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E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

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    #16
    AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

    Zitat von mm.kirchner Beitrag anzeigen
    Leider blick ich das grad mit den Links und Screenshots / Anhänge etc. hier nicht. Sonst könnte ich grad eine - meiner vielen - Trial and Error-Einstellungen im Anlagenspiegel verdeutlichen... Aber wie.
    ... bin nicht so forenerfahren ....
    Hallo mm.kirchner,

    so wie Charlie24 etwas hochlädt kannst du das nicht machen, das können nur wenige Nutzer. Aber du hast ja schon den Tipp bekommen über einen Bilderdienst etwas hochzuladen und den Link dann hier in einen Beitrag kopieren.

    Tschüß

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      #17
      AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

      Ich versuchs mal damit:
      https://www.dropbox.com/s/9lctcnto9q...02017.pdf?dl=0

      Nicht sicher, ob das so funktioniert. Weil eigentlich wurde ich beim Freigeben nach einer E-Mail gefragt. Hm.

      Es hat wohl was mit den Häkchen für Historisch Automatisch etc. auch was zu tun. Ich habe da auch verschiedene Varianten ausprobiert, aber noch
      hat keine zum Erfolg geführt. Ich habe allerdings festgestellt, dass sich für Jahre, die abgeschlossen sind, wohl gar kein H-Häckchen setzen lässt?
      Mein Drucker aus 2012 z. B. ist VOR meinem Taxpool-Beginn - da lässt sich das Häkchen setzen. Bei den beiden anderen Anlagen aus 2013 und 2014,
      die sich in abgeschlossenen Jahren befinden, verweigert Taxpook das Häkchen. Jetzt habe ich die Jahre wieder "offen" gemacht. Jetzt lässt sich ein
      Häkchen setzen. Ich werd da wohl heute Abend zu Hause noch einige Tests durchführen müssen.

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        #18
        AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

        Über Zusatzdaten hätte ich das nicht gemacht, das ist ja auch fehleranfällig.

        Wenn ich sehe, dass du bei dem 2012 angeschafften Drucker AHK von 410,93 € und eine historische AfA von 481,63 € angegeben hast, dann passt das nicht wirklich zusammen.

        Selbst wenn du die Anschaffungen erst 2017 in der Anlagenverwaltung erfasst hast, hättest du doch die AfA für frühere Jahre als historische Anlagebuchungen mit einem 'H' kennzeichnen können und

        so die Erzeugung von Buchungen für frühere Jahre vermeiden können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

          oh ja, dieser Beispieldruck ist tatsächlich so falsch. Aber ich habe Hunderte Varianten durchprobiert. Das mit den Zusatzdaten kam von Taxpool selbst, dass ich das so machen müsse.

          Beispiel: 500,00 Euro - angeschafft 2013
          jedes Jahr von mir sagen wir 100,00 Euro abgeschrieben. 2013, 2014, 2015, 2016.
          Und jetzt kommt 2017. Die letzten 100 Euro sollen voll abgeschrieben werden.

          Die historische AfA sind dann EUR 400,00 ? Die EUR 400,00, die bereits abgeschrieben sind?

          Das hatte Taxpool mir gesagt, solle ich über diese Zusatzdaten machen. Ich hab bei meinen Tests dann irgendwann einfach irgendwelche Zahlen eingegeben, einfach um zu prüfen, ob sich was verändert oder nicht. Nur das, was sich verändern sollte, hat sich nie verändert.

          Aber selbst wenn ich diese historische Afa mit EUR 400,00 eingebe, werden unter eBilanz . . . immer noch die EUR 400,00 angezeigt und nicht abgezogen. Bzw. dort werden sogar die ganzen EUR 500,00 dann noch angezeigt (also die 500,00 einfach mal als Beispiel für meine Zahlen).

          In welchen Spalten würdest du denn das H und in welchen das A setzen? Wie gesagt, bis 2016 ist ja alles bereits gebucht und erledigt und soll dort nichts verändern.

