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Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

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    Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

    Hallo!

    Da ich gerade vor einem Problem stehe, suche ich hier Rat.
    Ich habe von 01.01.-30.11. bei Arbeitgeber A gearbeitet mit einer Entfernung von 10km.
    Ab 01.12-31.12 bei Arbeitsgeber B ( Arbeit A gekündigt ) mit einer Entfernung von 32km.

    Beides wurde mit dem PKW zurückgelegt und ist die einfache Strecke.

    Wie kann ich jetzt die neue zurückgelegte Strecke angeben?
    Finde nur den Punkt " erste Tätigkeitsstätte ".

    Nutze die TAX Software

    Vielen Dank im voraus

    #2
    AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

    Hallo,

    >>>Nutze die TAX Software

    Und warum fragst du dann hier im Elster-Forum?

    Aber bestimmt gibt es auch bei TAX die Möglichkeit, eine zweite Entfernung hinzuzufügen. Das nutzt man dann immer bei abweichenden Strecken (2 Arbeitgeber, 2 Wohnungen, 2 Übernachtungsmöglichkeiten, geänderte Straßenverbindung u.s.w.).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,

      >>>Nutze die TAX Software

      Und warum fragst du dann hier im Elster-Forum?

      Aber bestimmt gibt es auch bei TAX die Möglichkeit, eine zweite Entfernung hinzuzufügen. Das nutzt man dann immer bei abweichenden Strecken (2 Arbeitgeber, 2 Wohnungen, 2 Übernachtungsmöglichkeiten, geänderte Straßenverbindung u.s.w.).

      Stefan
      Danke für das verschieben.

      1. Weil ich nicht wusste dass es ein "TAX" Forum gibt ( mein Fehler )
      und 2. wie ich gerade dort gesehen habe , nicht viel los ist.

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        #4
        AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

        Nur zum Verständnis: mit der ersten Tätigkeitsstätte ist nicht die im Januar gemeint. Die erste Tätigkeitsstätte kann von Januar bis November eine andere sein als im Dezember. Solltest Du z. B. ein Mal die Woche in eine Filiale fahren müssen, dann ist trotzdem Dein eigentlicher Einsatzort die erste Tätigkeitsstätte (vorausgesetzt das ist vom Arbeitgeber so vorgegeben).

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          #5
          AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

          Also von Januar bis November war es immer die gleiche Tätigkeitstätte. Bin immer zu Ort A gefahren.

          Ab November habe ich dann einen neuen Arbeitgeber mit anderer Tätigkeitsstätte als bei dem Arbeitgeber zuvor.

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            #6
            AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

            Hallo,

            das sind dann zwei erste Tätigkeitsstätten (auch wenn es sich etwas paradox anhört).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

              Aber wenn ich das eingebe, ändert sich nichts am Betrag der Zahlung .

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                #8
                AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

                Zitat von alexhepp Beitrag anzeigen
                Aber wenn ich das eingebe, ändert sich nichts am Betrag der Zahlung .
                Hallo,

                warum soll sich da etwas ändern?
                Wenn das deine gesamten Werbungskosten sind, kommst du nicht über die Pauschale von 1000.-(wird automatisch berücksichtigt) und du kannst dir diese Ausfüllerei sparen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Neuer Arbeitgeber, gleiches Jahr, -> Entfernungspauschale Angeben

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  das sind dann zwei erste Tätigkeitsstätten (auch wenn es sich etwas paradox anhört).

                  Stefan
                  Dann werde ich es so eintragen! Danke!

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