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Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

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    Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

    Hallo zusammen!


    Ich bin mal wieder an meiner Steuererklärung und es tut sich grad ein mehr oder weniger großes Fragezeichen auf. Ich hoffe, das Thema wurde genau so noch nirgends behandelt, gefunden habe ich jedenfalls noch nichts.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe im letzten Jahr bei zwei unterschiedlichen Firmen gearbeitet. Vom 01.01-31.05. bei Firma 1, vom 01.06.-31.12. bei Firma 2.
    Bei Firma 1 wurden keine Spesensätze bezahlt, weshalb ich diese als Verpflegungsmehraufwand geltend machen möchte, sagen wir 300 €.
    Bei Firma 2 wurden Spesen bezahlt, ich habe dort im letzten Jahr sagen wir mal 2000€ bekommen. Diese Zahlungen sind auch bereits durch Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Verpflegungszuschüsse angegeben.

    Rein rechnerisch zieht er mir jetzt von den 2000€ die 300€ ab, obwohl das eine ja eigentlich gar nichts mit dem anderen zu tun hat, oder?
    Wenn ja, wie muss das in der Erklärung angegeben werden, dass alles rechtens ist?


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich bin nicht völlig auf dem Holzweg...


    Vielen Dank auf jeden Fall schon mal!


    Liebe Grüße!

    #2
    AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

    Zitat von werth Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen!


    Ich bin mal wieder an meiner Steuererklärung und es tut sich grad ein mehr oder weniger großes Fragezeichen auf. Ich hoffe, das Thema wurde genau so noch nirgends behandelt, gefunden habe ich jedenfalls noch nichts.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich habe im letzten Jahr bei zwei unterschiedlichen Firmen gearbeitet. Vom 01.01-31.05. bei Firma 1, vom 01.06.-31.12. bei Firma 2.
    Bei Firma 1 wurden keine Spesensätze bezahlt, weshalb ich diese als Verpflegungsmehraufwand geltend machen möchte, sagen wir 300 €.
    Bei Firma 2 wurden Spesen bezahlt, ich habe dort im letzten Jahr sagen wir mal 2000€ bekommen. Diese Zahlungen sind auch bereits durch Eingabe der Daten der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Verpflegungszuschüsse angegeben.

    Rein rechnerisch zieht er mir jetzt von den 2000€ die 300€ ab, obwohl das eine ja eigentlich gar nichts mit dem anderen zu tun hat, oder?
    Wenn ja, wie muss das in der Erklärung angegeben werden, dass alles rechtens ist?


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und ich bin nicht völlig auf dem Holzweg...


    Vielen Dank auf jeden Fall schon mal!


    Liebe Grüße!
    Die WK-Pauschale beträgt 1000 Euro, pro Jahr.
    Bei den 2000 Euro WK werden natürlich die erstatteten Kosten abgezogen.
    Übrig bleiben 1700 definitiv, und nicht angenommen!

    Was soll das eigentlich immer mit: mal angenommen?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

      sind nicht die 2000 eine Null-Nummer wenn die schon erstattet wurden?
      Bleiben also nur 300 übrig, die in den 1000 sowieso zustehenden untergehen,
      wenn keine weiteren Kosten belegt werden können.

      Oder sehe ich das falsch?
      Gruß, Basteltyp

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        #4
        AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

        Hallo,

        du machst den VMA für alle Tage,die dafür in Frage kommen geltend.
        anschließend gibst du in Feld x oder y (keine Ahnung welche Software du benützt) die Erstattung desAG ein. Fertig

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

          Okay, danke für die ganzen Antworten auf jeden Fall schonmal!


          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Die WK-Pauschale beträgt 1000 Euro, pro Jahr.
          Bei den 2000 Euro WK werden natürlich die erstatteten Kosten abgezogen.
          Übrig bleiben 1700 definitiv, und nicht angenommen!

          Was soll das eigentlich immer mit: mal angenommen?

          Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
          sind nicht die 2000 eine Null-Nummer wenn die schon erstattet wurden?
          Bleiben also nur 300 übrig, die in den 1000 sowieso zustehenden untergehen,
          wenn keine weiteren Kosten belegt werden können.

          Oder sehe ich das falsch?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          du machst den VMA für alle Tage,die dafür in Frage kommen geltend.
          anschließend gibst du in Feld x oder y (keine Ahnung welche Software du benützt) die Erstattung desAG ein. Fertig

          Gruß FIGUL

          Ich benutze das WISO Steuersparbuch und habe das Problem, dass ich nach Eingabe der 300€ gesagt bekomme:
          Wurden für Reisekosten höhere Erstattungen gezahlt als der tatsächliche Aufwand, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und sind somit steuerpflichtig.
          Es werden 1700,— € hinzugerechnet.
          Das verstehe ich nur irgendwie nicht so ganz. In dem Fall sind doch die 2000€ und die 300€ vereinfacht gesagt zwei Paar Schuhe, oder nicht? Die 2000€ die ich an Verpflegungsmehraufwand bei meinem Arbeitgeber in Form einer Reisekostenabrechnung bekommen habe und die 300€ die ich mangels Reisekostenabrechnung des anderen AG beim Finanzamt geltend machen möchte. Bitte nicht falsch verstehen! Dass ich die 2000€ nicht geltend machen kann, weil ich sie schon bekommen habe, ist mir klar, aber hier wird ja eigentlich etwas, das mir zusteht von etwas, das mir zustand (und das ich auch bekommen habe) abgezogen. Müsste ich so in Summe (für mich letztendlich, nicht in der Erklärung) nicht auf 2300€ kommen?

          Edit: Wäre in dem Fall nicht eher die richtige Lösung, auch die Reisekosten anzugeben, die ich vom AG bekommen habe (also quasi VMA 2000€ + VMA 300€ - Erstattung 2000€ = 300€?)

          Kann mir das jemand von euch erklären... Vielleicht bin ich ja ein bisschen begriffsstutzig, sorry!

          Grüße

          PS: das "mal angenommen" habe ich der Einfachheit halber benutzt, um keine krummen Zahlen benutzen zu müssen!
          Zuletzt geändert von werth; 24.02.2016, 21:36.

          Kommentar


            #6
            AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

            Hallo,

            Zitat: Edit: Wäre in dem Fall nicht eher die richtige Lösung, auch die Reisekosten anzugeben, die ich vom AG bekommen habe (also quasi VMA 2000€ + VMA 300€ - Erstattung 2000€ = 300€?)

            Das hab ich doch geschrieben.
            Du musst natürlich für ie erhaltenen 2000 auch den Aufwand angeben.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

              Angeben muss man das natürlich!

              Unterm Strich kommt allerdings nichts raus. Es verbleiben 300 € Werbungskosten, die liegen aber unter der Arbeitnehmer-Pauschale von 1.000 €, die in jedem Fall zum Ansatz kommt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Richtige Angabe von Verpflegungsmehraufwand trotz Verpflegungszuschüsse

                Da wird mir doch schon einiges klarer!


                Vielen Dank für die Hilfe!
                Liebe Grüße

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