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mehrere Zertifikatsdateien erforderlich? gemeinsame Veranlagung

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    mehrere Zertifikatsdateien erforderlich? gemeinsame Veranlagung

    Hallo,
    ich habe unsere Steuererklärung mit dem Programm von WiSo erstellt. Als ich abgeben wollte musste ich feststellen, das sowohl die Zertifikate (wir hatten bisher zwei, eins meine Frau, eins ich) abgelaufen waren und auch das Benutzerkonto bereits gelöscht war.
    Also habe ich mich neu registriert (nur über meine Identifikationsnummer) eine neues Benutzerkonto angelegt und mit Hilfe der Aktivierungsemail und des Aktivierungscodes per Post erhalten) entgültig erstellt. In meinem Benutzerkonto erscheine nur ich, meine Frau nicht. Ich habe meine Elsterzertifikatsdatei runtergeladen und ein Passwort vergeben. Ich habe dann bei Elster zunächst einen Antrag auf Abruf von Belegen für andere Personen (meine Frau) beantragt. Anschließend noch einen Antrag für mich selbst hinterher geschoben. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hätte ich mir die zweite Aktion sparen können, da ich jetzt aufgrund des ersten Antrags bereits eine Abruf-Code per Post zugeschickt bekomme. Ist das richtig?

    Benötige ich zum Abholen von Belegen meiner Frau ein zweites, eigenes Elsterzertifikat?
    Dazu bräuchte Sie auch ein eigenes Benutzerkonto?
    Bisher hatte ich das ja. Im WiSo-Programm werden Zertifikate und Abruf-Code hinterlegt.
    Oder ist das alles mit einem Zertifikat (das habe ich ja schon) und dem Abruf-Code (den bekomme ich hoffentlich bald per Post) erledigt ?
    Vielen Dank für eure Unterstützung

    Hoffnungslos (überfordert)
    Zuletzt geändert von Hoffnungslos; 09.01.2018, 23:50.

    #2
    AW: mehrere Zertifikatsdateien erforderlich? gemeinsame Veranlagung

    Benötige ich zum Abholen von Belegen meiner Frau ein zweites, eigenes Elsterzertifikat?
    Nein, das brauchst du nicht! Das hilft bei einer Zusammenveranlagung auch nicht, die kann ohnehin nur aus einem Konto heraus erfolgen. Der einmalige Freischaltcode für deine Frau genügt.

    Oder ist das alles mit einem Zertifikat (das habe ich ja schon) und dem Abruf-Code (den bekomme ich hoffentlich bald per Post) erledigt ?
    Genauso ist das! Mit deinem Abrufcode kannst du nach Freischaltung auch die Belege deiner Frau abrufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: mehrere Zertifikatsdateien erforderlich? gemeinsame Veranlagung

      Freischalt-Code?
      Abruf-Code?

      Habe noch ein wenig weiter gelesen...
      Wenn man (ich) den Belegabruf für eine andere Person (meine Frau) beantragt, bekommt diese Person (meine Frau) per Post einen Freischlatcode zugesendet ?

      Bekomme ich dann zusätzlich noch einen Abruf-Code?

      Und den trage ich dann in das Steuerprogramm ein?

      Kommentar


        #4
        AW: mehrere Zertifikatsdateien erforderlich? gemeinsame Veranlagung

        Hallo Hoffnungslos,

        richtig erkannt den Freischaltcode bekommt deine Frau zugesandt und dort steht sinngemäß drin Herr Mustermann möchte ihre Daten abrufen, wenn sie einverstanden sind übergeben Sie den beiliegenden Freischaltcode, wenn nicht vernichten Sie den Brief usw.

        Den Freischaltcode gibst du nur einmalig ein, dann hast du die Berechtigung bekommen.

        Den dir bereits vorliegenden Abrufcode nimmst du dann wenn du die einzelnen Belege abrufen willst für dich und für deine Frau.
        Der bleibt auch dauerhaft gültig, kannst du immer wieder einsetzen.
        Wenn du im Programm auf Belegabruf gehst, wird ja die jeweilige Identifikationsnummer verwendet und dann der Abrufcode eingegeben und dann werden die Belege bereitgestellt.
        Allerdings sollte für 2017 noch nichts da sein außer die Stammdaten, aber Lohnsteuerbescheinigungen, Beiträge zur Krankenversicherung und eventuelle Rentenmitteilungen da haben die jeweiligen Stellen Zeit bis 28.02.2018.


        Tschüß

        P.S. ich verschieb dich mal in ein passenderes Unterforum
        Zuletzt geändert von holzgoe; 10.01.2018, 08:08. Grund: Ergänzung

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