Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

    Hallo zusammen , ich bin neu hier.
    Habe Folgendes Problem bei der steuererklärung. Ich bin seit Mai 2015 bis heute krankgeschrieben.
    Ich arbeite 5-6 tage die Woche. Ich habe im Internet gelesen das mann alle Krankheitstage, inkl. sonntage und Feiertage angeben sollte.
    Mann bekommt ja auch krankengeld pro Kalendertag. Bei der Eingabe der kompletten krankentage und genommenen urlaubstage, und gearbeiteten tagen, habe ich eine Differenz von 5 tagen.ich benutze das Steuerprogramm von Wiso. Wie sollte ich vorgehen?
    Vielen Dank im voraus.

    #2
    AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

    Zitat von Tuctuc Beitrag anzeigen
    ich benutze das Steuerprogramm von Wiso
    Dann werd ich den Thread verschieben!

    Grundsätzlich sind Krankheitstage für die Steuererklärung ohne Belang. Es sei denn natürlich man möchte die Entfernungspauschale geltend machen. Dort würde ich aber keine bestimmten Wochentage eingeben, sondern alle, an denen ich eigentlich arbeiten hätte müssen.

    Kommentar


      #3
      AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

      Zitat von Tuctuc Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen , ich bin neu hier.
      Habe Folgendes Problem bei der steuererklärung. Ich bin seit Mai 2015 bis heute krankgeschrieben.
      Ich arbeite 5-6 tage die Woche. Ich habe im Internet gelesen das mann alle Krankheitstage, inkl. sonntage und Feiertage angeben sollte.
      Mann bekommt ja auch krankengeld pro Kalendertag. Bei der Eingabe der kompletten krankentage und genommenen urlaubstage, und gearbeiteten tagen, habe ich eine Differenz von 5 tagen.ich benutze das Steuerprogramm von Wiso. Wie sollte ich vorgehen?
      Vielen Dank im voraus.
      Ich gehe mal davon aus, dass es um die Eintragung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Anlage N geht.
      Wichtig ist, dass letztlich die Anzahl der Tage, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist, berechnet wird.
      Dabei sind die Wochenden und Feiertage nicht einzubeziehen, wie Du an Deinem Ergebnis siehst.
      Ich kenne mich mit Wiso nicht aus, deshalb die Angaben für ElsterFormular (beispielhaft):
      5-6 Tage je Woche = ca. 23 Tage je Monat = 276 Arbeitstage im Jahr
      30 Tage Urlaub (oder was wirklich genommen wurde)
      20 Krankheitstage (oder die tatsächliche Zahl der Arbeitstage, an denen wegen Krankheit die Arbeitsstätte nicht aufgesucht wurde)

      Zeile 35: Anzahl der Arbeitstage 5-6; Urlaubs- und Krankheitstage 50; aufgesucht an 226 Tagen

      Dass musst Du für Deine Verhältnisse mit den richtigen Daten eintragen.

      Gruß
      DonLiquid
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

      Kommentar


        #4
        AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

        ...inkl. Sonntage und Feiertage
        Die Angabe von Sonn- und Feiertagen macht selbst bei einer 6-Tagewoche keinen rechten Sinn.

        Die Angabe zu Krankheitstagen dient der Plausibilisierung von Tagesangaben zur Entfernungspauschale, sonst hat das doch keine Bedeutung.
        Eine 7-Tage-Arbeitswoche hat eigentlich niemand, zumindest kein Arbeitnehmer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

          Zitat von Tuctuc Beitrag anzeigen
          Wiso. Wie sollte ich vorgehen?
          Vielen Dank im voraus.
          Ehrlich. !
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

            Vielen Dank für die Antworten.

            Wie sieht es eigentlich mit der Steuernummer aus? Ist diese für immer für mich zugeordnet? Habe vor ca. 10 jahren die letzte steuererklärung gemacht. Ist die heute noch gültig? Oder besser eine neue beantragen?

            Danke euch für eure mühe.

            Kommentar


              #7
              AW: Krankheitstage vom Wochenende und Feiertagen mit berechnen ?

              Ist die heute noch gültig?
              Wenn du nicht in den Bezirk eines anderen Finanzamts umgezogen bist, gibst du einfach die bisherige Steuernummer an. Zehn Jahre sind jetzt nicht so lang!

              Das Finanzamt kann deine Erklärung immer zuordnen, dafür braucht das Finanzamt nicht unbedingt eine gültige Steuernummer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X