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Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

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    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
    Wenn es so ist, dass Ihr unter Kollegen ohnehin so offen umgeht mit persönlichem Einkommen & Steuern, dann wäre es - vor allem im Sinne eines besseren Einfühlungsvermögen in das Thema "Lohnsteuer / Einkommensteuer" - sicherlich möglich bzw. ratsam, dass Ihr mal beide Steuerbescheide in Ruhe miteinander vergleicht.

    Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn dabei nicht alle aufgekommenen Fragezeichen aufgelöst würden.
    Jepp Anja! YMMD
    Eines Freundes Großonkel Bekannter Schwiegersohns Nachbarn Kollegen bekommt auch immer mehr wieder als ich.

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  • Anja39
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Wenn es so ist, dass Ihr unter Kollegen ohnehin so offen umgeht mit persönlichem Einkommen & Steuern, dann wäre es - vor allem im Sinne eines besseren Einfühlungsvermögen in das Thema "Lohnsteuer / Einkommensteuer" - sicherlich möglich bzw. ratsam, dass Ihr mal beide Steuerbescheide in Ruhe miteinander vergleicht.

    Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn dabei nicht alle aufgekommenen Fragezeichen aufgelöst würden.

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  • StefanVp
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben sind in meinen Sachverhalt reinzuarbeiten.
    Für mich ist das alles immer noch schrecklich kompliziert, aber so langsam weiß ich jetzt woran es liegen könnte.
    Ich werde mir zuhause meine Unterlagen nochmal angucken und gucken, ob ich den Grund finde.
    Ich gebe dann nach dem Wochenende Bescheid woran es gelegen hat (wenn ich es den herausfinde).

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Wie soll ich also wissen wo der Fehler liegt bzw das es überhaupt einen gibt?
    Ich habe die angegebenen Werte - ausgenommen die Kirchensteuer - nachgeprüft und keine Fehler gefunden. Um die Kirchensteuer genau nachprüfen zu können, müssten der exakte Austrittsmonat und das Bundesland bekannt sein.
    Plausibel ist die Kirchensteuerfestsetzung allemal!

    Im Übrigen empfehle ich dir, deine Lohnabrechnungen Dezember 2016 und Januar 2017 durchzusehen. In einem dieser Monate hast du nämlich m. E. die im 2. Halbjahr 2016 zu viel einbehaltene Lohnsteuer bereits bekommen.
    Bei den meisten Lohnabrechnungsprogrammen wird das in der Abrechnung detailliert dargestellt.

    Wenn bei deinem Bekannten kein Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber durchgeführt wurde, ist der Unterschied zu deiner Steuerfestsetzung im Übrigen absolut plausibel.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Mir ist schon klar, dass Du vergleichen WILLST. Aber selbst wenn Dein Kollege zu viel erstattet bekommen hat, hilft Dir das ja nicht weiter, weil Du daraus keinen Anspruch auf fehlerhafte Zu-hoch-Erstattung erhältst. Gewisse Differenzen mag es natürlich geben aufgrund der unterschiedlichen Jahre mit anderen Grundfreibeträgen und Steuersätzen. Es kann natürlich auch sein, dass aus welchen Gründen auch immer bei Deinem Kollegen der Arbeitgeber einen internen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat und es bei Dir nicht gemacht hat oder nicht durfte, so dass er erst im Rahmen des Steuerbescheids mehr Erstattung bekommen hat, Du aber schon in der Dezemberabrechnung. Das kannst Du aber nicht erkennen. Daher nochmal der Rat zu prüfen, ob DEINE Angaben korrekt und vollständig waren in der Steuererklärung. Mit Elster kann es ja nichts zu tun haben, denn Du hast ja den Steuerbescheid und kannst bisher da keinen Fehler erkennen.

