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Wo Beiträge zur freiwillig gesetzlich Krankenversicherung eintragen

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    Wo Beiträge zur freiwillig gesetzlich Krankenversicherung eintragen

    Hallo,
    meine Frau war letztes Jahr für 7 Monate freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge wurden Ihr direkt von der Barmer vom Konto abgezogen und nicht vom Arbeitgeber. In der Zeile 24a (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung) der Lohnsteuerbescheingung ist ein Beitrag ausgewiesen.
    Meine Frage ist jetzt : Wo kann ich die Beiträge zur freilwillig gesetzlichen Krankenversicherung, die Ihr vom Konto abgezogen wurden, im Wiso Programm ( Steuererklärung) eintragen ?
    Danke!
    a.j.72

    #2
    AW: Wo Beiträge zur freiwillig gesetzlich Krankenversicherung eintragen

    Zitat von a.j.72 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    meine Frau war letztes Jahr für 7 Monate freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge wurden Ihr direkt von der Barmer vom Konto abgezogen und nicht vom Arbeitgeber. In der Zeile 24a (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung) der Lohnsteuerbescheingung ist ein Beitrag ausgewiesen.
    Meine Frage ist jetzt : Wo kann ich die Beiträge zur freilwillig gesetzlichen Krankenversicherung, die Ihr vom Konto abgezogen wurden, im Wiso Programm ( Steuererklärung) eintragen ?
    Danke!
    a.j.72
    Hallo,

    da ist es doch naheliegend im WISO-Forum nachzufragen und nicht Im ElsterOnlinePortal

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wo Beiträge zur freiwillig gesetzlich Krankenversicherung eintragen

      Die gezahlten Beiträge sind jedenfalls in die Zeilen 17 bis 19 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

      Falls es bei deinem Steuerprogramm die Möglichkeit gibt, die Formulare auch direkt auszufüllen, sollte der Eintrag kein Problem sein.

      Es gibt hier ein eigenes Unterforum für Steuer- und Buchhaltungssoftware!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wo Beiträge zur freiwillig gesetzlich Krankenversicherung eintragen

        Hallo a.j.72,

        und um andere nicht unnötig zu verwirren, schiebe ich dich in ein passenderes Unterforum.

        Tschüß

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