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Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

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    Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

    Hallo Community,

    ich komme im Bezug der Angaben für Handwerkerleistungen leider nicht weiter, hoffe Ihr könnt mir hier Tipps geben.

    Sachverhalt:
    - vorliegende Rechnung des Heizungsmonteurs für die Wartung.
    * berücksichtigt werden nur Fahrtkosten, Lohnkosten und Gerätekosten - keine Materialkosten wenn ich das richtig verstanden habe.

    Jetzt zu den Fragen:
    1. "Haben Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2016 einen alleinigen Haushalt geführt....?"

    Wir (unverheiratet) sind letztes Jahr in eine gemeinsame Mietwohnung gezogen, vorher Wohnhaft jeder bei den Eltern.
    Zählt das Wohnen bei den Eltern als "alleiniger Haushalt"?

    2. Kann von der Rechnung jeder den gesamten Betrag angeben (unter berücksichtigung der 20%-Regelung) oder müssen/können wir
    jeder dies zur 1/2 in der Steuererkläung angeben.

    Danke Euch für Eure Rückmeldung.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

    keine Materialkosten wenn ich das richtig verstanden habe.
    Richtig!

    Zählt das Wohnen bei den Eltern als "alleiniger Haushalt"?
    Nein, da habt ihr keinen eigenen Haushalt gehabt, sondern im Haushalt der Eltern gelebt.

    Kann von der Rechnung jeder den gesamten Betrag angeben
    Wie kommst du darauf? Die Rechnung wurde doch nicht doppelt bezahlt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

      Hi,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Das bedeutet das richtige Vorgehen ist....
      ...den Gesamtbetrag der Rechnung zu nehmen (ohne Materialkosten), davon 20% abziehen. Von diesem Betrag kann jeder 1/2 in der Steuererklärung angeben?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

        ... den Gesamtbetrag der Rechnung zu nehmen (ohne Materialkosten), davon 20% abziehen. Von diesem Betrag kann jeder 1/2 in der Steuererklärung angeben?
        Da gibt es außer den Materialkosten nichts zum Abziehen. Wenn ihr die Kosten hälftig getragen habt, macht jeder die Hälfte der Arbeitskosten geltend.
        20% davon gibt es dann als Erstattung, vorausgesetzt, jeder von euch hat auch Steuern zu zahlen, von denen die 20 Prozent abgezogen werden können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

          Hallo,

          >>>davon 20% abziehen

          Warum denn das?

          Davon, dass man nur die 20% eintragen will (was FALSCH ist) hören wir hier immer mal wieder, aber 80% gab es glaube ich noch nie.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            >>>davon 20% abziehen

            Stefan
            Habe die Beschreibung/Erklärung im Programm falsch interpretiert. :-)

            Danke Euch für die Rückmeldung und Hilfestellung.

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              #7
              AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

              Hallo,

              dazu ergänzend meine Frage:

              Im Erlass des BMF (http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=4) steht unter Randnummer 39 sowie im Anhang, dass "Verbrauchsmittel, wie z. B. Schmier-, Reinigungs oder Spülmittel sowie Streugut" NICHT zu den Materialkosten zählen und damit abzugsfähig sind.

              war das schon immer so, oder ist das jetzt neu ?

              Gerd

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                #8
                AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                Zitat von Gerd58 Beitrag anzeigen
                ... steht unter Randnummer 39 sowie im Anhang, dass "Verbrauchsmittel, wie z. B. Schmier-, Reinigungs oder Spülmittel sowie Streugut" NICHT zu den Materialkosten zählen und damit abzugsfähig sind
                Naja, so stehts jetzt wirklich nicht drin.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                  Randnummer 39 sagt (Auszug)

                  "Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit der Dienstleistung, den Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. den Handwerkerleistungen gelieferte Waren bleiben mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln außer Ansatz"
                  Und im Anhang steht unter "Verbrachsmitteln" das oben Geschriebene.

                  Ich lese das so, dass damit Kosten des Handwerkers für Verbrauchsmittel, die im Zusammenhang mit der abzugsfähigen Handwerkerleistungen anfallen, ebenfalls abzugsfähig sind.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                    Das lese ich auch so, wobei es in Klammern heißt: Abgrenzung im Einzelfall!
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 17.02.2017, 18:43. Grund: ergänzt: Einzelfall
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      wobei es in Klammern heißt: Abgrenzung im Einzelfall!
                      Ne. In Klammern steht Rdnr.39.

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                        #12
                        AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                        Also dann nicht in Klammern, aber dennoch: Abgrenzung im Einzelfall
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                          Zitat von Falky Beitrag anzeigen

                          Jetzt zu den Fragen:
                          1. "Haben Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2016 einen alleinigen Haushalt geführt....?"

                          Hey,

                          ich muss meine Frage nochmal aufgreifen, da ich durch die Formulierung im Steuerformular verunsichert bin.
                          Im Reiter "Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden" habe ich nun meine Freundin eingetragen. (Zusammengezogen im Oktober 2016)

                          Dadurch wird im Steuerformular nun angegeben:
                          "Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehrere anderer alleinstehenden Person(en)" -1-.

                          Kann ich die Formulierung ignorieren oder habe ich etwas falsch hinterlegt, denn wir haben ja erst 1. Quartal zusammengewohnt, nicht das ganze Jahr?

                          Danke Euch nochmal

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                            #14
                            AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                            Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehrere anderer alleinstehenden Person(en)
                            Du kannst doch lesen! Warum bejahst du dann die Frage? Ein Quartal ist nun mal nicht ganzjährig!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Handwerkerrechung (Umzug, Unklarheiten, Splittung)

                              Hi,

                              weil es für mich aus dem Programm leider nicht hervorging/hervorgeht.

                              Die Abfrage innerhalb sagt "Haben Sie an mindestens an einem Tag im Jahr 2016 einen alleinigen Haushalt geführt."
                              Ich habe dies so interpretiert, dass wir zusammen wohnen - also ich nicht einen alleinigen Haushalt führe......

                              Sobald ich hier "Nein" wähle, erscheint der vorher beschriebene Eintrag auf dem Formular.

                              Viele Grüße

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