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Abruf von Steuerbescheiden

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    Abruf von Steuerbescheiden

    Hallo, ich habe folgendes Problem: Eine Signatur, um Steuerdaten an das Finanzamt zu übertragen, hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Ich habe in 2012 eine Signatur erstellt, gültig bis 2015. Mit dieser habe ich meine Steuererklärung für 2013 in 2014 an das Finanzamt übertragen und auch den Steuerbescheid später abgerufen. So weit, so gut. Nun bekomme ich aber im Jahre 2017 einen geänderten Steuerbescheid für das Jahr 2013. Diesen kann ich mit der seinerzeit verwendeten Signatur nicht abrufen, da das System zu Recht feststellt, dass die Signatur nicht mehr gültig ist. Verwende ich die heute gültige Signatur, erhalte ich ebenfalls einen Fehlerhinweis, und zwar vermutlich deshalb, weil für die ursprüngliche Datenübertragung und den jetzigen Datenabruf unterschiedlichen Schlüssel verwendet werden. Läßt sich dieses Problem lösen oder unterliege ich einem Denkfehler?

    #2
    AW: Abruf von Steuerbescheiden

    Von Elster-Seite ist die Signatur für den Abruf des Bescheides nicht notwendig, da für den Abruf ein eigener Schlüssel bei der Übertragung erzeugt wird, sonst würde der Abruf bei Übermittlung ohne Zertifikat nicht möglich sein. Warum die nicht näher spezifizierte Software das Zertifikat braucht, ist deren Geheimnis. Insofern wird es eine Lösung für das Problem am ehesten vom Support des Herstellers oder in dessen Support-Forum geben.

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      #3
      AW: Abruf von Steuerbescheiden

      Insofern wird es eine Lösung für das Problem am ehesten vom Support des Herstellers oder in dessen Support-Forum geben.
      Die Hersteller kommerzieller Programme pflegen häufig die Elsterschnittstelle nur 2 bis 3 Jahre, ein Abruf ist dann nicht mehr möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abruf von Steuerbescheiden

        Hallo Hitscher,

        lies mal hier, da ging es auch um dein Problem->https://forum.elster.de/anwenderforu...en-Schl%FCssel

        Tschüß

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          #5
          AW: Abruf von Steuerbescheiden

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Hitscher,

          lies mal hier, da ging es auch um dein Problem->https://forum.elster.de/anwenderforu...en-Schl%FCssel

          Tschüß
          Das ist aber bei anderen Programmen, wie z. B. Taxman oder Quicksteuer von Lexware durchaus anders!
          Da wird wird die Elster-Schnittstelle gerade mal 2 Jahre unterstützt!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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