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  • StefanVp
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Bei meinem Steuerprogramm kam eine Nachzahlung von ca 1.300 € heraus.
    Allerdings habe ich dort nicht meine Ausbildungsvergütung angegeben, sprich mein Bruttolohn lag da bei 15.000 €.
    Und mir ist klar, dass das viel ausmacht.
    Die Aussage des Steuerprogrammes hat daher auch nicht für meine Verwirrung gesorgt sondern der Vergleich mit meinem Arbeitskollegen.
    Und bevor mir gleich wer den Kopf abreißt dafür, dass ich das nicht eher gesagt habe:
    In meinen Augen wurde dieser Fehler vom Finanzamt bereits korrigiert.
    Da der Bruttolohn und die Abzüge für die KV und PV für mich einen Sinn ergeben.
    Und für den Fall das sie kein Sinn ergeben, habe ich sie aufgelistet.




    an Picard777
    Es mag sein, dass es genug andere Menschen gibt die unter nahezu gleichen Umständen, das verstehen was Sie im ersten Absatz bemängelt haben.
    Wenn ich nahezu gleiche Umstände sage, dann meine ich das so:

    -Ich habe die gleiche Ausbildung gemacht und ich bin bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt.
    -Ich verdiene ca 2% mehr als die Person (das liegt an neuen Tarifverträgen die innerhalb der 3 Jahre zustande gekommen sind) und das gilt für die Ausbildung und für den Arbeitsvertrag danach
    -Die Person ist nicht verheiratet
    -Die Person hat keine Kinder
    -Die Person wohnte zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern
    -Die Person hat kein Nebenjob
    -Die Person hat weder ein Riestervertrag und auch sonst auch nichts für die Altersvorsorge getan.
    -Die Person besitzt keinen Grundbesitz, Häuser oder sonstiges nennenswertes Vermögen.
    -Die Person ist in der Steuerklasse 1
    Und das trifft ebenso alles auf mich zu.

    Zum zweiten Absatz:
    "Letztlich ist es müßig zu prüfen, was war. Entscheidend ist, dass DU Alles richtig und vollständig angegeben hast und dass der Bescheid damit möglichst übereinstimmt"
    Das stimmt, keine Frage.
    Allerdings muss ich mich mit jemanden anders vergleichen, weil ich sonst nicht dazu in der Lage bin das Ergebnis überhaupt anzuzweifeln bzw beurteilen zu können.
    Ich mache das alles zum ersten mal.

    Ich habe meine Steuererklärung online abgegeben über Elster und ich bin ein Laie in diesem Themengebiet.
    Wie soll ich also wissen wo der Fehler liegt bzw das es überhaupt einen gibt?
    Woher soll ich wissen, dass es eventuell nicht doch was mit Elster zu tun hat?


    Das mit der Kirchensteuer gucke ich zuhause nochmal genau nach.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Wenn Du in dem Jahr aus der Kirche ausgetreten bist, solltest Du mal prüfen, wann genau das war UND ob im Bescheid ggf. fälschlich für das ganze Jahr Kirchensteuer berechnet wurde. Wenn Du z.B. im September ausgetreten bist, dann beträgt die Kirchensteuer nur 9/12 oder 10/12 je nachdem, ob das Kirchensteuergesetz Deines Bundeslandes den Reuemonat noch kennt oder nicht.

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Zitat von StefanVp Beitrag anzeigen
    Ich bin in dem Jahr aus der Kirche ausgetreten. Das dürfte irgendwann zwischen Juli und Oktober 2016 gewesen sein. Aber das macht dann ja nur einen Betrag von 69 € aus oder kann sich das noch in anderer Form auf die Höhe der Erstattung auswirken?
    Dann hat der AG die Kirchensteuer überwiegend in Monaten einbehalten, in denen ein geringer Lohn bezogen wurde; Folge kein oder minimaler KiSt-Abzug vom Lohn. Am Ende wird die KiSt jedoch zeitanteilig von der festgesetzten Einkommensteuer für das Jahr 2016 berechnet. Da muss es zur Nachzahlung kommen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Zitat von StefanVp Beitrag anzeigen
    Hallo,

