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Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

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    Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

    Hallo meine Lieben, ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann. Sitze vor der Steuererklärung einer GbR für mich und mein Freund. Mit dem Elster online Portal für die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommenbesteuerung komme ich üherhaupt nicht klar. So das ich mir alle für mich relevanten Unterlagen ausgedruckt habe.
    Hauptvordruck; Anlage FB; Anlage V; FE1

    Hauptvordruck:
    Empfangsvollmacht. muss hier unsere Adresse von der GbR eingetragen werden ?

    Anlage V:
    Wo trage ich denn folgendes ein:
    -Schuldzins
    -Verwalterkosten
    -Kontoführungsgebühren
    -Grundsteuer
    - Ausgaben fürs Amtsgericht

    Vielen lieben Dank

    #2
    AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

    Da ihr nicht verheiratet seid und auch kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer bestellt ist, muss sich nun mal einer von euch zwei als Empfangsbevollmächtigter eintragen.

    Schuldzinsen? Was steht auf Seite 2 der Anlage V in Zeile 36?

    Verwalterkosten? Zeile 47 vielleicht?

    Grundsteuer? Zeile 46 wäre da so eine Möglichkeit, das könnte auch für objektbezogene Kontoführungsgebühren passen. Im elektronischen Formular werden diese Posten im Übrigen einzeln eingegeben!

    Die Anlage V einmal komplett selber durchlesen, wäre sicher hilfreich!

    Ausgaben fürs Amtsgericht? Keine Ahnung, was du damit meinst!

    Das kann anteilig zu den Anschaffungskosten gehören, wenn es um die Eintragung der Auflassung geht, das können Geldbeschaffungskosten sein, wenn es um eine Grundschuldeintragung geht.

    Ich weiß ja nicht, warum du Formulare ausdruckst, wohl wissend, dass die Feststellungserklärung elektronisch übermittelt werden muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

      Hallo Charlie
      habe gerade bei dem mir zuständigem Finanzamt angerufen, wollte den Grund erfahren weshalb die Unterlagen nur auf elektronischem Wege zugestellt werden dürfen.
      Dort wurde mir erstaunlicherweise mitgeteilt das ich die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommenbesteuerung, gerne auch in ausgedruckter Form abgeben kann. Postialisch oder per Übergabe...
      Gruß

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        #4
        AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

        Siehe:
        http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...fs&c=n&d=x&t=t

        Und

        http://m.faz.net/aktuell/finanzen/me...-13837663.html
        Mfg

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          #5
          AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

          Glück für dich, dass es noch Finanzämter zu geben scheint, die das mit der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nicht so eng sehen!

          Allerdings muss auch eine Papiererklärung inhaltlich richtig und vollständig sein!

          Ich verstehe im Übrigen nicht, warum du die Erklärungen heuer nicht mit dem WISO-Produkt machst, dass du letztes Jahr verwendet hast.
          Damit war doch die Feststellungserklärung möglich und das ist vermutlich einfacher im Handling als die Erklärung im ElsterOnline-Portal.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Glück für dich, dass es noch Finanzämter zu geben scheint, die das mit der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nicht so eng sehen!

            Allerdings muss auch eine Papiererklärung inhaltlich richtig und vollständig sein!

            Ich verstehe im Übrigen nicht, warum du die Erklärungen heuer nicht mit dem WISO-Produkt machst, dass du letztes Jahr verwendet hast.
            Damit war doch die Feststellungserklärung möglich und das ist vermutlich einfacher im Handling als die Erklärung im ElsterOnline-Portal.

            Hallo Charlie, ja da scheint es wirklich Unterschiede zu geben.
            In der WISo Steuererklärung für 2015, habe ich nicht alle benötigten Formulare für die GbR.
            Gruß

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              #7
              AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

              Das Produkt WISO Steuer-Sparbuch 2016 enthält nach meiner Recherche mit Sicherheit alle benötigten Formulare für die Feststellungserklärung.

