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Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

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    Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

    Hallo,
    ich habe mich als Einzelunternehmer selbstständig gemacht, mit der Kleinunternehmerregelung und habe eine Begriffs-Frage.
    Ich habe mir von der Seite von Pierre Tunger eine Excel-Vorlage (http://www.pierretunger.com/cms/exce...innermittlung/) zur einfachen Gewinnermittlung für die EÜR runtergeladen und da kann man bei seinen Einnahmen wählen zwischen folgenden Arten.

    - Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG
    - nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG

    Ich habe nun schon gegooglet aber bin offenbar zu blöd es zu verstehen, wie ich meine Einnahmen wie zB. von Kundenaufträgen oder Einlagen aus Privatvermögen deklarieren soll. Kann mir das jemand mal verdeutlichen? Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.

    Gruß Georg

    #2
    AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

    Einnahmen sind Einnahmen.
    Einlagen und Entnahmen sind bei der EÜR irrelevant.

    Ansonsten kann ich dir nur zu einem Steuerberater oder einem Existenzgründerseminar raten.
    Oder zu diverser Steuerfachliteratur.

    Das hier ist ein Elster-Forum.
    Mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

    Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.
    Mfg

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      #3
      AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

      Solange du die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllst, gibst du deine Einnahmen bei umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG ein.

      Warum nimmst du nicht das amtliche EÜR-Formular, das kostenlos bei ElsterFormular dabei ist? Das könntest du elektronisch übermitteln. Oder machst du mit dem Excel-Tool auch deine "Buchhaltung"?

      Deine Einlagen aus Privatvermögen sind eine Sache, die mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun hat. Du musst sie ebenso wie deine privaten Entnahmen nur aufzeichnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Warum nimmst du nicht das amtliche EÜR-Formular, das kostenlos bei ElsterFormular dabei ist? Das könntest du elektronisch übermitteln. Oder machst du mit dem Excel-Tool auch deine "Buchhaltung"?
        Zunächst danke für die hilfreichere Antwort von Beiden. Ich wollte dann nächstes Jahr auch die EÜR mit Elster machen. Aber die laufende "Buchhaltung" wollte ich mit dieser Excelvorlage handhaben. Oder kann man mit Elster auch "Buchhaltung" machen?

        Gruß Georg

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          #5
          AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

          Hallo Purist,

          eine laufende Buchhaltung kannst du mit Elsterformular nicht machen.
          Das Programm dient nur für die Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

            Aber die laufende "Buchhaltung" wollte ich mit dieser Excelvorlage handhaben
            Ich habe mir die Beschreibung mal durchgelesen, das passt schon. Die Ergebnisse kannst du ja in das amtliche Formular übertragen.
            Nachdem es auch eine Version nach Wegfall der Kleinunternehmerregelung gibt, scheint das auch längerfristig verwendbar.

            So ein Existenzgründerseminar solltest du aber ernsthaft in Erwägung ziehen, denn ganz ohne steuerliche Grundkenntnisse geht es nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich habe mir die Beschreibung mal durchgelesen, das passt schon. Die Ergebnisse kannst du ja in das amtliche Formular übertragen.
              Nachdem es auch eine Version nach Wegfall der Kleinunternehmerregelung gibt, scheint das auch längerfristig verwendbar.
              Ja hab ich mir auch so gedacht
              Ich bedanke mich noch mal für die Hilfe. Ich habe ja schon ein Rüffel bekommen, weil die Frage hier angeblich nichts mit Elsner zu tun hat, was es eigentlich ja doch tut, kennt jemand ein Forum, wo man so allgemeine Steuerfragen stellen kannn?

              PS: EIn Seminar ist schon geplant

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                #8
                AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

                ... kennt jemand ein Forum, wo man so allgemeine Steuerfragen stellen kannn?
                So ein Forum wäre in Deutschland sicher nicht legal, denn die Befugnis zur geschäftsmäßigen Steuerberatung ist gesetzlich geregelt.

                http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Frage nach Einnahmenart für die EÜR mit Kleinunternehmerregelung

                  Zitat von Purist Beitrag anzeigen
                  Zunächst danke für die hilfreichere Antwort von Beiden. Ich wollte dann nächstes Jahr auch die EÜR mit Elster machen. Aber die laufende "Buchhaltung" wollte ich mit dieser Excelvorlage handhaben. Oder kann man mit Elster auch "Buchhaltung" machen?

                  Gruß Georg
                  Hi Georg,
                  ich hatte eine ähnliche Problematik.
                  Ich habe mir WISO Steuer geholt. (20,-€ in der Bucht)
                  Damit kannst du dein Kleinunternehmen buchen, die EÜR erstellen und alles elektronisch an FA übermitteln.
                  Geht perfekt!
                  Voraussetzung dafür ist, dass du dich vorher über das Elsterportal registriert hast und ein pfx Datei inkl. Kennwort hast.

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