Berechnung, wieder bekommen oder zahlen

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  • Malaki2019
    Neuer Benutzer
    • 05.01.2020
    • 1

    #1

    Berechnung, wieder bekommen oder zahlen

    Hallo kann mir einer sagen wo ran ich erkenne was ich nachzahlen muss oder was ich wieder bekomme?

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.566 ab Werbungskosten Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . -329 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer -275 Mehraufwendungen für Verpflegung. . . . . 48 verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -48 Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 652 mindestens jedoch Arbeitnehmer-Pauschbetrag -1.000 Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.566. . . . . . . . . . . . . . 14.566


    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.566. . . . . . . . . . . . . . 14.566 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.566

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . 0 mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36 Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.530

    Berechnung der Einkommensteuer zu versteuern nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . 14.530. . . . . . . . . . . . . . . 1.077 festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.077

    Berechnung der Kirchensteuer € festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.077 davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96,93



    Berechnung des Solidaritätszuschlags € festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.077 Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.077 davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59,23 höchstens jedoch 20 v.H. von ( 1.077 - 972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21,00 Restbetrag für 2018





    Steuerbelastung Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.077,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 14.530 €) beträgt 7,41 %. Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der Gesamtbetrag der Einkünfte ( 14.566 €) um abziehbare Aufwendungen (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 36 € gemindert.
    Zuletzt geändert von Malaki2019; 05.01.2020, 20:15.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    Es sollte oberhalb der Einzelabrechnung eine Tabelle geben, in der auch die einbehaltene Lohnsteuer ausgewiesen ist. Ohne diesen Wert weiß man gar nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo Malaki2019,

      so wie auf dem Bild müsste auf deinem Bescheid auch etwas stehen, daran siehst du, ob du etwas zurückbekommst oder nachzahlen musst.

      Festgesetzt.png

      Tschüß

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        Wo hast du deine Vorsorgeaufwendungen gelassen?
        KV,PV u.s.w.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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