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Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

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    Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und erhoffe mir in diesem Forum eine hilfreiche Antwort auf mein Problem zu erhalten:

    Problem:
    Bin seit 2013 Rentnerin und habe bisher keine Steuererklärung abgegeben. Ich war der Meinung das Finanzamt kommt auf mich zu da es vom Rententräger ja alle Daten überliefert bekommt.
    Meine Rente liegt von Beginn an über dem festgesetzten Einkommensbetrag und wie ich jetzt nachlesen konnte bin ich zur Steuererklärung verpflichtet.

    Meine Frage:

    wie gehe ich damit um, d.h. muss ich noch in diesem Jahr alle Steuererklärungen für 13,14 und 15 einreichen, oder erst einmal nur 2013?
    Was ist zu tun?

    Ich sag vorab schon mal ganz herzlichen Dank

    mit besten Grüßen
    mig

    #2
    AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

    Hallo mig,

    irgendwann würde das Finanzamt dich auffordern.
    Aber wenn du weißt, dass der Grundfreibetrag überschritten ist -> dann solltest du die Steuererklärungen einreichen.
    Es empfiehlt sich mit 2013 anzufangen, dann kannst du mit deinem Programm die Datenübernahmefunktion benutzen.

    Hast du schon ein Steuerprogramm, weil du dir das Unterforum für spezielle Software ausgesucht hast ?
    Ansonsten empfehle ich dir das kostenlose Elsterformular zu benutzen ->
    https://www.elster.de/elfo_down.php

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

      Zitat von mig Beitrag anzeigen
      wie gehe ich damit um, d.h. muss ich noch in diesem Jahr alle Steuererklärungen für 13,14 und 15 einreichen, oder erst einmal nur 2013?
      Unabhängig davon besteht ja die Gefahr, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt. Da die Nachzahlung ab dem 15. Monat (= z.B. für 2013 ab dem 01.04.2015) 0,5 % pro Monat, also überschlägig 6 % pro Jahr, Nachzahlungszinsen auslöst, würde ich zumindest für 2013 und 2014 das jetzt nicht auf die lange Bank schieben ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

        Eigentlich müsste auch die Erklärung für 2015 schon abgegeben sein, Termin war hier der 31.05.2016!

        Wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente tatsächlich über dem Grundfreibetrag liegt und man nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und anderen steuermindernden Aufwendungen nicht darunter kommt, muss immer Einkommensteuer bezahlt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

          Charlie24, Du bringst da etwas durcheinander:

          Die Erklärungsabgabepflicht besteht, wenn der GESAMTBETRAG DER EINKÜNFTE den Grundfreibetrag übersteigt. Da vom Gesamtbetrag der Einkünfte aber noch Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden und ggf. Steuerermäßigungen wie z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu berücksichtigen sind, kann die endgültige Steuer trotzdem durchaus 0 € sein.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

            Ich bringe da nichts durcheinander, ich habe doch geschrieben:

            ... und man nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und anderen steuermindernden Aufwendungen nicht darunter kommt, ...
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

              Hallo,

              grundsätzlich wollte Picard777 darauf hinweisen, dass die Abgabepflicht bestehen kann, egal ob nun Steuern zu zahlen sind oder Null rauskommt.

              Das ist ja auch das grundsätzliche Anliegen des TE gewesen.


              Tschüß

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                #8
                AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                Jep, habe mich aber sicherlich etwas verkorkst ausgedrückt, danke holzgoe.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                  Das ist ja auch das grundsätzliche Anliegen des TE gewesen.
                  Wenn man die Fragestellung genau liest, geht die TE davon aus, dass sie erklärungspflichtig ist, die konkrete Frage war doch, ob sie noch in diesem Jahr alle Steuererklärungen einreichen muss.