    .......
    Ich habe die Steuererklärung mit der WISO Steuer:start Software gemacht.......
    Hallo StefanVp,

    dann bist du in einem anderen Unterforum besser platziert.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    ... und das sieht eigentlich stimmig aus
    Der Lohnsteuereinbehalt stimmt mit Ausnahme der Kirchensteuer auf den Cent genau. Deshalb gehe ich davon aus, dass der TE das ganze Jahr 2016 beim gleichen AG beschäftigt war,

    der dann im Dezember auch einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt hat.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Verzeihung, aber die Aussage "unter nahezu gleichen Umständen" kann ich nicht mehr hören. Wenn man sich das dann wirklich genauer anschauen würde, stellt sich dann heraus, dass wirklich Alles identisch ist - mit Ausnahme davon, dass der Andere verheiratet ist, anstatt jeden Monat das Gleiche nur einen Monat mördermäßig verdient hat, sieben Kinder hat, nebenher noch eine Wohnung vermietet und einen Einzelhandel betrieben hat, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hatte, schwerbehindert ist, einen Riester-Vertrag hat, 20.000 € Vorauszahlungen geleistet hat, er mit Steuerklasse V versteuert hat und und und. Aber sonst war Alles gleich ...

    Letztlich ist es müßig zu prüfen, was war. Entscheidend ist, dass DU Alles richtig und vollständig angegeben hast und dass der Bescheid damit möglichst übereinstimmt. Ich entnehme Deinem Post, dass der Bescheid mit der Berechnung Deines Steuerprogramms übereinstimmt. Also stellt sich "nur" die Frage, ob Du was nicht angegeben hast. Meine beiden Vorgänger haben da schon Hinweise gegeben. Wenn Du mehr wissen willst, musst Du schon zu einem steuerlichen Berater gehen, denn letztlich ist das auch kein Elsterproblem.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Hallo StefanVp,

    offensichtlich hast du gut verdient und das sieht eigentlich stimmig aus, erzählt wird viel, das ist so eine Sache mit genau das gleiche verdient .

    Was hat denn deine Steuerberechnung mit deinem WISO-Programm ergeben ?

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Bei der Konfessionszugehörigkeit muss sich in 2016 etwas geändert haben, da nicht nur der AG viel zu wenig einbehalten hat, auch die Festsetzung des Finanzamts
    betrifft bei der Kirchensteuer offensichtlich nicht das gesamte Jahr 2016.

    Lohnsteuer und Soli stimmen beim AG, die Einkommensteuer passt unter Berücksichtigung der 252 € (1.252 -1.000) Werbungskosten ebenfalls.

    Wie viel jemand anders erstattet bekommen hat, ist bedeutungslos. Da kann ein Arbeitgeberwechsel ursächlich dafür gewesen sein, dass übers Jahr zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

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  • StefanVp
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    An Basteltyp

    Laut Steuerbescheid:

    21.204,00 € (Bruttoarbeitslohn) - 1252,00 € (Werbungskosten) = 19.952 € - 3.263,00 € (Summe Altersversorgungsaufwendungen (1.270 €)+ Krankenversicherung/Pflegeversicherung (1.993 €)) = 16.689 €
    16.689 € - 36 € (Sonderausgaben-Pauschbetrag) = 16.653 €

    16.653 € = zu versteuerndes Einkommen

    An Inside Fa

    Ich bin in dem Jahr aus der Kirche ausgetreten.
    Das dürfte irgendwann zwischen Juli und Oktober 2016 gewesen sein.
    Aber das macht dann ja nur einen Betrag von 69 € aus oder kann sich das noch in anderer Form auf die Höhe der Erstattung auswirken?

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung nach der Ausbildung (Nachzahlung?)

    Wenn das zu versteuernde Einkommen stimmt, stimmt auch die festgesetzte Steuer. Offensichtlich hat der AG zu wenig Kirchensteuer einbehalten. Oder hat sich bei der Konfessionszugehörigkeit in 2016 etwas geändert?

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