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Unterhalt an bedürftige Personen

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    Unterhalt an bedürftige Personen

    Kann ich in meiner Steuererklärung meinen Mietanteil geltend machen wenn ich 2015 bei meinen Eltern gewohnt habe?
    Mein Vater hat 911 Euro, meine Mutter 212 Euro Rente im Monat bekommen. Ich habe meinen Eltern im Jahr 2015 insgesamt nachweisbare 3600 Euro gezahlt.

    Dem Finanzamt soll ich sog. "Nachweise über das Vermögen" und "Nachweise über die Einkünfte und Bezüge" meiner Eltern schicken.

    Das zweite werden wohl die Rentenbescheide und Kontoauszüge meiner Eltern sein, aber was sind "Nachweise über das Vermögen"? Vermögen gibt es so gesehen keins.
    Zuletzt geändert von Claudio566; 09.04.2016, 19:55.
    Ciao
    Claudio

    #2
    AW: Unterhalt an bedürftige Personen

    Wenn es sich dabei um deinen Anteil der Miete handelt, dann hat das m.E. nichts in deiner Steuererklärung zu suchen.
    Schließlich handelt es sich um deinen Mietanteil.

    Aber das ist letztendlich eine Frage des Steuerrechts und keine Elster-Frage.
    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
    Mfg

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      #3
      AW: Unterhalt an bedürftige Personen

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Wenn es sich dabei um deinen Anteil der Miete handelt, dann hat das m.E. nichts in deiner Steuererklärung zu suchen.
      Schließlich handelt es sich um deinen Mietanteil.

      Aber das ist letztendlich eine Frage des Steuerrechts und keine Elster-Frage.
      Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
      Der Mietanteil ist aber nicht im Mietvertrag aufgeführt. So gesehen kann man das auch als Unterhalt für meine Eltern ansehen.

      Ich kann ja versuchen ob das Finanzamt das anerkennt. Ablehnen können die da immer noch.

      Ich wäre nie auf die Idee gekommen das in meiner Steuererklärung anzugeben, aber im WISO Steuersparbuch 2016 wird extra darauf hingewiesen:
      http://i.imgur.com/rOR4ZiM.jpg
      Zuletzt geändert von Claudio566; 10.04.2016, 12:22.
      Ciao
      Claudio

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        #4
        AW: Unterhalt an bedürftige Personen

        Du zahlst für deine Unterkunft und nicht für den Unterhalt Deiner Eltern!
        Folglich sind das schlicht keine Unterhaltszahlungen - aber wenn Du Spaß
        daran hast, Deine Mitbürger zu betrügen, gib es halt falsch an und freu Dich,
        wenn das Finanzamt auf Deine Lügen reinfällt.
        Absolution darfst Du hier aber nicht erwarten - Du bist dabei eine Steuerstraftat
        zu begehen.
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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          #5
          AW: Unterhalt an bedürftige Personen

          Ich werde morgen mal das Finanzamt anrufen und fragen ob ich das so in die Steuererklärung schreiben kann.

          Mir ist ganz sicher nicht daran gelegen eine Straftat zu begehen.
          Ciao
          Claudio

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