Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu verbleibende Einkommensteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu verbleibende Einkommensteuer

    Hallo @ all,

    habe Einkommensteuererklärung für einen Rentner angefertigt,
    über Elster kam - dass keine Nachzahlung zu erfolgen hat.

    Jetzt kam der Bescheid - direkt bei Elster steht auch 0,00 - wie voraus berechnet, ist keine Nachzahlung zu leisten.
    ... die Differenzen wirken sich nicht auf Ihre Steuer aus.

    aber im Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung war zu lesen:

    verbleibende Einkomensteuer
    Wert in der Steuererklärung: 0,00
    Wert lt. Steuerbescheid: 31,00
    Differenz: 31,00

    In der schriftlichen Mitteilung direkt vom Finanzamt, stand auch nichts von Nachzahlung.

    Wie kommt es dann, dass im Vergleich bei verbleibender Einkommensteuer 31,00 stehen?

    Wäre super nett, wenn jemand von euch Licht ins Dunkel bringen könnte.
    Mit besten Grüßen

    Chelestin

    #2
    AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

    Mit der elektronischen LStB hat das ja wohl nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

      @ neysee

      ... Entschuldigung - sollte eigentlich unter "Allgemein und Projekt"
      Kann das bitte jemand verschieben?


      Chelestin

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

        Hallo Chelestin,

        ohne konkrete Angaben -> kann niemand Licht ins Dunkel bringen.
        Wir haben keine Glaskugel.
        Außerdem postest du im Forum für Arbeitgeber, die Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen für ihre AN haben.
        Weiterhin würde ich vorsichtig sein Steuererklärungen für dritte Personen anzufertigen, wenn es außerhalb der Verwandtschaft liegt.

        Tschüß

        P.S. Um andere nicht zu verwirren -> verschieb ich mal.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

          @ holzgoe

          Danke fürs Verschieben.

          Es handelt sich um Mutter meines Papa´s - also keine fremde Person.

          Was für weitergehende Angaben sind denn notwendig - reiche ich gern nach.


          Gruß Chelestin

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

            Was für weitergehende Angaben sind denn notwendig - reiche ich gern nach.
            Nachdem deine Großmutter Rentnerin ist, wären ziemlich detaillierte Angaben notwendig, um das präzise nachzustellen.

            Du kannst doch deine Steuervorausberechnung und den Steuerbescheid auch selbst vergleichen. Manchmal wird auch im Bescheid erläutert, wo das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

              @ Charlie24

              http://up.picr.de/25831583jk.jpg

              Kann momentan nicht auf den schriftlichen Bescheid zugreifen - Mutter meiner Papa´s wohnt nicht im gleichen Ort.

              Mich wundert halt, dass unter Elster zu lesen war "...wie voraus berechnet, ist keine Nachzahlung zu leisten."
              Und unter Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung - verbleibende Einkommensteuer: 31

              Hätte gedacht, dass dann 31 EUR nachzuzahlen sind?!

              Unter Sonderausgaben Pauschbetrag: http://up.picr.de/25831644ey.png


              Gruß Chelestin
              Zuletzt geändert von Chelestin; 09.06.2016, 13:45.

              Kommentar


                #8
                AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

                Mit welchem Programm wurde gearbeitet?
                ElsterFormular, ElsterOnline-Portal oder anderer Anbieter?
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

                  @ Elster-Tester

                  Habe mit Akademische Arbeitsgemeinschaft - SteuerSparErklärung gearbeitet.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

                    Zitat von Chelestin Beitrag anzeigen
                    @ Elster-Tester

                    Habe mit Akademische Arbeitsgemeinschaft - SteuerSparErklärung gearbeitet.
                    Und was sagt deren Support dazu?
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      Und was sagt deren Support dazu?
                      Habe zum Support noch keinen Kontakt aufgenommen.
                      Werde ich machen. Danke.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Frage zu verbleibende Einkommensteuer

                        Ich würde der Vergleichsdarstellung kein allzu großes Vertrauen schenken. Zunächst wird im einen Screenshot eine Differenz beim Sonderausgabenpauschbetrag dargestellt, aber trotzdem wird das identische zvE errechnet. Im zweiten Screenshot wird die Differenz dann auf einmal wieder kompensiert. Dann wird ein zvE von 8694 ermittelt. Dafür ist die tarifliche ESt 2015 unzweifelhaft 31Euro. Diese kann durch Ermäßigungen nach §35a maximal auf 0 gesenkt werden.

                        Daher dürfte in den Bescheid schlecht stehen können, dass die ESt um 143€ ermäßigt wurde, um dann noch herauszubekommen, dass dann 31€ ESt übrig bleiben. Wahrscheinlich steht irgendwas in den Bescheiddaten drin, dass 20% der Aufwendungen nach 35a 143€ sind und davon aber nur 31€ berücksichtigt werden konnten, und das Programm kommt hierdurch beim Bescheidvergleich durcheinander.

                        Nicht ohne Grund steht überall, dass nur der schriftliche Bescheid gilt, und da würde ich einfach reinschauen, als meine Zeit mit dieser mehr unplausiblen Darstellung zu verschwenden.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X