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Datenabruf für Dritte

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    Datenabruf für Dritte

    Habe einen Abrufcode für meine ID Nummer und einen Abrufcode ür eine andereID Nummer (Ehegatte)
    Mache gemeinsame Steiererlärung
    arbeite mit Steuerprogram Quicksteuer
    Kann für mich meine Daten (VSt)abrufen
    Für meine Frau wird nach Pin für Zertifikat gefragt, nach Eingabe kommt Fehler:
    Antrag noch nicht gestellt .....

    Was mache ich faösch?

    #2
    AW: Datenabruf für Dritte

    Habe einen Abrufcode für meine ID Nummer und einen Abrufcode für eine andere ID Nummer (Ehegatte),
    den du allerdings nicht benötigst und für die gemeinsame Steuererklärung auch nicht verwenden kannst.

    Du musst nämlich in deinem Konto unter Dienste den Belegabruf für deine Frau beantragen.

    Falls deine Frau ein eigenes Konto hat, wovon ich jetzt mal ausgehe, da sie sonst keinen eigenen Abrufcode hätte, wird ihr dein Antrag auf Belegabruf in das eigene Konto
    übermittelt. Dort kann dann die Freischaltung erfolgen.

    Bis die Belege dann bereitgestellt sind, vergehen ein paar Tage.

    Anders wäre es, wenn ihr per Post einen Freischaltcode für deine Ehefrau bekommen hättet. Der muss einmal in deinem Konto eingegeben werden, um den Belegabruf für deine Frau freizuschalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Datenabruf für Dritte

      Zitat von Lothar27 Beitrag anzeigen
      ......
      arbeite mit Steuerprogram Quicksteuer
      .....
      Hallo Lothar27,

      dann bist du in einem anderen Unterforum besser aufgehoben.

      Tschüß

      P.S. ...ich verschieb dich mal

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        #4
        AW: Datenabruf für Dritte

        Hallo an die Profies, bitte teilt mir mit wo ich den Belegabruf -Freischaltcode für meine
        Ehefrau (postalisch mitgeteilt und vorhanden, gemeinsame Veranlagung)
        in meinem ELSTER-KONTO eingeben kann.

        Kommentar


          #5
          AW: Datenabruf für Dritte

          Die Freischaltung erfolgt unter Dienste > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Berechtigungen für den Belegabruf.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Datenabruf für Dritte

            Hallo,

            du gehst unter Dienste ->Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) ->Abrufen von Belegen ,danach nimmst du die Identifikationsnummer deiner Frau und kannst abrufen, vorab schaltest du unter Berechtigungen für den Belegabruf einmalig mit dem Freischaltcode frei.

            Tschüß
            Zuletzt geändert von holzgoe; 24.07.2017, 21:17. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Datenabruf für Dritte

              Puh, gefühlt habe ich das halbe Internet durchsucht, bis mir schlussendlich dieser Thread geholfen hat. Besten Dank an euch :-)

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                #8
                AW: Datenabruf für Dritte

                Wobei sich zwischenzeitlich die Menübezeichnungen teilweise geändert haben! Die einmalige Freischaltung erfolgt jetzt über:

                Formulare & Leistungen > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Berechtigungen verwalten
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Datenabruf für Dritte

                  Guten Tag,

                  leider scheint es nun auch den Menüpunkt Belegabruf nicht mehr zu geben.

                  Formulare & Leistungen > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Berechtigungen verwalten

                  Ich möchte den Zugriff für eine Software freischalten und auch in der Benachrichtigung steht
                  " Sie können dem Antrag auf der Seite "Berechtigungen verwalten", die Sie unter dem Menüpunkt "Formulare & Leistungen > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)" in Mein ELSTER finden, bis zur oben genannten Zustimmungsfrist zustimmen oder ihn ablehnen. "

                  Leider findet sich bei mir unter Formulare und Leistungen kein derartiger Punkt. Kann mir jemand weiterhelfen?

                  Vielen Dank,
                  Katrin

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                    #10
                    AW: Datenabruf für Dritte

                    Der Belegabruf wurde überflüssigerweise umbenannt in Bescheinigungsabruf und ist jetzt über das Untermenü Bescheinigungen verwalten zu erreichen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Datenabruf für Dritte

                      Vielleicht hilft die Anlage weiter.
                      Angehängte Dateien
                      Zuletzt geändert von ; 30.05.2019, 10:50.

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                        #12
                        AW: Datenabruf für Dritte

                        Hi zusammen,

                        Charlies Antwort hat mir schon geholfen und ich hab es gefunden - das PDF war natürlich auch super (Danke @korsika) !

                        Danke für die ungeheuer schnelle Hilfe. Ich werd aber mal an Elster schreibe, dass es nett wäre, wenn sie in ihren Benachrichtigungen auch auf den korrekten Pfad verwesen würden

                        Wünsche Euch einen schönen Feiertag!
                        Katrin

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                          #13
                          AW: Datenabruf für Dritte

                          Zitat von shaylar Beitrag anzeigen
                          . Ich werd aber mal an Elster schreibe, dass es nett wäre, wenn sie in ihren Benachrichtigungen auch auf den korrekten Pfad verwesen würden..
                          Hallo shaylar,
                          bevor die Elster verwest, schreibst du lieber hier ->https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt

                          Tschüß

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