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die Fehlerbeschreibung stimmt aber! Ich hab das gleiche Problem, direkt im Elster Portal:
Fehler: "Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig."
Rechtsform: GbR | Eintrag Entnahmen unter "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG"
Letztes Jahr kein Problem, heute kommt der Fehler.
Hat sich da was geändert? Muss man als GBR die Entnahmen (Abhebungen von Geschäftskonto) nicht mehr ausweisen?
Danke für jede Hilfe. VG
Da wird dir wohl nur als Variante bleiben, die Entnahmen nicht einzutragen und Deiner Steuererklärung ein erläuterndes Schreiben beizufügen, aus welchen Gründen Du bei der Datensatzübertragung von der offiziellen Ausfüllanleitung der Anlage EÜR (hier Seite 20) abgewichen bist... http://bit.ly/1MjJfeP
die Fehlerbeschreibung stimmt aber! Ich hab das gleiche Problem, direkt im Elster Portal:
Fehler: "Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig."
Rechtsform: GbR | Eintrag Entnahmen unter "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG"
Letztes Jahr kein Problem, heute kommt der Fehler.
Hat sich da was geändert? Muss man als GBR die Entnahmen (Abhebungen von Geschäftskonto) nicht mehr ausweisen?
Bei mir keine Gesellschafter, sondern Einzelunternehmen (GbR). Ich soll also keine Entnahme für Betriebsfremde Zwecke (aka Entnahmen) und keine Einlagen (pauschale Nutzung privater PKW im Betrieb) verbuchen dürfen?
Das klingt idiotisch. Zumal ich es exakt wie in den letzten Jahren verbucht habe....
Ich glaube ich komme um manuelles Ausfüllen von Elsterformular nicht herum
- - - Aktualisiert - - -
Die Gewinne bzw. Verlust aus einer selbständigen Tätigkeit gehen in Summe bei den einzelnen Gesellschaftern in die Einkommensteuererklärung ein. Der Betrieb an sich muss aber eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben. Und das Ding macht die Probleme.
Vielleicht sollen Gesellschafter ihre Einlagen (Ausgaben) und die Entnahmen (Einnahmen) selbst in ihrer Einkommensteuer erklären. Reine Vermutung.
nach:
Bilanz
Sonderbilanz
Sonderbetriebseinnahmen
Sonderbetriebsausgaben
Ich habe das gleiche Problem, Buhl Data / Mein Büro.
Der Support dort hat die goldige Idee, dass seit neustem Einlagen und Entnahmen bei einer GbR nicht mehr gebucht werden sollen, und ich meinen Steuerberater fragen soll. Bei der Qualität dieser Antwort lasse ich das lieber gleich.
Ach, auch Steuerberater werden das nicht wissen - die ähnliche Antwort erhielt ich übrigens von der Lexware Hotline: Auf keinen Fall Privatkonten oder Entnahmekonten mit dem Einnahmeüberschuss-Posten in der Anlage EÜR "Entnahmen" verknüpfen bzw. die bisher angelegte Verknüpfung löschen. Danach erfolgt die ordnungsgemäße Übertragung. Und siehe da: Nach dem Löschen der bisher angelegten Verknüpfung funktionierte alles bestens. Nun haben meine Gesellschafter ihren Gewinn nicht entnommen, Elster freut sich und alle sind glücklich, nur das Finanzamt bekommt eine falsche Erklärung. Zum Glück muss ich ja nicht alles verstehen...
Ich habe das gleiche Problem, Buhl Data / Mein Büro.
Der Support dort hat die goldige Idee, dass seit neustem Einlagen und Entnahmen bei einer GbR nicht mehr gebucht werden sollen, und ich meinen Steuerberater fragen soll. Bei der Qualität dieser Antwort lasse ich das lieber gleich.
Ein (manuelles) Update des Elstermoduls scheint aber nicht vorgesehen zu sein, aber vlt. hat ja noch jemand hier einen tollen Tipp.
Lieben Gruß,
Hussi
Die "Steuerart" ist doch die einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte. Diese kannst du mit Elsteronline oder vielleicht auch Lexware machen. Die EÜR ist doch nur eine Gewinnermittlung für diese Feststellung.
Aus Lexware heraus erfolgt nur die Übertragung der Anlage EÜR für die GbR - nur dabei kommt es zu der Elster-Fehlermeldung. Das Ergebnis der GbR wird natürlich über ein Steuerprogramm oder Elsteronline oder im Rahmen der Feststellungserklärung den Gesellschaftern zugewiesen - hierbei gibt es keine Probleme.
Die "Steuerart" ist doch die einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte. Diese kannst du mit Elsteronline oder vielleicht auch Lexware machen. Die EÜR ist doch nur eine Gewinnermittlung für diese Feststellung.
Ich habe bei dem Versuch des Sendens einer Einnahmeüberschussrechnung einer GbR über Lexware folgende Elster-Fehlermeldung erhalten:
"Die Angabe zu Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Kennzahl 5000602
Fehler Nummer 61000 1002
Subcode 60075"
Der Mandant ist eine GbR mit Einkünften der Gesellschafter (nicht Eheleute!) aus selbständiger Arbeit. Als Rechtsform müsste demzufolge GbR eingetragen werden. Das ist auch passiert. Die anteiligen Ergebnisse aus der GbR bei den Gesellschaftern bei deren persönlicher ESt-Erklärung in Anlage S angesetzt, aber das ist an sich kein Problem.
Die GbR hat natürlich eine eigene Steuernummer, diese ist auch in den Stammdaten der Gesellschaft hinterlegt. Und für diese Gesellschaft werden unter ihrer Steuernummer auch schon seit vielen Jahren UST-Voranmeldungen angegeben. in den Vorjahren war es unproblematisch möglich, die EÜR zu senden, Hauptsache die Privatentnahmekonten (egal ob 21** oder 25** bei SKR04) wurden in der Anlage EÜR auch dem Posten Entnahmen zugeordnet. Beim aktuellen Versuch der Übertragung der EÜR gibt es jedoch seltsamerweise die o.g. Fehlermeldung. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Personengesellschaft (Statt GbR z.B. sonstige Personengesellschaft) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
Elster verlangt zudem die Zuordnung zu "einer" Steuerart eines Steuerpflichtigen. Lässt man die Zuordnung zu "einer Steuerart eines Steuerpflichtigen" weg, erhält man die Fehlermeldung gemäß Anlage - also den Hinweis auf die fehlende Einkunftsart. Dabei ist es egal, ob man die Einkünfte dem Ehemann oder der Ehefrau zuordnet. die Fehlermeldungen sind die gleichen. Als Einkunftsart kommt aber nur selbständige Arbeit in Frage. Versuche, mit der Einstellung einer anderen Art von Steuerpflichtigen (z.B. Ehefrau statt Steuerpflichtiger) weiterzukommen, waren ohne Erfolg.
im Formular EÜR wird gefragt nach Steuerpflichtiger, Ehegatte/Lebenspartner und Untervarianten. Die Sachlage, dass fremde Dritte Mitgesellschafter sind, wird nicht erfasst. In früheren Jahren war es unproblematisch, die EÜR als "dem Steuerpflichtigen" zuzuordnen, die Übertragung klappte. Bloß aktuell meckert Elster.
Wer von ihnen hat eine tolle Idee, woran diese Fehlermeldung liegen könnte?
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