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Zweitstudium ohne Einkommen

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    Zweitstudium ohne Einkommen

    Guten Abend Community,

    ich stieß auf dieses Forum über Google und sah einen Beitrag bezüglich der Steuererklärung.
    Und auch ich hoffe, in meinem speziellen Fall auf kleine Hilfestellungen.

    Zur Situation:
    - abgeschlossene Berufsausbildung
    - Juli 2017 absolvierte ich das Fachabitur und nun bin ich Student im ersten Semester ohne Einkommen.
    - Das Studium wird durch staatliche Förderung finanziert ( Bafög ).
    - das gesamte Jahr 2017, hatte ich auch kein eigenes Einkommen

    Nun zum Problem:
    Ich möchte gerne Steuererklärungen heute und auch in Zukunft selber erledigen können.
    Leider stoße dabei auf Probleme.
    Ich bin im Besitz der Steuersoftware von Lidl 2018( von Buhl ), womit es möglich ist, die Steuererklärung für 2017 zu machen.
    Beim Zweitstudium ist es möglich, die Studiengebühren mit allem drum und dran als Werbekosten zu deklarieren.
    Wenn ich das in meinem Programm ausfüllen möchte, wird der Arbeitnehmer-Reiter geöffnet und dort sollte man natürlich auch Einkommen und Altersvorsorge angeben.

    1. Bafög muss nicht angegeben werden, also trägt man beim Lohn auch nichts ein, das gefällt dem Programm aber nicht wirklich, es gibt immer "Hinweise/Warnungen".
    -hinzu kommt noch, dass man Fahrtweg zur Uni und Fahrtweg zur Arbeit angeben kann, wenn ich das für die Uni machen möchte, gibt mir das Programm den Hinweis, dass ich noch keine Angaben zum Fahrtweg gemacht habe und leitet mich auf die Fahrtkosten hin.
    2. Zur Altersvorsorge habe ich auch keine Information, denn diese wird von der Agentur für Arbeit übernommen, soweit mir bekannt.
    3. private studentische Krankenversicherung vorhanden

    Hinzu kommt noch, dass ich im Wintersemester bin, dieses geht vom 1.10.17 bis zum 1.3.18.
    Mit den Semestergebühren werden volle 6 Monate bezahlt, welche sich mit dem Jahreswechsel überschneiden.
    Außerdem trage ich die Kosten für die KV Dezember 2017 im Januar 2018, gehören die auch noch in die Erklärung ?


    Also die eigentliche Frage ist: wie sollte man am besten in meinem Fall vorgehen bzw. die Kosten, die mir entstehen, angeben?
    Und wie sieht es mit den Überschneidungen aus?

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von DennisGod; 07.01.2018, 20:30.

    #2
    AW: Zweitstudium ohne Einkommen

    Es gibt ein eigenes Forum des Softwareanbieters! Dort sind deine Fragen wahrscheinlich besser aufgehoben.

    Meine persönlichen Erfahrungen mit kommerziellen Steuerprogrammen beschränkt sich auf Produkte der Firma Lexware (Taxman und Quicksteuer).

    Da sind auch häufig eher kryptische Eingaben erforderlich, um zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen. Ich verwende diese Programme deshalb auch nicht im praktischen Einsatz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitstudium ohne Einkommen

      Zitat von DennisGod Beitrag anzeigen

      1. Bafög muss nicht angegeben werden, also trägt man beim Lohn auch nichts ein, das gefällt dem Programm aber nicht wirklich, es gibt immer "Hinweise/Warnungen".
      -hinzu kommt noch, dass man Fahrtweg zur Uni und Fahrtweg zur Arbeit angeben kann, wenn ich das für die Uni machen möchte, gibt mir das Programm den Hinweis, dass ich noch keine Angaben zum Fahrtweg gemacht habe und leitet mich auf die Fahrtkosten hin.
      2. Zur Altersvorsorge habe ich auch keine Information, denn diese wird von der Agentur für Arbeit übernommen, soweit mir bekannt.
      3. private studentische Krankenversicherung vorhanden

      Hinzu kommt noch, dass ich im Wintersemester bin, dieses geht vom 1.10.17 bis zum 1.3.18.
      Mit den Semestergebühren werden volle 6 Monate bezahlt, welche sich mit dem Jahreswechsel überschneiden.
      Außerdem trage ich die Kosten für die KV Dezember 2017 im Januar 2018, gehören die auch noch in die Erklärung ?


      ....
      Hallo DennisGod,
      zu 1. -> du wirst müssen beim Bruttolohn, Lohnsteuer, Solizuschlag eine Null eintragen und den Zeitraum der Beschäftigung.
      Da wirst du eine weitere Arbeitsstätte hinzufügen müssen und dann funktioniert das.
      Zu 2. und 3. solche Angaben gehören grundsätzlich in die Anlage Vorsorgeaufwand.

      Bei der Steuererklärung gilt immer der Jahreszeitraum vom 01.01. bis 31.12. und das Zu- und Abflussprinzip.
      Wenn du in 2017 die Semestergebühr bezahlst, gehört diese in die Erklärung 2017.

      Grundsätzlich würde man von einem kostenpflichtigen Programm natürlich erwarten, dass die Eingabehilfe, dir solche Fragen beantwortet.

      Tschüß

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        #4
        AW: Zweitstudium ohne Einkommen

        Ich möchte gerne Steuererklärungen heute und auch in Zukunft selber erledigen können.
        Leider stoße dabei auf Probleme.

        Ich bin im Besitz der Steuersoftware von Lidl 2018( von Buhl ), womit es möglich ist, die Steuererklärung für 2017 zu machen.
        Auch, wenn diese Tax-Derivate weniger als 10,00 € kosten, vom Vorteil dieser Ausgabe konnte mich bisher noch niemand überzeugen.

        Gerade bei etwas komplexeren Steuerfällen, wozu man Verlustvorträge nun mal rechnen muss, tut man sich mit den richtigen Eingaben teilweise sehr schwer.

        Um z. B. bei Taxman den Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags überhaupt gestellt zu bekommen, musste ich einen Verlustrücktrag von 1 € eingeben.
        Da wäre ich allein nie drauf gekommen!

        Mag sein, dass das beim Lidl Steuersparer einfacher geht, aber wirklich einfach ist wohl auch dieses Programm nicht zu befüllen.

        Ich mache hier zwar keine Werbung für die kostenlosen Produkte der Steuerverwaltung, aber schneller ist man damit sicher unterwegs!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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