles etwas knifflig ;-)
Zwischenzeltlich habe ich Elster "nativ" benutzt, in der Regel aber eine vorgeschaltete Software. Für das letzte Jahr WISO Steuer. Im Dezember habe ich dann alles zusammengehabt und abgeschickt. Ein ordentlicher Sendebericht liegt mir vor, dieser hat keinen Fehler ausgewiesen.
Nun erhalte ich den Bescheid, aber eine Schätzung. Eine Erklärung sei nicht eingegangen - natürlich mit Verspätungszuschlag etc.
Woran kann es liegen, dass die Behörde die Erklärung trotzdem nicht erhalten hat? Ist dies überhaupt möglich bei ordnungemäßem Versand und fehlerfreiem Sendebericht? Bin ICH jetzt trotzdem der Dumme? (In diesem Fall würde ich sofort wieder auf das "Papierverfahren" umstellen und alle Unterlagen wieder persönlich abgeben und quittieren lassen...) - Wer ist hier in der Nachweispflicht?
Natürlich habe ich erstmal die Behörde angeschrieben und um unverzügliche Klärung gebeten. Aber mir wäre wichtig die "technische" Seite mal zu hören...
Danke und Gruß,
Thomas
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