                  wie gehe ich damit um, d.h. muss ich noch in diesem Jahr alle Steuererklärungen für 13,14 und 15 einreichen, oder erst einmal nur 2013?
                  Wenn sie keinen Steuerberater beauftragt hat, ist sie auch mit der Erklärung für 2015 bereits im Verzug, worauf ich hingewiesen habe.
                  Es sollte ja bei Renteneinkünften auch kein unüberwindbares Problem sein, mehrere Jahre gleichzeitig zu erklären. Warum sie jetzt zunächst nur 13 und 14 einreichen soll, verstehe ich nicht wirklich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn man die Fragestellung genau liest, geht die TE davon aus, dass sie erklärungspflichtig ist, die konkrete Frage war doch, ob sie noch in diesem Jahr alle Steuererklärungen einreichen muss..............
                    Hallo Charlie24,

                    und die konkrete Frage habe ich doch auch beantwortet im ersten Beitrag ->Aber wenn du weißt, dass der Grundfreibetrag überschritten ist -> dann solltest du die Steuererklärungen einreichen.
                    Es empfiehlt sich mit 2013 anzufangen, dann kannst du mit deinem Programm die Datenübernahmefunktion benutzen.


                    Tschüß

                    P.S....vielleicht sollten wir hier nicht auf solchen Formulierungen herumreiten und das Thema unnötig aufblähen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                      Aber wenn du weißt, dass der Grundfreibetrag überschritten ist -> dann solltest du die Steuererklärungen einreichen.
                      Das weiß ich nicht und das darf ich bekanntlich auch nicht, die TE ist m. W. keine Angehörige, sonst hätte sie sich wohl unmittelbar an mich gewandt.

                      Wenn die TE die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung nicht erfüllt und die Rente im Laufe des Jahres 2013 begonnen hat, besteht ab 2013 oder auch erst ab 2014 Erklärungspflicht,
                      wenn der Rentenbetrag in den genannten Jahren, -nicht zu verwechseln mit dem Auszahlungsbetrag- über 12.422,00 € im Jahr 2013 bzw. über 12.646,00 € im Jahr 2014 lag. Das weiß nur die TE allein.
                      Wenn es 2013 noch andere Einkünfte gab, ist auch diese Berechnung falsch.

                      Wenn jemand seine Erklärungen verspätet abgibt, riskiert er immerhin einen Verspätungszuschlag, wenn die Versäumnis nicht entschuldbar erscheint.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                        hallo zusammen,
                        allen die mir geantwortet haben bzw. sich beteiligt haben nochmals lieben Dank.

                        Ich bin froh dass ich hier im Forum angefragt habe, mit allen Antworten bzw. Beiträgen kann ich jetzt gut und schnell meine Steuererklärungen abarbeiten

                        mit besten Grüßen
                        mig

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                          #13
                          AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das weiß ich nicht und das darf ich bekanntlich auch nicht, die TE ist m. W. keine Angehörige, sonst hätte sie sich wohl unmittelbar an mich gewandt.
                          Hallo Charlie24,

                          hier hast du mein Zitat aber missverstanden -> Aber wenn du weißt, dass der Grundfreibetrag überschritten ist -> dann solltest du die Steuererklärungen einreichen, das war meine Antwort an den TE.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                            Das beste ist, sofort einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und die Problematik beurteilen lassen. Da musst du aber Mitglied werden, bist aber für die Abgabefrist für VZ 2015 noch nicht in Versäumnis gekommen, da du ja Mitglied bist und dadurch bis zum 31.12.2016 noch Zeit hast. Ob du einen LStH-Verein jetzt noch findest, ist fraglich, da diese alle ihre Mitglieder bereits durch haben und im verdienten Jahresendurlaub sind. Versuchen musst du es auf jeden Fall, wenn du alleine nicht klar kommst.

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                              #15
                              AW: Steuererklärung für Rentner nachreichen möglich??

                              Zitat von Steuerehrlich Beitrag anzeigen
                              Ob du einen LStH-Verein jetzt noch findest, ist fraglich, da diese alle ihre Mitglieder bereits durch haben und im verdienten Jahresendurlaub sind. Versuchen mußt du es auf jeden Fall, wenn du alleine nicht klar kommst.
                              Also ich wüßte da einen Verein, der es sofort und gern übernehmen würde, die Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen...

                              :-)
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald

                              Kommentar

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