          Und wo soll der Kaufbetrag, wo die historische Afa stehen? Ohne diese Zusatzdaten würde doch gar nirgendwo die historische Afa auftauchen?

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            #20
            AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

            Ich vermute mal, dass Eingaben in den Zusatzdaten nicht automatisch in den Anlagespiegel übernommen werden können. Erfahrungen habe ich damit nicht!

            Mein Vorschlag wäre, die Anlagegüter ganz normal mit dem richtigen Anschaffungsdatum anzulegen und die Jahre bis einschließlich 2016 als historisch zu markieren, also in jedem Jahr das H-Kästchen anzukreuzen.

            Laut Hilfe werden dann für diese Jahre keine automatischen Buchungen erzeugt:

            Historische Anlagebuchungen sind mit einem 'H' gekennzeichnet.
            Dies sind Buchungen, die bereits in einem anderen Buchhaltungsprogramm gebucht wurden und in diesem Programm nicht mehr erzeugt werden sollen.

            Das sollte funktionieren, denn von deinen manuellen AfA-Buchungen bis 2016 weiß die Anlagenverwaltung ja nichts.

            Zur generellen Vorgehensweise steht in der Hilfe:
            1) Legen Sie zuerst eine Anlage an.
            2) Markieren Sie die Buchungen im Abschreibungsplan, die evtl. historisch sind.
            3) Markieren Sie die Buchungen, die automatisch erzeugt werden sollen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

              Werde das noch ausprobieren.

              Habe jetzt gerade unter den Zusatzdaten als historischen Buchwert den vollen Kaufbetrag eingegeben. DANN ist auch unter eBilanz - Kontenspiegel - Kontenzuweisung die Zahl auf Null. ABER: Wenn ich die Zusammenfassung drucke, ist trotzdem dann der hohe Betrag von 2.347,... drin. Ich krieg n Haschmich ....

              Ok. Werd jetzt deinen Tipp noch mal ausprobieren.


              Wobei: Unter dem Anlagespiegel - Abschreibungsplan Zugang - KANN ICH KEIN H oder A setzen beim Zugang, in der ersten Zeile also WENN DAS BUCHUNGSJAHR ABGESCHLOSSEN IST. Das erlaubt das Programm nicht.
              Ich vermute, dass es deswegen diese Zusatzdaten gibt? Für meine abgeschlossenen Jahre kann ich keine Häkchen in die Felder H und A setzen.

              Da kommt dann die Meldung: Der Monat, in dem das Datum liegt, ist für Buchungen gesperrt.

              Nee. Ich muss wieder ne Denkpause einlegen. Ich weiß auch gar nicht, wie nun dieser eBilanz-Bruttoanlagenspiegel aussehen soll - zahlenmäßig. Da stehen bei mir derzeit immer noch die hohen Beträge, also die kompletten Anschaffungskosten und die abgeschreibenen Kosten bis 01.01.2017 drin. Und ich weiß nicht, ob das so sein soll / muss oder nicht. In meinen Anlagenspiegeln bis 2016 gab es nur den Anfangsbestand, die Abschreibung und den Endbestand. Also die Zahlen von ca. 397,00 397,00 und 0,00 wären das für meinen Fall. Da wären weder der Gesamtbetrag von der Anschaffungen von vor 5 Jahren mit 2.745,92 noch der bis 01.01.2017 insgesamt abgeschriebene Betrag von EUR 2.348,.... drin aufgetaucht. Kumulierte Abschreibungen zum Anfang der Periode, Kumulierte Abschreibungen zum Ende der Periode.

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                #22
                AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                Dann öffne eben die gesperrten Jahre wieder! Wo ist das Problem? Du kannst sie doch später wieder sperren.

                Der Anlagenspiegel muss den gesamten AfA-Verlauf von der Anschaffung bis zur kompletten Abschreibung bzw. bis zum Erinnerungswert widerspiegeln. Darum heiß er ja auch Bruttoanlagenspiegel.

                Den Drucker aus 2012 könntest du auch komplett weglassen, der war doch 2016 schon vollständig abgeschrieben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                  Sagen wir mal so ... es scheint (aber das schien es in den letzten vier Wochen schon x mal) auf der Zielgeraden zu sein.

