Kann man bei der Einkommensteuer eine Nullmeldung machen - falls ja, welche Felder sind auszufüllen ?
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Keine Ankündigung bisher.
Nullmeldung Einkommensteuer
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AW: Nullmeldung Einkommensteuer
Ich verstehe ehrlich gesagt deine Frage nicht wirklich.
Wenn du verpflichtet bist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, dann füllst du die Erklärung mit den zutreffenden Werten aus und reichst sie beim Finanzamt ein.
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen niedrig genug ist, bekommst du eine Festsetzung über NULL Euro.
Wenn du nicht verpflichtet bist eine Erklärung einzureichen, dann lass es einfach.
Nachtrag: wenn du zwar zur Abgabe verpflichtet bist aber keine Lust dazu hast (da du glaubst keine Steuern zahlen zu müssen), dann schreib dem FA einen kurzen Brief und bitte um Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Über einen ggf. festgesetzten Verspätungszuschlag oder Sicherheitszuschläge bei deinen Einkünften (z.B. V+V oder gewerbliche Einkünfte soweit vorhanden) darfst du dich dann aber nicht wundern.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Nullmeldung Einkommensteuer
Hallo ROHE,
mit welchem Programm möchtest du denn deine Steuererklärung abgeben ?
Du postest im speziellen Buchhaltungssoftware Unterforum.
NULL-Meldungen gibt es nicht, hast du ja mittlerweile schon erfahren.
Formulare ausfüllen, Steuerberechnung durch führen und abschicken, dann bekommst du eventuell deinen Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer mit Null.
Tschüß
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