Hallo,
ich musste vor einiger Zeit vor Gericht, da mein Arbeitgeber einige ausstehende Gehälter nicht zahlen wollte. Nun habe ich letztes Jahr einen Bescheid gekriegt, dass ich die Prozesskostenbeihilfe die mir zum Bezahlen des Anwalts gewährt wurde, in Raten zurückzahlen muss. Jetzt habe ich gelesen, dass man diese Kosten absetzen kann, da sie ja im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Ist es richtig, die Raten nun unter Anlage N, Seite 2 (Abschnitt Werbungskosten in Sonderfällen), Zeile 95 einzutragen? Wenn ich hier etwas eingebe, sagt mir die Plausibilitätsprüfung, dass ich auf Seite 1 unter Punkt 20 ebenfalls etwas eingeben muss. Was ist hiermit gemeint? Die Abfindung die ich durch das Gericht erhalten habe, ist bereits letztes Jahr angegeben wurden. Also müsste ich 0 eintragen?
Hierfür muss ich dann sicherlich auch Ratenbelege miteinreichen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
ich musste vor einiger Zeit vor Gericht, da mein Arbeitgeber einige ausstehende Gehälter nicht zahlen wollte. Nun habe ich letztes Jahr einen Bescheid gekriegt, dass ich die Prozesskostenbeihilfe die mir zum Bezahlen des Anwalts gewährt wurde, in Raten zurückzahlen muss. Jetzt habe ich gelesen, dass man diese Kosten absetzen kann, da sie ja im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Ist es richtig, die Raten nun unter Anlage N, Seite 2 (Abschnitt Werbungskosten in Sonderfällen), Zeile 95 einzutragen? Wenn ich hier etwas eingebe, sagt mir die Plausibilitätsprüfung, dass ich auf Seite 1 unter Punkt 20 ebenfalls etwas eingeben muss. Was ist hiermit gemeint? Die Abfindung die ich durch das Gericht erhalten habe, ist bereits letztes Jahr angegeben wurden. Also müsste ich 0 eintragen?
Hierfür muss ich dann sicherlich auch Ratenbelege miteinreichen, oder?
Vielen Dank im Voraus!
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