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Vermietung und Verpachtung

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    Vermietung und Verpachtung

    Hallo zusammen, heute habe ich meine Steuerbescheid zurück bekommen. Ich mache meine Steuer selber mit WISO. Das Finanzamt hat bei meiner V+V, bei den Einnahmen mit der Warmmiete gerechnet, sprich die Umlagen noch drauf. Laut programm sind nur die Kalt-Einnahmen relevant oder irre ich mich????

    Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen :/ vielen herzlichen Dank

    #2
    AW: Vermietung und Verpachtung

    Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen, heute habe ich meine Steuerbescheid zurück bekommen. Ich mache meine Steuer selber mit WISO. Das Finanzamt hat bei meiner V+V, bei den Einnahmen mit der Warmmiete gerechnet, sprich die Umlagen noch drauf. Laut programm sind nur die Kalt-Einnahmen relevant oder irre ich mich????

    Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen :/ vielen herzlichen Dank
    Hallo,

    Einnahmen - Ausgaben = zu versteuern
    Wo ist das Problem?
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Vermietung und Verpachtung

      Warum glaubst du, muss man die Umlagen angeben? Weil man die vom Mieter einnimmt und nicht nur die Kaltmiete!

      Man darf ja auch die entsprechenden Ausgaben für Grundsteuer, Wasser, Heizung etc. angeben.

      Das saldiert sich zwar in der Regel, aber nicht unbedingt im gleichen Jahr, so dass Einnahmen und Ausgaben jedes Jahr nach dem Ab- und Zuflussprinzip zu erklären sind
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Vermietung und Verpachtung

        Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
        Hallo Ich mache meine Steuer selber mit WISO.
        Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen :/ vielen herzlichen Dank
        Hallo,
        ich verschiebe Dich mal ins richtige Unterforum, Allgemein und Projekt passt da nicht wirklich.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen, heute habe ich meine Steuerbescheid zurück bekommen. Ich mache meine Steuer selber mit WISO. Laut programm sind nur die Kalt-Einnahmen relevant oder irre ich mich????
        Könnt ihr mir eventuell weiterhelfen :/ vielen herzlichen Dank
        Was steht denn in den Mietverträgen?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Vermietung und Verpachtung

          Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
          Laut programm sind nur die Kalt-Einnahmen relevant oder irre ich mich????
          Vier Fragezeichen? Das ist doch eine ganz normale Frage, oder?

          Unabhängig wie's jetzt in Wiso ist, in der Steuererklärung wird die Kaltmiete abgefragt, und auch die eingenommenen Umlagen.

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            #6
            AW: Vermietung und Verpachtung

            Es gibt bei V+V mehrere Möglichkeiten:

            1) du erklärst nur die Kalt-Miete als Einnahmen, dann darfst du die Nebenkosten aber auch nicht als Werbungskosten ansetzen

            2) du erklärst die Kalt-Miete + Umlagen und kannst dafür auch die Nebenkosten als WK absetzen
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Vermietung und Verpachtung

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Es gibt bei V+V mehrere Möglichkeiten:

              1) du erklärst nur die Kalt-Miete als Einnahmen, dann darfst du die Nebenkosten aber auch nicht als Werbungskosten ansetzen

              2) du erklärst die Kalt-Miete + Umlagen und kannst dafür auch die Nebenkosten als WK absetzen
              Kann man sich das wirklich aussuchen?

              Nach den vereinnahmten Umlagen wird in den Zeilen 13 und 14 ausdrücklich gefragt, auch die Ausfüllhilfe ist eindeutig formuliert:

              Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Vermietung und Verpachtung

                Alles was beim Vermieter als Einnahme angekommen ist, muss angegeben werden.
                Zusätzlich auch, wenn der Vermieter der Schuldner ist, also das eigentliche Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und der anderen Vertragspartei besteht.

                Eigentlich sollten die vereinnahmten Umlagen eigens aufgeführt werden.
                In der Regel wird das Finanzamt wohl auch die Angabe in einer Summe akzeptieren.

                Wieso WISO das anders rechnet,
                weiß ich nicht, da ich das Programm nicht kenne.
                Evtl ist das Problem auch vor dem Bildschirm zu finden.

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