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Erste Steuererklärung nach dem Studium (Zweitausbildung)

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    Erste Steuererklärung nach dem Studium (Zweitausbildung)

    ​Hallo zusammen,

    ich habe von 2007 bis 2010 eine Ausbildung absolviert und nach dem Fachabitur 2011 mit einem Studium angefangen. 2016 habe ich das Studium abgeschlossen und stehe seit November 2016 im Berufsleben. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich noch die Möglichkeit habe, Rückwirkend (4Jahre?) das Studium (Zweitausbildung) abzusetzen? D.h. Studiengebühren, Fahrtkosten, ggf. Einkommen der Nebenjobs etc.? Oder bin ich dafür schon zu spät? Da ich bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht habe bin ich etwas Ratlos.

    Jetzt bin ich mehrmals auf die "Beantragung einer Verlustrechnung nach Vorgaben des BFH-Urteils" gestoßen. Auch etwas mit einer 4/7-jährigen Festsetzungsfrist? Jedoch ist die ganze Sache für mich etwas durchwachsen und undurchsichtig.

    Ich würde hierfür eine Software aka WISO verwenden, da bekannte gute Erfahrungen damit gemacht hatten. Beim Durchklicken einer Version von 2014 von einem bekannten ist leider das Thema Studium ziemlich unklar.

    Somit: Welche Möglichkeiten habe ich? Ist es noch Möglich? Gibt es etwas auf was ich speziell achten muss? Was verbirgt sich hinter der Verlustrechnung/Festsetzungsfrist?

    Besten Dank vorab und viele Grüße!

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach dem Studium (Zweitausbildung)

    Zitat von Lukas1988 Beitrag anzeigen
    ​Hallo zusammen,

    Ich würde hierfür eine Software aka WISO verwenden, da bekannte gute Erfahrungen damit gemacht hatten. Beim Durchklicken einer Version von 2014 von einem bekannten ist leider das Thema Studium ziemlich unklar.
    Verlustrechnung/Festsetzungsfrist?

    Besten Dank vorab und viele Grüße!
    Hallo,
    wegen WISO habe ich Dich ins zutreffende Unterforum verschoben.
    Und zum Thema Studium gibt es im www etliche Einträge - 1. oder 2.-Studium, Verlustfeststellung, Vorläufigkeit, BFH-Urteile oder anhängige. uswusf
    Wenn Du überhaupt Verluste in den vergangenen Jahren hattest, müsstest Du Steuerjahreserklärungen zur Verlustfeststellung abgegeben, wenn die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Alles andere erklärt Dir ein steuerberatender Beruf.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach dem Studium (Zweitausbildung)

      Zitat von Lukas1988 Beitrag anzeigen
      ​Hallo zusammen,

      Was verbirgt sich hinter der Verlustrechnung/Festsetzungsfrist?

      Besten Dank vorab und viele Grüße!
      Hallo Lukas1988,
      sogenannte Antragsveranlagungen können vier Jahre rückwirkend abgegeben werden, d.h die Erklärung 2013 kann noch bis 31.12.2017 eingereicht werden, 2012 hättest du bis 31.12.2016 abgeben müssen.
      Ein Verlust kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, kannst du also leicht ermitteln für jedes Jahr eine Proberechnung machen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach dem Studium (Zweitausbildung)

        Auch etwas mit einer 4/7-jährigen Festsetzungsfrist?
        Anträge, die nur auf eine Verlustfeststellung gerichtet sind, könnten theoretisch auch noch für Jahre vor 2013 eingereicht werden, in deinem Fall also für 2011 und 2012.

        Eine ganz andere Frage ist, ob es wirklich Sinn macht, für solche Erklärungen auf eine kommerzielle Steuersoftware zurückzugreifen?

        Man braucht doch dort meines Wissens für jedes Jahr eine lizenzierte kostenpflichtige Version. Gibt es die am Markt für frühere Jahre überhaupt noch?
        Funktioniert bei älteren Versionen das Elster-Übermittlungsmodul überhaupt noch? Da hätte ich doch erhebliche Zweifel!

        Mit ElsterFormular kann man problemlos bis 2011 zurückgehen, die Jahre vor 2013 können auch jetzt noch nachinstalliert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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