                  Nun ist es mir endlich gelungen, dass im eBilanz Anlagenspiegel beide Werte auf Null sind (denn alles ist abgeschrieben zum 31.12.2017).

                  Aber: Wenn ich den ausdrucke, also diese Zusammenfassung, dann taucht nirgendwo der Afa-Betrag für 2017 auf - die EUR 397,52, die der EB-Wert zum 01.01.2017 sind. Da stehen nur die kompletten ursprünglichen AHK und die kompletten abgeschriebenen AHK drin (was ja dann auch der gleiche Betrag ist). Die GWG-Zugänge stehen drin.

                  Habe ich da vielleicht ein Verständnisproblem, dass im BRUTTO-Anlagenspiegel die Afa des laufenden Jahres gar nicht erscheint?

                  Das Kontenbuch, das Journal ... da sind die Afa für 2017 drin. Dieser Punkt ist der einzige, der mich jetzt noch irritiert.

                  Stimmt das vielleicht gar dann so? Wenn es nicht stimmt, dann wäre ich wieder nicht wirklich weiter ....

                  Wär nochmal für einen Hinweis dankbar. Wenn es denn so sein sollte, dass jetzt alles stimmt, dann werde ich gerne versuchen, das ganze nachvollziehbar darzustellen!

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                    #24
                    AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                    Nun, ich weiß jetzt nicht, was genau du ausdruckst. Wenn ich bei mir einen Bruttoanlagenspiegel über Zuordnung bearbeiten öffne, dann sehe ich dort alle Einzelwerte einschließlich der planmäßigen AfA für 2017.

                    Ich lade dir mal ein Bild hoch, damit du siehst, wie das im Detail aufgebaut ist.
                    Angehängte Dateien
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                      https://www.dropbox.com/s/e25jmk1pyh...lagen.pdf?dl=0

                      Ja, das muss falsch sein. Ich lande immer wieder "auf der Schaukel". Mal so rum, mal anders rum.

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                        #26
                        AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                        Ja, hab mir grad die Grafik von dir angesehen. Ja, wär schön, wenn meine dem auch entsprechen würde. Tut sie aber nicht. Ich werde wohl Montag abwarten müssen, was der von Taxpool sagt.
                        Bin froh, dass ich jetzt endlich das Ding auf null habe. Wenn ich jetzt wieder rumprobiere, ist das nächste Wochenende fort ...

                        Aber herzlichen Dank für deine Hilfestellungen!

                        Marina

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                          #27
                          AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                          Hallo, ich schließe mein Thema hier. Nachdem ich erst Fristverlängerung beantragt hab, habe ich es dann bis zum 05.06. doch hinbekommen. Ich könnte es aber niemandem erklären.

                          Ich bin froh, dass ich jetzt die Altanlagegüter eingepflegt habe und mir dieses Problem hoffentlich dann nicht mehr unterkommen kann.

                          Anlagen neu anlagen,
                          Anlagen anlegen, die schon länger existieren, aber die Abschreibung immer ordentlich 20 % oder x % sind - alles kein Problem.
                          Aber wenn eine Differenz zu den vorherigen Abschreibungen besteht und man das dann im Taxpool "mitkorrigieren" muss über diese Zusatzdaten-Angaben - dann wird es für mich problematisch. Ich habe ehrlich gesagt letztlich nur mit Trial-and-Error gearbeitet, weil ich ständig, bei allem, was ich logisch dachte, ein falsches Ergebnis bekam. Jetzt hat es hoffentlich endlich hingehauen . . .

                          Marina

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                            #28
                            AW: E-Bilanz und Anlagespiegel Brutto mit Taxpool übermitteln

                            Immerhin scheinst du intuitiv eine Lösung gefunden zu haben.

                            Meine Erfahrung ist, dass man gut beraten ist, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von der Anschaffung / Herstellung an ausschließlich über die Anlageverwaltung zu erfassen!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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