              Das Produkt WISO Steuer-Start enthält die Feststellungserklärung hingegen nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                Edit: Lesen will gelernt sein. Ich widerrufe meine Aussage und behaupte das Gegenteil :-)
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 31.05.2016, 07:31.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                  @Beamtenschweiß

                  Wenn aber Angelika-Susanne schreibt:

                  Mit dem Elster online Portal für die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung komme ich überhaupt nicht klar.
                  und Angelika-Susanne ihre Steuererklärung doch mit WISO Steuer-Sparbuch 2016 erstellt, dann frage ich mich eben, warum sie das Programm nicht auch für die Feststellungserklärung nutzt.

                  https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post204411
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                    Hallo Charlie
                    ich habe das Produkt WISO Steuer-Sparbuch 2016 im Original, ich glaube ich bin total verpeilt durch die Gbr. Ich war der Meinung dass dieses nur und ausschließlich mit dem online Elster Portal getätigt werden muss.
                    Ich habe gestern mit meinem Lebensgefährten Stunden verbracht um durch den Dschungel zu steigen. Mit dem Ergebnis das nur noch ein paar Fehler korrigiert werden müssen im Elster Portal, (9 ! ) die es in sich haben. Ich muss unter anderem die Steuernummer nur einmal eingeben. Da wir als Gbr aber Nummer 1 und Nummer 2 sind, habe ich 2 Parteien angelegt. Die Fehlermeldung besagt das die Steuernummer nur einmal eingetragen werden muss, wenn ich die Steuernummer dann bei Nummer 2 raus nehme, zeigt mit das Programm Fehler, Steuernummer fehlt.
                    Es ist zum kotze….
                    Um wenigstens ein kleines Aha Erlebnis nach dem versauten Sonntag zu haben, wollte ich den Überschuss ( - ) ins Wiso übertragen, da habe ich dann festgestellt das es den "Reiter " Immobilie gibt, aber keinen Hinweis auf eine GbR gefunden, so dass ich davon aus ging, das im regulärem Wiso Programm die Feststellung nur für eine Immobilie getätigt werden kann wenn ich alleiniger Eigentümer bin und keine Gbr.
                    So ein Schlamassel.

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                      #11
                      AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                      Es gibt eine Steuernummer der GBR, die auf dem letztjährigen Feststellungsbescheid steht. Die muss nur einmal am Beginn der Feststellungserklärung eingetragen werden.
                      Auf die kann man im ElsterOnline-Portal nach der Eingabe auch nicht mehr zugreifen.

                      Die persönlichen Steuernummern und die persönlichen IDs sind in der Anlage FB einzutragen. Was soll daran kompliziert sein?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                        Hallo Charlie,
                        ich weiss das es eine Steuernummer für die GBR gibt.
                        da ich unter Nummer 1 und mein Partner unter Nummer 2 läuft, müsste die Steuernummer aber bei beiden Nummern eingetragen werden, sonst erscheint ein Fehler !
                        Nichts soll daran für den Fachmann kompliziert sein, für mich schon

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                          #13
                          AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                          In der Anlage FB ist doch nicht die Steuernummer der GBR, sondern jeweils eure persönliche Steuernummer für die Einkommensteuererklärung anzugeben!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das Produkt WISO Steuer-Sparbuch 2016 enthält nach meiner Recherche mit Sicherheit alle benötigten Formulare für die Feststellungserklärung.

                            Das Produkt WISO Steuer-Start enthält die Feststellungserklärung hingegen nicht.
                            Hi Charlie, habe mir auf der Buhl Homepage nochmals die verfügbaren Formulare angeschaut, die da wären:

                            https://www.buhl.de/produkte/alle/wi...h/product.html

                            bei Amazon gehts nochmals ins Details.

                            https://www.amazon.de/WISO-steuer-Sp.../dp/3866215703

                            Für eine Gbr benötigen wir, den Hauptvordruck; Anlage FB; Anlagen V sowie FE 1.
                            wo hast Du denn recherchiert ?

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                              #15
                              AW: Diverse Fragen zur Abgabe der Erklärung für eine Gbr

                              Beim Hersteller:

                              https://www.buhl.de/produkte/alle/wi...eistungsumfang

                              Enthaltene Erklärungen und Anträge:

                              Einkommensteuererklärung 2015

                              Lohnsteuerermäßigung 2016

                              Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung 2015

                              Einnahmenüberschussrechnung 2015/2016

                              Umsatzsteuererklärung 2015 usw.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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