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Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

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    Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

    Eine Frage zur Steuer/Buchung von gebrauchten Gegenständen mit §25 UStg Diffbest. beim Verkauf.
    Weiss jemand wo genau die verschiedenen Einnahmen (0% und 19% Steuer) in der SSE bzw. Steuererklärung erfasst werden?
    Nehmen wir an jemand hat ein Gewerbe (Kleingewerbe mit Ustpflicht - aber keine Bilanz) und verkauft gebrauchte Motorräder nach §25 Differenzbesteuerung.
    Das fiktive Beispiel -
    Der Gewerbetreibende kauft ein Motorrad für 2900€ von Privat, das sind Kosten ohne Ust - gehen also voll in die Betriebsausgaben.
    Dann verkauft er das Motorrad später für 3900€.
    Nur 1000€ (Differenz) werden bei §25 Diffbest. versteuert also 840,34€ Gewinn und 159,66€ Ust.
    Die 1000€ würde man doch einfach bei Betriebseinnahmen (z.B. Steuertipps, Steuersparerklärung) mit 19% Ust buchen.
    Aber wo bucht man die 2900€ Betriebseinnahmen auf die keine Ust. kommt.
    Ein Tipp von erfahrenen selbst buchenden Gebrauchtwag(r)enverkäufern wäre hilfreich.
    Ich denke da gibt es sicher ein Feld in der Steuererklärung.

    #2
    AW: Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

    Zitat von enduro360 Beitrag anzeigen
    Aber wo bucht man die 2900€ Betriebseinnahmen auf die keine Ust. kommt.
    Ein Tipp von erfahrenen selbst buchenden Gebrauchtwag(r)enverkäufern wäre hilfreich.
    Ich denke da gibt es sicher ein Feld in der Steuererklärung.
    Betriebseinnahmen und Ausgaben bucht man in der Gewinnermittlung (z.B. EÜR).
    Umsätze gehören in die Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung.

    Nein, ich bin kein Gebrauchtwarenhändler, nur wollte ich Dich auf Deine Vermischung von Begriffen hinweisen. Ob hier überhaupt Gebrauchtwagenhändler mitlesen, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Ich schlage Dir den Gang zum Steuerberater vor, wenn er Dir das erklärt hat, kannst Du es zukünftig vielleicht alleine tun.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Betriebseinnahmen und Ausgaben bucht man in der Gewinnermittlung (z.B. EÜR).
      Umsätze gehören in die Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung.
      Das ist ja 100% richtig nur läßt sich das in dem Programm Steuersparerklärung nicht so sauber trennen.
      Man gibt da die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben an und das St.Prg. generiert daraus die UstVA und später die EÜR für die Steuererklärung.

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Ich schlage Dir den Gang zum Steuerberater vor, wenn er Dir das erklärt hat, kannst Du es zukünftig vielleicht alleine tun.
      Also das kann ich sicher machen nur hilft mir das auch nicht weiter. Da die ein anderes Prg. nutzen. DATEV.

      Habe hierzu noch einen Beitrag gefunden der genau das Problem auch bei Elster beschreibt.
      https://traumprojekt.com/forum/threa...-kz-bei-ustva/
      Man kann die Bruttomarge einer §25a Einnahme gemindert durch die Bemessungsgrundlage und USt. nicht richtig in die EÜR eintragen.
      Für die UstVA ist das ja nicht so wichtig da keine Ust. dafür zu entrichten ist.

      Kommentar


        #4
        AW: Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

        Zitat von enduro360 Beitrag anzeigen
        Das ist ja 100% richtig nur läßt sich das in dem Programm Steuersparerklärung nicht so sauber trennen.
        Man gibt da die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben an und das St.Prg. generiert daraus die UstVA und später die EÜR für die Steuererklärung.


        Also das kann ich sicher machen nur hilft mir das auch nicht weiter. Da die ein anderes Prg. nutzen. DATEV.

        Habe hierzu noch einen Beitrag gefunden der genau das Problem auch bei Elster beschreibt.
        https://traumprojekt.com/forum/threa...-kz-bei-ustva/
        Man kann die Bruttomarge einer §25a Einnahme gemindert durch die Bemessungsgrundlage und USt. nicht richtig in die EÜR eintragen.
        Für die UstVA ist das ja nicht so wichtig da keine Ust. dafür zu entrichten ist.
        Dann ist die Frage doch beim Support Deiner Software besser aufgehoben, oder?

        Möglicherweise gibt es bei der Steuersparerklärung auch ein Forum. Nur so als Tipp, Du weißt ja worum es geht und ich kenne Deine Software nicht.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Tip von Gebrauchtwag(r)enverkäufern Diff.-besteuerung §25 bei Steuersparerklärung

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Möglicherweise gibt es bei der Steuersparerklärung auch ein Forum.
          Ja, gibt es. Und zwar unter dem Menüpunkt Support:

          https://www.steuertipps.de/

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