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Vermietung - Kaufpreis und Maklerprovision als Abschreibung absetzbar

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    Vermietung - Kaufpreis und Maklerprovision als Abschreibung absetzbar

    Hallo zusammen,

    wir haben letztes Jahr (01.11.) eine vermietete Wohnung gekauft, hatten also 2 Monate Mieteinnahmen. Dabei sollte man einiges absetzen können. Ich benutze das STEUEReasy 2017. Meines Wissens sollten auch der Kaufpreis und die Maklerprovision über eine anteilige Abschreibung jährlich (meines Wissens 2,5%) absetzbar sein, allerdings ohne den Grundstücksanteil sondern nur der Wohnungsteil.

    Meine Frage ist, wo und wie trage ich das im STEUEReasy bzw. im Allgemeinen in die Steuererklärung ein?
    Laufende Kosten wie Sollzinsen und Nebenkosten kann ich unter Vermietung - Finanzierungskosten/Geldbeschaffungskosten eintragen. Wo trage ich aber den Kaufpreis und die Maklerprovision ein? Muss ich dabei den Grundstücksantei selbst rausrechnen und auch die 2,5% selbst ermitteln?

    Vielen Dank
    Tilo

    #2
    AW: Vermietung - Kaufpreis und Maklerprovision als Abschreibung absetzbar

    Hallo Gaju,

    für Vermietungsobjekte gibt es in der Einkommensteuererklärung die Anlage V, die sollte ja dein Programm auch enthalten auf Seite 1 werden die Einnahmen erklärt und auf Seite 2 die Werbungskosten -> dazu gibt es eine Eingabehilfe in der kostenlosen Software Elsterformular jedenfalls und die sollte dein Programm auch enthalten.
    Da sollten sich deine Fragen schon klären.

    Denn Steuerberatung, was kann man alles absetzen kann und darf dieses Forum nicht leisten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Vermietung - Kaufpreis und Maklerprovision als Abschreibung absetzbar

      Wo trage ich aber den Kaufpreis und die Maklerprovision ein? Muss ich dabei den Grundstücksanteil selbst rausrechnen und auch die 2,5% selbst ermitteln?
      So sieht das die Anlage V vor! Den AfA-Prozentsatz solltest du überprüfen.
      Es kann sein, dass kommerzielle Steuerprogramme auch die Eingabe bestimmter Rohdaten erlauben, da musst du in deiner Programmhilfe nachschauen.

      Für die Berechnung des Grundstücksanteils stellt die Steuerverwaltung ein Excel-Tool als Arbeitshilfe zur Verfügung:

      http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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