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Schweizer Beträge Anlage N

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    Schweizer Beträge Anlage N

    Hallo,

    kann mir bitte jemand weiterhelfen. Sitze über der Steuererklärung fürs letzte Jahr. Arbeitgeber Januar bis Oktober in Deutschland. November und Dezember Schweiz. Wir wohnen in RLP, also wir füllen nicht die Anlage N-GRE aus. Darunter steht Anlage N, Zeile 25. Da kommen Arbeitslohn und Quellensteuer rein. (muss ich hier umrechnen oder die Beträge in CHF eingeben) Wo trage ich die Beiträge für AHV und berufliche Vorsorge ein?

    Vielen Dank
    Gruß Jana

    #2
    AW: Schweizer Beträge Anlage N

    Das ist etwas für den steuerlichen Berater Deines Vertrauens, der sich dann auch mit dem Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigen kann. Der sagt Dir dann auch, ob die schweizer Einkünfte steuerpflichtig sind oder wahrscheinlicher steuerfrei mit Progressionsvorbehalt (dann KEINE Eintragung von Quellensteuer). Die Anlage N-GRE passt sicherlich nicht, aber zusätzlich zur Anlage N die Anlage N-AUS. In der ganzen Erklärung wird nur nach Euronen gefragt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Schweizer Beträge Anlage N

      *lol* meines Vertrauens ... dem wollte ich wegen den 2 Monaten nun nicht unbedingt mein Geld "schenken"
      Gruß Jana

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        #4
        AW: Schweizer Beträge Anlage N

        Grenzgänger sind Personen, die Ihren Arbeitsplatz im Ausland haben, aber täglich zu Ihrem inländischen Wohnsitz zurückkehren.

        Wirklich Grenzgänger aus Rheinland-Pfalz in die Schweiz?

        Wenn wirklich die Zeile 25 auszufüllen ist, dort steht doch klar dabei: Arbeitslohn in ausländischer Währung, Schweizerische Abzugsteuer in SFr
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Schweizer Beträge Anlage N

          ja mein Mann ist Grenzgänger, hat eine Zweitwohnung auf deutscher Seite in Grenznähe
          Gruß Jana

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            #6
            AW: Schweizer Beträge Anlage N

            Sorry, konnte mir nicht vorstellen bei der Entfernung von RP und CH, dass Du Grenzgänger bist. Und dass nur in BW die Anlage GRE abzugeben ist, hatte ich nicht bedacht.

            Dann mal anders:

            Das Finanzamt Lörrach scheint da Experte zu sein, hier gibt es ein paar Infos: http://www.fa-konstanz.de/pb/,Lde/In...r+Grenzgaenger

            Ich würde trotzdem die Anlage N-GRE manuell ausfüllen und eventuellen Belegen beifügen, dürfte die eine oder andere Rückfrage sparen. WENN Dein Arbeitslohn dann in vollem Umfang in Deutschland zu versteuern ist, DANN kannst Du Dir die Anlage N-AUS sparen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Schweizer Beträge Anlage N

              danke dir für den Link.

              Nachfolgende Fehler bekomme ich beim Versenden angezeigt:

              Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.
              Bitte treffen Sie eine Aussage zu den Zahlungen aus einer Schweizer Pensionskasse oder der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
              Fehler: 928540
              Feld: 0228303

              Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg. Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesland, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger auf der regulären Anlage N.
              Fehler: 910001
              Feld: 0220601 - Anlage N-Gre (Stpfl. / Ehemann): Angaben zum Arbeitslohn: Betrag (CHF/EUR)
              Zuletzt geändert von JanaS; 30.04.2016, 08:48. Grund: Nachtrag
              Gruß Jana

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                #8
                AW: Schweizer Beträge Anlage N

                Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur zur Abgabe bei Finanzämtern in Baden-Württemberg.
                Die darf, wenn überhaupt, allenfalls manuell ausgefüllt und in Papierform eventuellen Belegen beigefügt werden, das war zumindest der Vorschlag von @Picard777.

                Meiner Meinung nach ist diese Anlage gänzlich entbehrlich, in der elektronischen Erklärung hat sie jedenfalls nichts verloren!

                Bitte treffen Sie eine Aussage zu den Zahlungen aus einer Schweizer Pensionskasse oder der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.
                Auch diese Fehlermeldung dürfte die Anlage N-GRE betreffen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Schweizer Beträge Anlage N

                  deswegen verstehe ich auch nicht, warum mir das als Fehlermeldung angezeigt wird. Habe da keinen Haken drin (sind ja nicht Baden-Württemberg).

                  Taxman zeigt mir bei den AHV-Beiträgen etc. an, dass diese bei den außergewöhnlichen Sonderausgaben eingetragen werden soll.
                  Gruß Jana

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Schweizer Beträge Anlage N

                    Hallo JanaS,

                    du bist also nicht im Elsterformular unterwegs.
                    Dann bist du bestimmt beim Support von Taxman besser aufgehoben.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Schweizer Beträge Anlage N

                      Taxman zeigt mir bei den AHV-Beiträgen etc. an, dass diese bei den außergewöhnlichen Sonderausgaben eingetragen werden soll
                      Der Begriff außergewöhnliche Sonderausgabe ist mir fremd. Das deutsche Steuerrecht differenziert bei den Sonderausgaben eigentlich nur zwischen unbeschränkt abziehbar (z. B. Kirchensteuer)
                      und beschränkt abziehbar (z. B. Vorsorgeaufwendungen), daneben gibt es noch außergewöhnliche Belastungen.

                      Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden mit Ausnahme von Riester-Beiträgen in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt.
                      Die bietet auch die Möglichkeit, Beiträge zu ausländischen Versicherungen einzutragen und zwar in die Zeilen 6 sowie 31 ff.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Schweizer Beträge Anlage N

                        ja sorry Charlie, außergewöhnliche Belastungen sollte es heißen :-)

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo JanaS,

                        du bist also nicht im Elsterformular unterwegs.
                        Dann bist du bestimmt beim Support von Taxman besser aufgehoben.

                        Tschüß
                        mach das über Taxmann, die Formulare übersenden.
                        Gruß Jana

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                          #13
                          AW: Schweizer Beträge Anlage N

                          Hallo JanaS,

                          ich wollte damit sagen -> du hast ja dafür Geld bezahlt -> dann sollte auch entsprechender Support geleistet werden.
                          Die Kennzahlen der einzelnen Programme sollten ja identisch sein -> aber was im kostenlosen Elsterformular geht, kann durchaus bei Taxmann, Wiso oder Lexware anders reagieren bezüglich Fehlermeldungen.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Schweizer Beträge Anlage N

                            Taxman zeigt mir bei den AHV-Beiträgen etc. an, dass diese bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden soll.
                            Taxman scheint mir mit seinem Vorschlag ziemlich daneben zu liegen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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