Hallo Community,
ich komme im Bezug der Angaben für Handwerkerleistungen leider nicht weiter, hoffe Ihr könnt mir hier Tipps geben.
Sachverhalt:
- vorliegende Rechnung des Heizungsmonteurs für die Wartung.
* berücksichtigt werden nur Fahrtkosten, Lohnkosten und Gerätekosten - keine Materialkosten wenn ich das richtig verstanden habe.
Jetzt zu den Fragen:
1. "Haben Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2016 einen alleinigen Haushalt geführt....?"
Wir (unverheiratet) sind letztes Jahr in eine gemeinsame Mietwohnung gezogen, vorher Wohnhaft jeder bei den Eltern.
Zählt das Wohnen bei den Eltern als "alleiniger Haushalt"?
2. Kann von der Rechnung jeder den gesamten Betrag angeben (unter berücksichtigung der 20%-Regelung) oder müssen/können wir
jeder dies zur 1/2 in der Steuererkläung angeben.
Danke Euch für Eure Rückmeldung.
Viele Grüße
ich komme im Bezug der Angaben für Handwerkerleistungen leider nicht weiter, hoffe Ihr könnt mir hier Tipps geben.
Sachverhalt:
- vorliegende Rechnung des Heizungsmonteurs für die Wartung.
* berücksichtigt werden nur Fahrtkosten, Lohnkosten und Gerätekosten - keine Materialkosten wenn ich das richtig verstanden habe.
Jetzt zu den Fragen:
1. "Haben Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2016 einen alleinigen Haushalt geführt....?"
Wir (unverheiratet) sind letztes Jahr in eine gemeinsame Mietwohnung gezogen, vorher Wohnhaft jeder bei den Eltern.
Zählt das Wohnen bei den Eltern als "alleiniger Haushalt"?
2. Kann von der Rechnung jeder den gesamten Betrag angeben (unter berücksichtigung der 20%-Regelung) oder müssen/können wir
jeder dies zur 1/2 in der Steuererkläung angeben.
Danke Euch für Eure Rückmeldung.
Viele Grüße
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